Der nachstehende Beitrag behandelt die Geschichte des Kulturamtes zwischen 1946 und 2004. Er wurde im Rahmen der Inventarisierung der Akten der Verwaltungen durch das Staatsarchiv in Eupen erstellt. Ursprünglich enthält der vorliegende Text weiterführende Informationen und Fußnoten. Diese Informationen können in der Printversion des Inventars konsultiert werden.
Alle Akten, die mit dem Kulturamt zu tun haben und sich im Staatsarchiv in Eupen befinden, können im Prinzip im Staatsarchiv in Eupen eingesehen werden. Es können für Teile der Akten auch anderslautende Bestimmungen in Bezug auf die Einsichtnahme existieren.
Falls Sie weitere Informationen zu der Institution benötigen oder gerne Akten einsehen möchten, können Sie sich gerne an das Staatsarchiv in Eupen wenden: staatsarchiv.eupen@arch.be
KONTEXT
A. ARCHIVBILDNER
NAME
Kurzname: Kulturamt, Langname: Kulturamt – Dienststelle für kulturelle Angelegenheiten des Gebietes deutscher Sprache
Kurzname: Inspektion, Kulturinspektion, Langname: Verwaltungsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Inspektion.
BEHÖRDENGESCHICHTE
a. Kulturamt – Dienststelle für kulturelle Angelegenheiten des Gebietes deutscher Sprache (1965-1983)
Vor der Gründung der Dienststelle für kulturelle Angelegenheiten des Gebietes deutscher Sprache – kurz „Kulturamt“ – existierte keine staatliche Stelle, die ihre kulturellen Fördermittel und ihre Arbeit dezidiert auf das Gebiet der heutigen Deutschsprachigen Gemeinschaft bzw. die deutsche Kultur in Belgien verwendete.
Es bestanden lediglich Förderungsmaßnahmen der Gemeinden und einzelner ministerialer Beamter, die sich nebenbei mit den Ostkantonen beschäftigten und vereinzelte kulturelle Fördermittel auch Vereinigungen und kulturellen Trägern im deutschen Sprachgebiet zukommen ließen. Zu nennen ist an dieser Stelle etwa der Beamte Marcel Deprez, der sich im französischen Sprachgebiet um die Subventionierung der Bibliotheken kümmerte und seit der zweiten Hälfte der 1950er Jahre auch einigen Bibliotheken im Norden des Gebietes deutscher Sprache finanzielle Mittel aus dem französischen Kulturhaushalt zukommen ließ.
Dies änderte sich insbesondere ab dem Jahr 1960, als das nationale Ministerium für Erziehung und Kultur ebenfalls ein Budget für die deutsche Kultur in Belgien festlegte. Nachdem sich einige medienwirksame Debatten über die Vergabe dieser Gelder – der Großteil der Mittel wurde an französischsprachige Vereinigungen im Gebiet deutscher Sprache vergeben – entspannt hatten, wurde Anfang der 1960er Jahre der Entschluss gefasst, einen für die Kulturförderung des deutschen Sprachgebietes zuständigen Personalstab aufzubauen.
In den Königlichen Erlassen vom 4. Januar 1963 und vom 24. Juli 1964, durch die der organische Stellenplan des leitenden und nicht leitenden Personals ersten Grades des Ministeriums für Nationale Erziehung und Kultur festgelegt wurde, wurde ebenfalls eine Stelle für einen beigeordneten Ministerialrat und eine Stelle für einen Volksbildungsinspektor bei der Dienststelle für kulturelle Angelegenheiten des Gebietes deutscher Sprache vorgesehen. Die deutsche Kultur in Belgien sollte dementsprechend nicht mehr nur noch über ein eigenes Budget, sondern ebenfalls über Personal, das diese Mittel vergab, verfügen.
In der Folge wurde im Mai 1965 im nationalen Ministerium ein beigeordneter Ministerialrat ernannt, der ausschließlich für die Belange im Gebiet deutscher Sprache zuständig war. Dieser in Brüssel arbeitende beigeordnete Ministerialrat (conseiller-adjoint) war Willy Debeys (1922-1997) und kam aus Hoeilaart in Flämisch-Brabant. Auf seine Ernennung folgte im Dezember 1965 die Ernennung eines „Inspektors der Abteilung Volksbildung des Unterrichtsministeriums für den deutschsprachigen Sektor“ (inoffiziell auch „Inspektor für Volksbildung“) in der Person von Firmin Pauquet. Pauquet, der bis dato Lehrer an der staatlichen Mittelschule der Ortschaft Kelmis gewesen war, nahm seinen Dienst am 1. Februar 1966 auf. Durch den Eintritt Pauquets in diese Abteilung wurde die Funktion des Inspektors der „Dienststelle für kulturelle Angelegenheiten des Gebietes deutscher Sprache“ gleichfalls geschaffen, die fortan auch inoffiziell „Kulturamt (für das deutsche Sprachgebiet)“ genannt wurde.
Damit unterstand die Dienststelle im Ministerium für Nationale Erziehung und Kultur den sogenannten „gemeinsamen Diensten“ der beiden Generalverwaltungen für kulturelle Angelegenheiten. Zur Erinnerung: Obwohl noch ein nationales Ministerium für Unterricht und Kultur in Belgien bestand, wurde dieses bereits im Jahr 1960 in eine französische und eine niederländische Abteilung aufgegliedert, blieb aber weiterhin als nationales Ministerium bestehen. Da die Aufteilung des Ministeriums mehrere Jahre beanspruchte, blieben einige „gemeinsame Dienste“ vorerst erhalten. Hierunter fielen etwa die Museen in Brüssel, die kulturellen Außenbeziehungen Belgiens oder eben die deutsche Kulturgemeinschaft. Während drei Jahren unterstand der Dienst für das deutsche Sprachgebiet dabei dem Verwaltungsdirektor Vereeken.
Zu weiteren administrativen Veränderungen kam es am Ende der 1960er Jahre. Da das Ministerium für Nationale Erziehung und Kultur durch Königlichen Erlass vom 25. September 1969 endgültig aufgelöst und in ein Ministerium für französische Kultur sowie ein Ministerium für niederländische Kultur aufgeteilt wurde, erhielt auch das „Kulturamt“ einen neuen administrativen Überbau. Während Willy Debeys, der beigeordnete Ministerialrat, nunmehr im ministeriellen Stellenplan (ebenfalls Königlicher Erlass vom 25. September 1969) dem neuen Ministerium für niederländische Kultur (Ministerie van Nationale opvoeding en Nederlandse cultuur) zugewiesen wurde, unterstand Firmin Pauquet fortan, der „Kulturinspektor“, dem Ministerium für französische Kultur (Ministère de l’Education nationale et de la Culture française). Die Dienststelle für das Gebiet deutscher Sprache selbst wurde der Obhut des bis dahin zuständigen Verwaltungsdirektors Vereeken entzogen und den Generalverwaltern der kulturellen Angelegenheiten (administrateurs généraux des Affaires culturelles) Jean Remiche, des Ministère de l’Éducation nationale et de la Culture française, und Walter Debrock, des Ministerie van Nationale Opvoeding en Nederlandse Cultuur, unmittelbar unterstellt. Seitdem mussten alle Bestellungen und Verpflichtungsschreiben im Namen der zuständigen Minister von diesen beiden hohen Beamten unterschrieben werden.
Diese Beaufsichtigung durch die Exekutive des französischen Sprachgebietes sowie Flanderns blieb bis zur Einrichtung einer eigenen Exekutive für die Deutschsprachige Gemeinschaft im Jahr 1983 bestehen.
An diesem administrativen Zustand änderte auch die Schaffung des Rates der deutschen Kulturgemeinschaft im Jahr 1973 zunächst nichts. Allerdings wurde nun nicht mehr durch die nationalen Minister direkt über die Finanzierung des kulturellen Lebens im Gebiet deutscher Sprache entschieden. Nunmehr konnte der Rat der deutschen Kulturgemeinschaft Verordnungen zur Festlegung der Verteilungskriterien der Kultursubventionen erlassen. Diese Verordnungen wurden von den zuständigen Ministern geprüft und angenommen, woraufhin die Subventionen durch das „Kulturamt“ entsprechend der Verteilungskriterien ausgezahlt und kontrolliert wurden. Seit 1977 legte der Rat der deutschen Kulturgemeinschaft ebenfalls die Kulturkredite für das kulturelle Leben fest.
Die Entwicklung der Dienststelle für kulturelle Angelegenheiten des Gebietes deutscher Sprache war eng mit der Person des Beamten Firmin Pauquet verbunden. Als erster und lange Zeit einziger Mitarbeiter prägte er zunächst den Aufbau der Dienststelle und beeinflusste sie gleichzeitig politisch. Als Mitglied der Christlichen Arbeiterbewegung und der Christlich-Sozialen Partei setzte er sich insbesondere für die Belange der katholischen Säule des Landes ein. Dahingehend versuchte Pauquet seine Kontakte zur Politik und Administration geltend zu machen. Sein Einfluss auf das Kulturleben kann dabei durchaus unterschiedlich gedeutet werden: Im Bewusstsein, dass die deutschsprachige Kulturgemeinschaft im Vergleich zu den beiden anderen Sprachgruppen unterdurchschnittliche Kulturdotation erhielt, setzte er sich für eine Erhöhung der Kultursubventionen ein. Dabei kommunizierte er seine Forderungen in der Öffentlichkeit allerdings nur zurückhaltend. Insbesondere vor diesen Hintergründen und dem Einsatz für eine verstärkte Zweisprachigkeit in Ostbelgien muss das Kulturamt als durchaus politisierte Verwaltungsstelle gedeutet werden. Hierbei ließ sich Firmin Pauquet bei der Durchführung seiner Tätigkeiten von der Kulturpolitik insbesondere des frankophonen Landesteils beeinflussen und beriet den Rat der deutschsprachigen Gemeinschaft in seinen kulturpolitischen Leitlinien dahingehend.
Hierbei wurden die Kompetenzen seit der Einrichtung der Dienststelle laufend erweitert. Diese Kompetenzerweiterungen gingen zum Teil auf die Initiative der nationalen Minister zurück oder wurden von der Dienststelle selber eingefordert.
b. Der Haushalt des Kulturamtes
Seit 1960 existierte ein Budget im nationalen Ministerium für Erziehung und Kultur, das ausschließlich für die Volksbildung und kulturellen Belange im deutschen Sprachgebiet verwendet wurde. Der Haushaltsposten belief sich auf 750 000 belgische Franken und wurde für Volksbildungseinrichtungen (500 000), für Bildungs- und Kulturveranstaltungen (200 000) sowie für die Ausbildung von Führungskräften (50 000) genutzt. Allerdings wurden im Jahr 1960 und 1961 215 000 Franken dieser Summe ausschließlich für frankophone Vereinigungen der Malmedyer Wallonie und des deutschen Sprachgebietes verwendet. Deutschsprachigen Vereinigungen kamen im Jahr 1960 lediglich 38% des Budgets und im Jahr 1962 34% des Budgets, das für die deutschsprachigen Kulturvereinigungen vorgesehen war, zu Gute. Bis ins Jahr 1965 stiegen die Kultursubsidien für das Gebiet auf 1 050 000 Franken an.
Mit der Einrichtung des Kulturamtes sowie der Einstellung eines Kulturinspektors und eines beigeordneten Ministerialrates sollte erreicht werden, dass die Kultursubsidien besser an die verschiedenen Vereinigungen des Gebietes vergeben werden.
In der Zeit zwischen 1960 und 1973 wurden die Gesamtkredite für das Gebiet deutscher Sprache nominell erhöht. Diese Erhöhung war aber nur zum Teil auf eine gesteigerte Förderung des Gebietes zurückzuführen. Da das Kulturamt etwa ab 1966 ebenfalls Personalkosten übernahm und die Kompetenzen des Amtes erheblich erweitert wurden, waren auch dies Faktoren, die das vergleichsweise schnelle Anwachsen des Haushaltes beeinflussten. Dementsprechend kommt auch Firmin Pauquet in einem Vergleich des Kulturhaushaltes für das Gebiet deutscher Sprache mit den beiden anderen Sprachgemeinschaften zum Schluss: „Wenn man allerdings vergleicht, was vergleichbar war, d.h. nicht die Kosten für Sport oder Tourismus, die noch über die französische bzw. flämische Abteilung bezuschußt wurden, sondern nur die Abteilungen „Arts et Lettres“ und „Jeunesse et Loisirs“, kommt man 1966 auf 62,5% desjenigen, was für mich normal war, und 1972 auf 82%.“
Nach der Schaffung des Rates der deutschen Kulturgemeinschaft verwaltete das Kulturamt das Budget, das der Kulturgemeinschaft zur Erfüllung ihrer kulturellen Belange zur Verfügung gestellt wurde.
c. Verwaltungsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Inspektion (1983-1993)
War das „Kulturamt“ bis 1982 Teil eines nationalen Ministeriums, änderte sich dies im Zuge der zweiten Staatsreform und der Schaffung einer Exekutive für das Gebiet deutscher Sprache; nunmehr „Deutschsprachige Gemeinschaft“ genannt.
Das heutige Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft entstand im Zuge des belgischen Föderalisierungsprozesses. In Folge der zweiten Staatsreform von 1980, die die Umwandlung der Kulturgemeinschaften in Gemeinschaften sowie die Erweiterung der Kompetenzen der Wallonischen und der Flämischen Region vorsah, wurde am 28. Juni 1982 ein Königlicher Erlass zur Schaffung einer vorläufigen Verwaltungszelle für die Deutschsprachige Gemeinschaft bei den Diensten des Premierministers verabschiedet. Im Zuge dessen wurden die Personalmitglieder des nationalen Ministeriums für Unterricht und Kultur dem Ministerium der Französischen Gemeinschaft übertragen. Der damalige Premierminister Wilfried Martens war dementsprechend zeitweise alleine für die ausführende Gewalt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zuständig. Er gründete eine dreiköpfige provisorische Verwaltungszelle, der Firmin Pauquet als leitender Beamter vorstand.
Im Folgejahr, am 7. November 1983, wurde durch Königlichen Erlass dieser Aufbaustab in den Verwaltungsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft überführt und der erste Personalstellenplan durch den Rat der Deutschsprachigen Gemeinschaft verabschiedet. Seit dem 1. Januar 1991 erhielt diese Verwaltung der Exekutive der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Bezeichnung „Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft“.
Bei seiner Gründung im Jahr 1984 war der Verwaltungsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft in drei Abteilungen sowie die Inspektion und eine Reihe von Stabsstellen strukturiert. Unterhalb der Direktion, die von Verwaltungsdirektor Carl Hellebrand geleitet wurde und der neben den drei Abteilungsleitern auch der Leiter der Inspektion angehörte, bildeten die Abteilungen Kultur, die Abteilung Ausbildung und die Abteilung Soziales, Tourismus und Sport sowie die für die Rechnungskontrolle und Innenrevision zuständige Inspektion die zweite Ebene. Parallel existierten Stabsstellen – als „Dienste“ bezeichnet – für die Bereiche Kanzlei, Organisation und Koordination der Verwaltung, Finanzwesen, Personalwesen, Außenbeziehungen, Rechtsberatung, Technische Dienste und Verwaltung der Gemeinschaftsstruktur. Den ersten Personalstamm bildeten 31 Gemeinschaftsbeamte, von denen bis Mai 1985 17 eingestellt werden konnten.
Zusammen bildeten der leitende Beamte, die Verantwortlichen der Abteilung und der Chefinspektor einen Direktionsrat, der unter der Verantwortung des leitenden Beamten für die Koordination der Verwaltung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zuständig war.
Die bis dato existierende Dienststelle für kulturelle Angelegenheiten des Gebietes deutscher Sprache wurde im Zuge der Schaffung der Verwaltung der Deutschsprachigen Gemeinschaft de jure aufgelöst. Zahlreiche Aufgaben wurden nunmehr durch die „Abteilung Kultur“ unter der Leitung von Herbert Lennertz übernommen. Firmin Pauquet, der bis dato als (Kulturhaupt-) Inspektor der Abteilung Volksbildung des Unterrichtsministeriums für den deutschsprachigen Sektor fungierte, wurde zum Inspektor und „ersten Berater“ des Generalsekretärs der neugeschaffenen Verwaltung. Hierbei verschoben sich die Kompetenzen der „Inspektion“ innerhalb der neuen Verwaltung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
BEFUGNISSE UND AUFGABEN
a. Kompetenzen: Kulturamt – Dienststelle für kulturelle Angelegenheiten des Gebietes deutscher Sprache (1965-1983)
Nach der Gründung des Kulturamtes beschränkten sich die Kompetenzen des Kulturinspektors auf den Bereich der Volks- und Erwachsenenbildung sowie der Amateurkunstvereinigungen. Hierbei war die Dienststelle insbesondere für die Anerkennung und Bezuschussung der in diesem Bereich tätigen regionalen und lokalen Vereinigungen zuständig. Ebenfalls kontrollierte der Kulturinspektor die Anwendung der Subsidien. Rund 90 Organisationen fielen somit in den 1960er Jahren in den Aufsichtsbereich der Dienststelle.
Rasch kam ebenfalls der Bereich der öffentlichen Bibliotheken (1967), die Museen und der Bereich der archäologischen Grabungen (1968), die Jugendorganisationen (1969), die Jugendheime sowie die Tätigkeiten von „Jugend und Musik“ (beide 1970) zum Kompetenzbereich des Kulturinspektors Firmin Pauquet hinzu.
Dabei oblagen dem Kulturamt des deutschen Sprachgebiets folgenden Aufgaben:
A. Abteilung Kulturinspektor
Bereich Subsidienvergabe:
- die Kontakte mit den Verantwortlichen der Kulturvereinigungen im Gebiet deutscher Sprache für das nationale Ministerium;
- die Kontakte zur Erziehungsdienststelle bzw. später der Dienststelle für kulturelle Angelegenheiten der Provinz Lüttich. Über das Kulturamt wurden dementsprechend auch die kulturellen Fördermittel der Provinz Lüttich im Gebiet deutscher Sprache vergeben;
- Anerkennungsvorschläge (neue Organisationen bzw. neue Anträge im Auftrage der Minister oder aus eigener Initiative);
- Vorschläge zur Festlegung neuer angepasster Bezuschussungskriterien (z.B. Ministerialbeschluß vom 10.3.1967);
- Gutachten zur Bestellung von Dienstleistungen (z.B. Unterstützung des Druckes von Schallplatten).
Bereich Subsidienkontrolle:
- Gutachten zur Kontrolle der Anwendung der gewährten Zuschüsse;Gutachten zur Vorbereitung des Etats und eventuelle Vorschläge zur Erhöhung der bestehenden bzw. Schaffung neuer Positionen (1966: 5; 1967: 7; 1968: 11-; 1969: 14; 1970: 19; 1971: 22);
- Überprüfung der Tätigkeitsberichte der Kulturorganisationen sowie diesbezügliche Bezuschussungsvorschläge.
Bereich Administration und Haushalt:
- Übersetzung aller Formulare und Vorschriften und Maschinenschreiben aller Texte auf Schablonen;
- Vorschläge zur Festlegung neuer Formulare;
- eventuell neue Initiativen: z.B. Studientage für die Verantwortlichen der anerkannten Organisationen – erstmals am 3.6.1967. beigeordneter. Ministerialrat:
- weitere Bearbeitung aller Vorschläge der Inspektion auf Verwaltungsebene;
- Ausarbeitung der Bezuschussungserlasse (Ministerial-und Kgl. Erlasse ) (2);
- Vorbereitung des jährlichen Etats (5 Positionen in 1966; 7 in 1967);
- Verpflichtung der anerkannten Ensembles (22 in 1966; 29 in 1967; 34 in 1968; 38 in 1969; 40 in 1970; 50 in 1971);
- Kontakte mit der Finanzinspektion und der Auszahlungsdienststellen, eventuell Rechnungshof; Verwaltungsdirektor, dem die Dienststelle untersteht;
- endgültige Beschlüsse auf Verwaltungsebene durch Delegation der zuständigen Minister (Unterschrift der Bestellungen und Verpflichtungsschreiben);
- Kontakte mit den beiden gemeinsam zuständigen Kulturministern und ihren Kabinetten.
B. Aufgaben des beigeordneten Ministerialrats:
- Bearbeitung aller Vorschläge der Inspektion auf Verwaltungsebene;
- Ausarbeitung der Bezuschussungserlasse (Ministerial- und Königliche Erlasse);
- Vorbereitung des jährlichen Etats für das Gebiet deutscher Sprache;
- Verpflichtung der anerkannten Ensembles (22 in 1966; 29 in 1967; 34 in 1968; 38 in 1969; 40 in 1970; 50 in 1971);
- Kontakte mit der Finanzinspektion, den Auszahlungsdienststellen sowie dem Rechnungshof.
b. Kompetenzen: Verwaltungsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Inspektion (1983-1993)
Hatte die Dienststelle für kulturelle Angelegenheiten des Gebietes deutscher Sprache bis zur Schaffung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Vergabe von Subventionen und Krediten an Vereinigungen, Verbände und andere kulturelle Initiativen in erster Linie bewilligt oder abgelehnt, wurden die Kompetenzen der neuen Inspektion des Verwaltungsdienstes stärker eingeschränkt. In einer Eigenbeschreibung aus der zweiten Hälfte der 1980er Jahre zeigt sich, dass die Inspektion nunmehr insbesondere als Anlauf- und Informationsstelle für Vereinigung und als Kontrollinstanz fungierte:
„Die Inspektion hat vor allem die Rolle als Vermittler und Kontaktstelle zwischen den Organisationen und Institutionen einerseits und der Verwaltung andererseits zu spielen. Dazu gehört zuerst Information und Beratung gegenüber Antragstellern und Verwaltung. Gegenüber den Antragstellern soll die Inspektion die notwendigen Informationen erteilen über eine mögliche Unterstützung sei es in Form von Dienstleistungen (z.B. Materialausleihe) oder finanzielle Unterstützung […]. Die Erteilung der Informationen ist mit einer regelrechten Beratung der Antragsteller zu verbinden. Um die Informations- und Beratungsrolle ausführen zu können sind Kontakte außerhalb der normalen Dienstzeit der Verwaltung und oft an Ort und Stemme notwendig. […] Die zweite Aufgabe der Inspektion ist die eigentliche Überwachung der unterstützten Veranstaltungen und Initiativen. Den Organisatoren gegenüber handelt es sich nicht nur um eine reine Kontrolle sondern auch wieder um eine Beratung. Um diese Rolle spielen zu können bedarf es einer engen Zusammenarbeit mit den jeweiligen Abteilungsleitern. So müsste die Inspektion über die erteilten Zusagen zur Organisation von Veranstaltungen im Auftrage (art. 12) informiert werden und zwar rechtzeitig. Bei der Berechnung der Jahreszuschüsse (Art. 33, 43) scheint es sinnvoll, dass die Tätigkeitsberichte nach einer ersten Behandlung und Überprüfung durch die Verwaltung der Inspektion vorgelegt werden, damit ein Inspektionsbericht aufgestellt werden kann. Dieser Inspektionsbericht dient dann der Verwaltung zum Aufstellen der Vorschläge zum Bezuschussungserlass. Damit die Inspektion informiert bleibt, ist es notwendig, dass sie eine Kopie der Erlasse erhält nachdem dieselben von der Exekutive unterschrieben sind und zur Festlegung hinterlegt werden. Bei der Kontrolle der Anwendung der Zuschüsse (Überprüfung der eingereichten Rechnungen) müsste die Inspektion informiert werden mindestens in den Fällen, wo Schwierigkeiten auftauchen, z.B. wenn der gewährte Zuschuss nicht ausbezahlt werden kann. Für Anerkennung und Aberkennung in den Bereichen, wo diese Prozedur vorgesehen ist, ist jeweils ein Inspektionsbericht vorzusehen. Zur Erteilung der Zuschüsse für die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen sowie zum Bau einer Infrastruktur (Art 52, 63) ist ein vorheriger Inspektionsbericht vorgeschrieben.“ Gerade in der zweiten Hälfte dieser Kompetenzbeschreibung wird deutlich, dass die „Inspektion“ innerhalb des Verwaltungsgeschehens um den Erhalt ihrer ehemals herausragenden Befugnisse rang.
B. ARCHIVBESTAND
GESCHICHTE DES ARCHIVBESTANDES
Seine umfangreichen Aktenbestände überführte Firmin Pauquet nach seiner Pensionierung in seine Privatwohnung und stellte somit den Erhalt der Akten sicher. Das Schaffen einer Verwaltung aus dem Nichts, mehrfache Staatsreformen und -umbauten, politische Entscheidungen und das Fehlen einer geordneten Aktenführung, einer professionell agierenden Verwaltung oder gar eines Aktenplanes haben dazu geführt, dass aus den Anfängen der Verwaltungsautonomie des Gebiets deutscher Sprache in Belgien nahezu keine Unterlagen vorhanden sind. Da die Abgabe unstrukturiert erfolgte, musste der die administrative Tätigkeit Pauquets als Inspektor betreffende Teil erst aus dem gesamten Konvolut herausgelöst werden.
ÜBERNAHME DES ARCHIVBESTANDES
Die zu inventarisierende Abgabe umfasste ca. 25 lfd. Meter Akten insbesondere aus den Jahren 1947 bis 1993, die der Kulturinspektor, später Kulturhauptinspektor im Rang eines Verwaltungsdirektors, Firmin Pauquet kurz vor seinem Tod 2018 dem Staatsarchiv aus seinem privaten Besitz überlies. Der im Inventar behandelte Bestand ist Teil einer größeren Abgabe. Die Akten werden aufgrund der Art und Herkunft der Unterlagen als Behördenabgabe gewertet. Die im gleichen Zuge abgegebenen privaten, partei- und gewerkschaftsbezogenen und seine Tätigkeit als Historiker betreffenden Unterlagen wurden dem Archiv als Deponat zur Verfügung gestellt. Diese Akten werden in gesonderten Inventaren erschlossen.
INHALT UND ORDNUNG
A. INHALT
Der Bestand enthält vielfältige Akten zum kulturellen Leben im Gebiet deutscher Sprache Belgiens und insbesondere in Bezug auf dessen Finanzierung. Er kann dabei ebenfalls Einblick in das Verwaltungsgeschehen in den 1960er bis 1990er Jahre liefern.
Insbesondere die Unterlagen zum politischen und administrativen Überbau des Kulturamtes bzw. der Kulturinspektion geben dabei Einsicht in das Verwaltungshandeln in personeller, politischer und administrativer Hinsicht. Daneben enthält dieser Bereich vereinzelte Akten, die den Aufbau der Verwaltungszelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens betreffen. Diese Akten werden durch die umfangreiche Presseausschnittssammlung, die Pauquet als Informationsquelle diente, ergänzt.
Hiernach zeigen die Akten im Bereich „Beratung und Information“ welche wichtige Schnittsstellenfunktion das Kulturamt bzw. die Kulturinspektion im kulturellen Leben des Gebietes eingenommen hat. Über vielfältige Kontakte mit Vereinen und Privatpersonen lässt sich die Informationstätigkeit der Stelle sowie das kulturelle Leben rekonstruieren.
Daneben sind zahlreiche Gesetzestexte sowie Akten zur Ausarbeitung von Anerkennungs- und Bezuschussungskriterien überliefert. Diese enthalten ebenfalls zahlreiche Kriterienkataloge aus dem frankophonen Landesteil sowie aus Flandern und zeigen somit, welche Inspirationsquellen Pauquet für die Gestaltung der Kulturpolitik heranzog.
Einen wichtigen Teil seiner Arbeit bzw. seines Selbstverständnisses machten ebenfalls die Kontakte zum kulturellen Dienst der Provinz Lüttich aus. Das Kulturamt bzw. die Kulturinspektion diente als Mittler zwischen der Provinz Lüttich und den Vereinen im Gebiet deutscher Sprache.
Der letzte Teil des Bestandes zur „Subsidienvergabe und –kontrolle“ enthält insbesondere Massenakten, die überwiegend Erlasse über ausgezahlte Zuschüsse, Auszahlungsbescheide oder Belege enthalten. Daneben befinden sich in diesem Bereich Inspektionsberichte, die Einblicke in das Funktionieren der Vereinswelt geben.
Nicht oder nur über Parallelüberlieferungen sind die Akten des beigeordneten Ministerialrates und Kontaktmanns in Brüssel des Kulturamtes, Willy Debeys, sowie die Akten des Firmin Pauquet untergeordneten Inspektors für Sport (ab 1983), Paul Ortmann, überliefert.
B. ORDNUNG
Da die Übergabe des Bestandes an das Staatsarchiv in Eupen weitestgehend unstrukturiert erfolgte und bei dem Registraturbildner kein Aktenplan verwendet wurde, wurde zunächst versucht, das Records Management des Kulturamtes zu rekonstruieren. Als Ausgangsbasis für die Aktenführung scheinen den Mitarbeitern des Kulturamtes Haushaltspläne gedient zu haben, da der überwiegende Teil der vorhandenen Akten Verweise auf unterschiedliche Haushaltsposten aufführte. Diese Struktur wurde im vorliegenden Inventar weitestgehend aufrechterhalten. Daneben dienten die in unterschiedlichen Dokumenten des Bestands aufgeführten Aufgabenbereiche des Kulturamts als Richtschnur für die Struktur des vorliegenden Inventars, sodass eine Zwischenform aus regulierendem Registraturprinzip und Verwaltungsstrukturprinzip angewendet wurde.
Zentral stand dabei dementsprechend die Gliederung nach den Hauptaufgaben des „Kulturamtes“ bzw. der „Kulturinspektion“, d.h.:
- Koordination der Stelle;
- Beratung und Information;
- Ausarbeitung von Anerkennungs- und Bezuschussungskriterien;
- Kontakte mit der Provinz Lüttich;
- Subsidienvergabe und Kontrolle.
Hiernach fand insbesondere im zweiten, dritten und fünften Kapitel des vorliegenden Inventars eine weitere Gliederung nach den bezuschussten Kulturbereichen statt.
Hierbei enthält der Bestand insbesondere Akten von zwei bzw. drei unterschiedlichen Behörden, also Archivbildnern: dem „Kulturamt“, der „Kulturinspektion“ sowie der „Verwaltungszelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft“. Somit muss der Bestand aus behördlicher Perspektive als Mischfonds betrachtet werden.
Da die Entwicklung des Kulturamtes bzw. der Inspektion sowie der Aufbau der Verwaltungszelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft eng mit der Person Firmin Pauquets verbunden war und sogar eine Lagerung des Bestands während dreißig Jahren in seinem Privathaus stattgefunden hat, wurde beschlossen keine unterschiedlichen Inventare für das „Kulturamt“ und die „Kulturinspektion“ zu erstellen, sondern das Provenienzprinzip stricto sensu anzuwenden. Dieser Entscheidung liegen mehrere Motive zugrunde:
Zunächst erfüllt das Provenienzprinzip zwei Funktionen: Es soll als Ausgangspunkt für ein besseres Verständnis von Behördenhandeln dienen und ein möglichst effizientes Abbilden und Konservieren des Funktionierens einer Administration ermöglichen. In Verbindung mit der Tatsache, dass die Person Firmin Pauquet eine von zwei für diese Verwaltung tätigen Personen war und somit das Verwaltungshandeln der beiden Behörden steuerte, wurde der Kultur(haupt)inspektor als Registraturbildner angesehen. Daneben führte Pauquet auch nach der Schaffung der Inspektion der Verwaltung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zahlreiche Aufgaben, die er noch als Mitarbeiter des nationalen Ministeriums inne hatte, fort. Die Arbeit der Inspektion erfuhr durch die rechtliche und administrative Änderung ihrer vorgesetzten Aufsichtsbehörde dementsprechend keine Zäsur und eine Teilung wäre dem Verständnis und der Nutzbarkeit des Bestandes abträglich gewesen. Weiterhin war Pauquet der erste und letzte Mitarbeiter, der die Zuschüsse für das kulturelle Leben im Gebiet deutscher Sprache in dieser Form vergab. Eine ähnlich funktionierende Verwaltungsstelle existierte nach dem Weggang Firmin Pauquets nicht mehr. Weiterhin wird dieser sehr subjektive Charakter des Bestands durch die Tatsache gestützt, dass erhebliche Aktenbestände der Behörden, für die Firmin Pauquet tätig war, im vorliegenden Inventar fehlen. Nicht überliefert sind etwa die Akten des beigeordneten Ministerialrates und Kontaktmanns in Brüssel, Willy Debeys, oder die Akten des Firmin Pauquet untergeordneten Inspektors für Sport (ab 1983), Paul Ortmann