Beitrag

Königliche Denkmal- und Landschaftsschutzkommission (KDLK)

Königliche Denkmal- und Landschaftsschutzkommission (KDLK)

Der nachstehende Beitrag behandelt die Geschichte der KDLK zwischen 1976 und 2003. Er wurde im Rahmen der Inventarisierung der Akten der Verwaltungen durch das Staatsarchiv in Eupen erstellt. Ursprünglich enthält der vorliegende Text weiterführende Informationen und Fußnoten. Diese Informationen können in der Printversion des Inventars konsultiert werden.

Alle Akten, die mit der KDLK zu tun haben und sich im Staatsarchiv in Eupen befinden, können im Prinzip im Staatsarchiv in Eupen eingesehen werden. Es können für Teile der Akten auch anderslautende Bestimmungen in Bezug auf die Einsichtnahme existieren.

Falls Sie weitere Informationen zu der Institution benötigen oder gerne Akten einsehen möchten, können Sie sich gerne an das Staatsarchiv in Eupen wenden: staatsarchiv.eupen@arch.be

KONTEXT
A. ARCHIVBILDNER

  1. NAME
    Königliche Denkmal- und Landschaftsschutzkommission (KDLK).
  2. BEHÖRDENGESCHICHTE
    Die Königliche Denkmalschutzkommission („Commission royale des Monuments“) wurde am 7. Januar 1835 als nationale Denkmalschutzkommission des Königreichs Belgien gegründet. Im Jahr 1912 erfolgte ihre Umbenennung in Königliche Denkmal- und Landschaftsschutzkommission („Commission royale des Monuments et des Sites“, kurz: CRMS). Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der CRMS bildete seit 1931 das Gesetz vom 7. August 1931 über den Schutz der Denkmäler und Landschaften. Zwei Jahre später wurden die ersten Unterschutzstellungen („Klassifizierungen“) nach diesem Gesetz vorgenommen. Die Kommission fungierte dabei als Expertengremium, das seine fachliche Einschätzung zu Denkmalschutzverfahren abgegeben und diese auch anstoßen konnte. Die Ausführung oblag jedoch den Beamten des zuständigen nationalen Kulturministeriums. Die eigentliche Unterschutzstellung erfolgte durch einen Königlichen Erlass.
    Im Zuge der Föderalisierung Belgiens wurde die CRMS am 13. Dezember 1968 in einen französischsprachigen und einen niederländischsprachigen Zweig geteilt. Die autonome französische Sektion („Section autonome française“) der CRMS entstand. Sie unterstand dem nationalen Minister für französische Kulturangelegenheiten („Ministre de la Culture française“) und war auch für die Gemeinden im deutschen Sprachgebiet zuständig. Angelegenheiten für das Sprachgebiet Brüssel wurden in einem gemeinsamen Gremium der französischsprachigen und niederländischsprachigen Sektionen der Kommission beraten.
    1971 wurde die Gesetzgebungskompetenz in Bezug auf den Denkmal- und Landschaftsschutz vom Nationalstaat an die französische und die niederländische Kulturgemeinschaft abgegeben. Der Kulturrat der französischen Kulturgemeinschaft beschloss auch bereits 1976 ein Dekret, dass das Gesetz vom 7. August 1931 im Zuständigkeitsbereich des französischen Kulturrates abänderte. Der Denkmalschutz verfügte nun über zwei unabhängige Kommissionen und zwei unabhängig voneinander agierende Gesetzgeber. Die deutsche Kulturgemeinschaft besaß hingegen wie auch in allen anderen Politikfeldern noch kein eigenes Legislativrecht und hatte nur die Möglichkeit, Vorschläge an die frankophone Denkmalschutzkommission zu richten, um so ein Prüfverfahren einzuleiten. 1974 beschritt der Rat der deutschen Kulturgemeinschaft erstmalig diesen Wege und bat um die Unterschutzstellung der Eligiuskapelle in Krewinkel bei Büllingen-Manderfeld.
    Durch die Ausweitung ihrer Kompetenzen und die Einsetzung einer eigenen Exekutive wurde 1984 die Deutschsprachige Gemeinschaft selbst für die Unterschutzstellung von Kulturgut zuständig. Eine eigene Rechtsgrundlage schuf die Gemeinschaft zunächst nicht und auch der wallonische Zweig der Denkmalschutzkommission blieb als beratendes Expertengremium weiterhin zuständig. Allerdings befassten sich nun in der Abteilung Kultur beim Verwaltungsdienst der Exekutive der Deutschsprachigen Gemeinschaft, dem späteren Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die Beamten Firmin Pauquet und Norbert Kreusch mit den Thematiken Denkmal- und Landschaftsschutz. Die Unterschutzstellung von Denkmälern erfolgte nun durch einen Erlass der Exekutive der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Erster zuständiger Minister wurde Marcel Lejoly (SP), der von 1984 bis 1986 in der Exekutive Fagnoul I u.a. als Minister für das Kulturerbe fungierte. Pauquet vertrat zudem die Deutschsprachige Gemeinschaft bereits seit 1982, also seitdem eine eigene Verwaltungszelle für die Deutschsprachige Gemeinschaft geschaffen worden war, im frankophonen Zweig der Königlichen Kommission für Denkmal- und Landschaftsschutz.
    Zum Ende der 1980er-Jahre wurde die Zuständigkeit für den Denkmalschutz durch das Sondergesetz vom 8. August 1988 regionalisiert und damit der Deutschsprachigen Gemeinschaft wieder entzogen. Zum 13. Juli 1989 entstand so neben der flämischen und der wallonischen Kommission eine eigenständige Kommission für die Region Brüssel-Hauptstadt. Gesetzgeber wurden nun die drei Regionalparlamente. Die für die Wallonische Region und damit auch für das deutsche Sprachgebiet zuständige Kommission trug nun die Bezeichnung Königliche Kommission für Denkmalschutz, Landschaftsschutz und Ausgrabungen der Wallonischen Region („Commission royale des Monuments, Sites et Fouilles de la Région wallonne“). Während die Wallonie und ihre Verwaltung für den Denkmalschutz zuständig wurden, wurden die oben genannten Denkmalschutzexperten der Deutschsprachigen Gemeinschaft als deren Vertreter in die Kommission der Wallonischen Region berufen und vertraten dort ausdrücklich „die Interessen der Deutschsprachigen Gemeinschaft“.
    1994 konnten sich die Regierungen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf die Rückübertragung der Zuständigkeiten Denkmalschutz, Landschaftsschutz und archäologische Ausgrabungen (Bodendenkmalpflege) an die Gemeinschaft einigen. Die Legislativ- und Exekutivgewalt über den Denkmal- und Landschaftsschutz sowie die Aufsicht über archäologische Ausgrabungen zur Bodendenkmalpflege wurde in einem Verfahren gemäß Artikel 138 der belgischen Verfassung durch zwei gleichlautende Ratsbeschlüsse von der Wallonischen Region an die Deutschsprachige Gemeinschaft für deren Territorium delegiert.
    2008 wurde daraufhin die Denkmalschutzgesetzgebung durch das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft als nun zuständigem Gesetzgeber überarbeitet. Das neue Dekret über den Schutz der Denkmäler, Kleindenkmäler, Ensembles und Landschaften sowie über die Ausgrabungen wurde an die Bedürfnisse Ostbelgiens angepasst und trug internationalen Entwicklungen des Denkmalschutzes Rechnung. Es trat am 1. Januar 2009 in Kraft und wurde zum 1. April 2018 reformiert. Erster zuständiger Minister nach der Rückübertragung der Kompetenz wurde 1994 Ministerpräsident Joseph Maraite (CSP), der auch als Minister für Denkmal- und Landschaftsschutz fungierte. Die weiteren zuständigen Minister der Deutschsprachigen Gemeinschaft waren:
AmtszeitMinister
1984-1986Marcel Lejoly (SP), Minister für Jugend, ständige Weiterbildung, Kulturerbe und Medien
1986-1988Bruno Fagnoul (PFF), Minister für Ausbildung, kulturelle Animation und Medien
1988-1994Denkmal- und Landschaftsschutz in der Zuständigkeit der Wallonischen Region
1994-1999Wilfred Schröder (CSP), Minister für Kultur, wissenschaftliche Forschung, Denkmal- und Landschaftsschutz
1999-2004Hans Niessen (Ecolo), Minister für Jugend und Familie, Denkmalschutz, Gesundheit und Soziales
2004-2009Isabelle Weykamps (PFF), Ministerin für Kultur und Medien, Denkmalschutz, Jugend und Sport
2009-2014Isabelle Weykamps (PFF), Ministerin für Kultur, Medien und Tourismus
2014-2019Isabelle Weykamps (PFF), Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus
seit 2019Isabelle Weykamps (PFF), Ministerin für Kultur und Tourismus, Beschäftigungspolitik und Lokale Behörden

Seit März 1994 setzt die Deutschsprachige Gemeinschaft eine eigene Königliche Denkmal- und Landschaftsschutzkommission (KDLK) ein, die seither alle vier Jahre erneuert wurde und neun ehrenamtliche Mitglieder zählt. Die Mitglieder müssen Sachkenntnis nachweisen, jedoch selbst nicht im Bereich des Denkmalschutzes, des Landschaftsschutzes oder der Archäologie beruflich tätig sein. Mitglieder der ersten, von 1994 bis 1998 amtierenden Kommission waren: der pensionierte Eupener Stadtsekretär René Quodbach als Vorsitzender, der Steinmetz Robert Radermacher, der Landschaftsgestalter Rudolf Schlesinger, der Landschaftsarchitekt Guido Dôme, die Lehrerin Hubertine Korvorst, der BRF-Journalist Hubert Jenniges, der Forstbeamte Michel Letocart sowie die Architekten Dominique Hick-Bourseaux und Robert Linden. Die 1993 in die Wallonische Denkmalschutzkommission berufenen ostbelgischen Experten, darunter Firmin Pauquet, gehörten der KDLK der Deutschsprachigen Gemeinschaft nicht an, sondern vertraten die Gemeinschaft weiterhin im Provinzialausschuss Lüttich der wallonischen Kommission. 1998 löste der BRF-Journalist Rudolf Cremer Quodbach als Vorsitzendem der KDLK ab. Auch die Zusammensetzung der übrigen Mitglieder wechselte teilweise im Verlauf der Neubesetzungen 1998, 2002, 2006, 2010, 2014 und 2018. Insgesamt zeichnete sich die KDLK der Deutschsprachigen Gemeinschaft jedoch bisher durch eine hohe personelle Kontinuität aus.

BEFUGNISSE UND AUFGABEN
Die Hauptaufgaben der KDLK bestanden und bestehen aus Begutachtung von Bauanträgen in denkmalschutzrechtlicher Hinsicht sowie in der Gutachtenerstellung zur Unterschutzstellung von Gebäuden, sogenannten Kleindenkmälern und Landschaften. Im Jahr 2012 waren in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ca. 200 Objekte denkmalgeschützt. Die Kommission fungiert wie seit ihrer Gründung ausschließlich als Expertengremium. Die verwaltungsmäßige Betreuung, die auch die Dokumentation, die Markierung und die finanzielle Unterhaltsbezuschussung von Denkmälern einschließt, sowie die Vergabe sogenannter Denkmalgenehmigungen bei Veränderungsmaßnahmen erfolgt durch den Fachbereich Jugend und Kultur des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.

ORGANISATION
Die Autonome französische Sektion der CRMS gliederte sich in den 1980er-Jahren in eine „Section des Monuments“ (Sektion Denkmalschutz) und eine „Section des Sites“ (Landschaftsschutzsektion). Die Sektionen tagten etwa zehn bis zwölfmal im Jahr. Der Sektion Denkmalschutz gehörten dreiundzwanzig, der Sektion Landschaftsschutz elf Personen an. Die Kommission – und damit beide Sektionen – hatte einen gemeinsamen Präsidenten und einen gemeinsamen Vizepräsidenten, die jeweils auch den beiden Sektionen angehörten. Jede Sektion wählte zusätzlich aus den Reihen ihrer ordentlichen Mitglieder („membres effectifs“) einen weiteren Vizepräsidenten. Die Sektionen wurden von einem hauptamtlichen Sekretär betreut. Die Mitglieder der Sektionen konnten jeweils an den Sitzungen der anderen Sektionen als Gäste teilnehmen.


Mit der Regionalisierung 1989 wurde die autonome französische Sektion der CRMS in die Königliche Kommission für Denkmalschutz, Landschaftsschutz und Bodendenkmalpflege der Wallonischen Region umgewandelt. Sie erhielt zunächst die Bezeichnung „Commission Royal des Monuments, Sites et Fouilles – Comission régionale“ (Königliche Kommission für Denkmalschutz, Landschaftsschutz und Bodendenkmalpflege – Regionale Kommission). Diese neue Kommission gliederte sich 1989 zunächst in eine Sektion Denkmalschutz („Section Monuments“), eine Kommission Landschaftsschutz („Section Sites“) und eine Sektion Bodendenkmalpflege („Sektion Fouilles“). Spätestens 1991 wurde dann je eine Kommission pro wallonischer Provinz (Luxemburg, Hennegau, Lüttich und Namur) eingerichtet, die sich wiederum in die drei Sektionen unterteilten. Für die Gesamtregion wurde eine jährliche Plenarversammlung eingeführt, während die Antragsarbeit in den Provinzialkommissionen durchgeführt wurde. Die Provinzialkommissionen, die sich jeweils wiederum in die drei oben genannten Sektionen gliederten, die von einem Vorsitzenden und einem hauptamtlichen Sekretär betreut wurden, tagten teilweise auch gemeinsam. Die deutschsprachigen Vertreter gehörten nun der Provinzkommission Lüttich („Commisssion provinciale de Liège“) an. Bis zu ihrem altersbedingten Ausscheiden, war so eine Repräsentation der deutschsprachigen Belgier in der Provinzialkammer gesichert, gleichwohl seit 1994 mit der Rückübertragung des Denkmalschutzes an die Deutschsprachige Gemeinschaft, das Provinzialgremium nicht mehr für das Territorium der Deutschsprachigen Gemeinschaft zuständig war.


B. ARCHIVBESTAND

GESCHICHTE DES ARCHIVBESTANDES
Der vorliegende Bestand wurde aus dem Archivfonds „Nachlass Firmin Pauquet“ ausgegliedert. Pauquet (1928-2018) stammte aus Welkenraedt. Dort besuchte er auch die Schule, bevor er nach dem Einmarsch der deutschen Truppen 1940 seine Schulausbildung in Verviers fortsetze. Es folgte nach dem Abitur die Ausbildung zum Lehrer. Seit 1950 arbeitete Pauquet zunächst als Lehrer. 1966 trat er ins nationale Unterrichts- und Kulturministerium als Inspektor für das Primarschulwesen ein. Als das Ministerium 1968 auch formal auf ein frankophones und ein flämisches Ministerium aufgespalten wurde, wurde Pauquet dem Ministerium für Unterricht und französische Kultur zugeteilt. 1976 wurde er zum Hauptinspektor befördert und mit den Angelegenheiten Jugend und kultureller Freizeitgestaltung im deutschen Sprachgebiet betraut. 1978 erfolgte die Beförderung zum dienstleitenden Hauptinspektor.


Am 12. März 1982 begann der Aufbau einer Verwaltungszelle für die Deutschsprachige Gemeinschaft, als das bisherige Personal des frankophonen Unterrichts- und Kulturministeriums an die Französische Gemeinschaft abgegeben wurden. Die Verwaltungszelle bestand zunächst aus drei Mitarbeitern. Pauquet übernahm die Leitung dieses Aufbaustabes. In dieser Funktion wurde Pauquet wohl auch Mitglied der autonomen französischen Sektion der Königlichen Kommission für Denkmal- und Landschaftsschutz. Als 1984 die Verwaltungszelle zum Verwaltungsdienst der Exekutive der Deutschsprachigen Gemeinschaft, dem Vorläufer des heutigen Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde, übernahm der vorherige Lehrer Carl Hellebrandt (1938-2014) die Leitung. Pauquet, nun mit Dienstgrad eines Beraters und ab 1990 im Rang eines Verwaltungsdirektors, war zunächst in der Kulturabteilung tätig. Diese Abteilung, die neben der Abteilung Ausbildung und der Abteilung Soziales, Tourismus und Sport eine der drei Abteilungen des neuen Verwaltungsdienstes bildete, betreute neben der „kulturellen Animation“ die Aufgabenbereiche Bibliotheken, Mediatheken, Medien (BRF), Kulturerbgut, Museen, die „kleine und große kulturelle Infrastruktur“ und den Materialausleihdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Als Abteilungsleiter wurde 1984 der Mathematiklehrer Herbert Lennertz auf Vorschlag der Partei für Freiheit und Fortschritt berufen. Pauquet wurde hingegen als Chefinspektor im Mai 1985 die Leitung der „Inspektion“ übertragen, die neben den Abteilungen für die Rechnungsprüfung und Innenrevision zuständig war.
Im Juli 1993 trat Pauquet in den Ruhestand. Im selben Jahr wurde er in die Königliche Kommission für Denkmalschutz, Landschaftsschutz und Bodendenkmalpflege der Wallonischen Region berufen, der er bis 2002 angehörte. Während seines Ruhestandes beschäftigte Pauquet sich auch intensiv mit der Geschichte seiner Wahlheimat Kelmis und insbesondere mit der Geschichte der Bergbaugesellschaft „Vielle Montagne“. Er baute ein umfangreiches Privatarchiv auf, dem er auch dienstliche Unterlagen aus seiner Zeit als Beamter beim nationalen Ministerium und der Deutschsprachigen Gemeinschaft zufügte. Pauquet verstarb im Oktober 2018.


Aufgrund der unter dem Gliederungspunkt I.2 Behördengeschichte beschriebenen Entwicklung der politischen Zuständigkeiten für den Denkmal- und Landschaftsschutz in Ostbelgien, ergibt sich aus der archivischer Sicht, dass die Unterlagen im vorliegenden Bestand für die Periode ihrer Laufzeit unterschiedlich zu klassifizieren sind. Für die Zeit bis 1984 stellen sie Vorakten der heutigen Königlichen Denkmal- und Landschaftsschutzkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft dar. Für die Zeit von 1984 bis 1988 bilden sie hingegen die Hauptüberlieferung des ehrenamtlich organisierten Expertengremiums im Denkmalschutz der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Für den Zeitraum 1988 bis 1994 handelt es sich hingegen wiederum um Vorakten, da die Deutschsprachige Gemeinschaft in diesem Zeitraum nicht für den Denkmalschutz zuständig war. Für die Zeit ab 1994 schließlich bilden die Unterlagen eine Nebenüberlieferung, da die Hauptakten der Königlichen Denkmal- und Landschaftsschutzkommission der Deutschsprachigen Gemeinschaft bisher nicht vom Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft an der Staatsarchiv in Eupen abgegeben wurden.

ÜBERNAHME DES ARCHIVBESTANDES
Bereits Ende 2017 übernahm das Staatsarchiv in Eupen einen Teil des Vorlasses von Firmin Pauquet, der aus einem geringen Teil privater sowie umfangreichen dienstlichen Teilen bestand. Innerhalb des Vorlasses kamen auch die Unterlagen zu Tage, die Pauquets Tätigkeit in der Königlichen Kommission für Denkmal- und Landschaftsschutz betrafen und die zum hier beschriebenen Block formiert wurden.


INHALT UND ORDNUNG
A. INHALT

Der Block besteht hauptsächlich aus den Sitzungsunterlagen der autonomen französischen Sektion der Königlichen Kommission für Denkmal- und Landschaftsschutz für die Zeit von 1982 bis ca. 1989, als die Zuständigkeit für den Denkmalschutz an die Wallonische Region übertragen wurde. Für die Zeit 1989 bis 1993 ist die Überlieferung ausgedünnt, setzt dann aber wieder mit Pauquets erneuter Berufung in die Provinzkammer Lüttich der nun auf Ebene der Wallonischen Region organisierten Kommission ein. Sie reicht bis zu Pauquets Ausscheiden 2002 und in einigen wenigen Fällen darüber hinaus.
Neben den Einladungen, Tagesordnungen und Protokollen der verschiedenen Gremien der Kommission besteht der Bestand hauptsächlich aus Stellungnahmen Pauquets zu einzelnen denkmalschutzrelevanten Bau-, Umbau- und Erweiterungsprojekten sowie dem den Anträgen beiliegenden Dokumentationsmaterial sowie zu einem kleinen Teil aus Unterlagen, die die Arbeitsweise und die Organisation der Denkmalschutzkommission dokumentieren.
Da Pauquet nicht der ab 1994 tätigen KDLK der Deutschsprachigen Gemeinschaft angehörte, ist der Wert der vorliegenden Unterlagen für den Denkmalschutz im deutschsprachigen Belgien ab 1994 eher gering. Gleichwohl stellen die Unterlagen aus den 1980er-Jahren und für die kurze Zeit der Zuständigkeit der Wallonischen Region für den Denkmalschutz in Ostbelgien zwischen 1989 und 1994 eine wichtige Quelle dar.


B. ORDNUNG
Die Unterlagen lagen zu großen Teilen noch in zeitgenössischen Versandtaschen vor. Zum Teil waren sie ungeordnet. Für die Verzeichnung wurden die Unterlagen vorsortiert, um insbesondere die Reihen der Protokolle und Einladungen zu identifizieren. Im Übrigen wurden die Unterlagen in der Ordnung, die Firmin Pauquet angelegt hatte, belassen, insbesondere bei den Zusammenstellungen zu einzelnen Verfahren bzw. Ortschaften.