In der unmittelbaren Nachkriegszeit war die belgische Innenpolitik in der Deutschlandfrage gespalten. Während national-konservative Kräfte eine revanchistische Annexionspolitik befürworteten, setzten andere politische Akteure auf eine gemäßigtere Haltung mit begrenzten Forderungen. Zwar erlaubten die britischen Besatzungsbehörden Belgien 1946 eine Beteiligung an der Verwaltung der britischen Besatzungszone in Deutschland, doch gingen einigen politischen Kreisen diese Zugeständnisse nicht weit genug. Sie forderten eine eigene belgische Besatzungszone.
Mit der zunehmenden Herausbildung des Kalten Krieges in den Jahren 1947 und 1948 verloren weitergehende territoriale Forderungen jedoch an politischer Durchsetzbarkeit. In diesem internationalen Kontext beschränkte sich Belgien schließlich auf die Korrektur sogenannter Grenzanomalien, die aus den Grenzregelungen der Jahre 1920 bis 1922 resultierten. Konkret betrafen diese Forderungen kleinere Gebiete, darunter den Aachener Vorort Bildchen, die Orte Leykaul bei Kalterherberg und Losheim sowie den Weiler Hemmeres.
Die betroffenen Gebiete wurden als militärische Verwaltungszone dem belgischen Verteidigungsministerium unterstellt. Zum Militärgouverneur wurde General Paul Bolle ernannt. Er übernahm am 2. April 1949 die Leitung der Sonderverwaltung eines rund 1.350 Hektar großen Grenzstreifens mit etwa 700 Einwohnern. Diese Verwaltung war ausdrücklich als Übergangslösung gedacht, bis eine endgültige deutsch-belgische Grenzregelung gefunden würde. Die Bevölkerung behielt zunächst die deutsche Staatsangehörigkeit.
Trotz seiner weitreichenden Vollmachten verfolgte Bolle keine aggressive Assimilierungspolitik. Im Gegenteil: Er genoss in der Bevölkerung ein vergleichsweise positives Ansehen, sodass sich für das Gebiet bald der volkstümliche Name „Bollenien“ einbürgerte. Verwaltungstechnisch wurde der Grenzstreifen zu einer eigenen Gemeinde zusammengefasst, an deren Spitze ein belgischer Bürgermeister stand, der seinen Amtssitz in Bildchen hatte. Bolle selbst residierte mit seinen engsten Mitarbeitern in Eupen.
Grundsätzlich galt in „Bollenien“ die belgische Gesetzgebung. Eine besondere Herausforderung stellte jedoch das Gerichtswesen dar. Dieses Problem wurde durch die Einrichtung eines Sondergerichts gelöst, das ebenfalls in Bildchen tagte. Es bestand aus einem Richter, einem als Staatsanwalt tätigen Rechtsanwalt und einem Gerichtsschreiber. Der Richter verfügte über umfassende Entscheidungsbefugnisse; gegen seine Urteile war keine Berufung möglich. Auf Weisung des Justizministeriums in Brüssel wurde je nach Sachverhalt belgisches, deutsches oder rheinisches Recht angewandt: Verkehrsdelikte unterlagen der belgischen Straßenverkehrsordnung, während etwa bei Miet- und Pachtstreitigkeiten deutsches Recht zur Anwendung kam.
In den folgenden Jahren verbesserten sich die Beziehungen zwischen Belgien und der Bundesrepublik Deutschland spürbar. Dennoch zogen sich die bilateralen Verhandlungen über einen Ausgleichsvertrag, einschließlich der Grenzfrage, über mehrere Jahre hin. Erst am 24. September 1956 wurde der Vertrag in Brüssel unterzeichnet. Nach der deutschen Ratifizierung am 6. August 1958 traten die Grenzanpassungen schließlich am 28. August 1958 in Kraft. „Bollenien“ wurde aufgelöst und an die Bundesrepublik zurückgegeben; auch Teile der Verwaltungsakten gingen zurück.
Nach der Auflösung seiner Behörde überließ General Bolle einen Teil seiner Unterlagen einer Privatperson in Eupen. Dieser Privatbestand gelangte erst im Jahr 2017 in das Staatsarchiv Eupen und steht dort heute für die historische Forschung zur Verfügung.
Das Inventar
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HERREBOUT Els, Archiv des Militärkommandos der an Belgien abgetretenen Gebiete („Bollenien“) (1886-1981), Reihe Inventarissen Rijksarchief te Eupen no 28, Publikationsnummer 6375, Algemeen Rijksarchief, Brüssel, 2023 (nur elektronisch verfügbar).