Der nachstehende Beitrag behandelt die Geschichte der Stadt St. Vith (Emmelser Wald) zwischen 1897 und 2008. Er wurde im Rahmen der Inventarisierung der Akten der Stadt durch das Staatsarchiv in Eupen erstellt. Ursprünglich enthält der vorliegende Text weiterführende Informationen und Fußnoten. Diese Informationen können in der Printversion des Inventars konsultiert werden.
Alle Akten, die mit der Streitsache Emmelser Wald zu tun haben und sich im Staatsarchiv in Eupen befinden, können im Prinzip im Staatsarchiv in Eupen eingesehen werden. Es können für Teile der Akten auch anderslautende Bestimmungen in Bezug auf die Einsichtnahme existieren.
Falls Sie weitere Informationen zu der Institution benötigen oder gerne Akten einsehen möchten, können Sie sich gerne an das Staatsarchiv in Eupen wenden: staatsarchiv.eupen@arch.be
ARCHIVBILDNER UND ARCHIVBESTAND
A. ARCHIVBILDNER
NAME
Stadt St. Vith.
GESCHICHTE DER STREITSACHE „EMMELSER WALD“
Im Jahre 2010 überreichte die Verwaltung der Stadtgemeinde St. Vith dem Staatsarchiv Eupen ihre Aktenbestände zur „Streitsache Emmelser Wald“. Die langjährigen Rechtsstreitigkeiten waren im Jahre 2000 durch ein Urteil des Lütticher Appellationshofes vom 22. Juni endgültig beigelegt worden. Obschon erst nach Ende des Zweiten Weltkrieges erste Prozesse in der Sache geführt worden waren, war der Konflikt wesentlich älteren Datums und basierte auf der Übertragung von bedeutenden Grundbesitztümern an die einzelnen Ortschaften des Hofes Amel, die Mitte des 18. Jahrhunderts vollzogen worden war.
Zur Zeit der Erstellung des sogenannten „Theresianischen Katasters“ in den 60er Jahren des 18. Jahrhunderts bildete jedes Dorf eine eigene “Gemeinde”, oder besser eine eigenständige Gemeinschaft aller nutzungsberechtigten Einwohner.
Seit der zehn Jahre zuvor am 4. Februar 1756 erfolgten Teilung der Ameler Hofwälder – Ober- und Niederemmels waren Teil des Hofs Amel – verfügte jedes Dorf über seinen eigenen Anteil an Wäldern, so auch Emmels, das Bestandteil des Hofes war und dem der so genannte „Emmelser Wald“ zugeteilt worden war. Die Einwohner der Ortschaft – Ober- und Niederemmels bildeten damals eine Einheit – erhielten hierbei Liegenschaften zugeteilt, die einer Fläche von 563 Hektar entsprachen.
Die Schenkung gab den Einwohnern der Ortschaften das Recht, frei über ihren Besitz zu verfügen und diesen zu nutzen. Beim Bau eines Hauses hatte jeder Einwohner Anspruch auf eine unentgeltliche Lieferung des benötigten Bauholzes, jeder Einwohner hatte das Viehweiderecht und das Recht des Brennholzsammelns auf einem Hektar Grund. Im Gegenzug mussten die Einwohner einen Feldhüter bezahlen und Frondienste in den Wäldern leisten. Eine durch den Verkauf von Holz finanzierte gemeinsame selbstständige Kasse diente zu gemeinnützigen Arbeiten (Wegeanlagen, Ankauf von Gelände für einen Friedhof, Anlage von Wasserleitungen usw.).
Seit dem 29. Fructidor des Jahres IV des Französischen Revolutionskalenders (15. September 1796) bildeten Ober- und Niederemmels mit Hünningen, Rodt, Hinderhausen und Crombach die “Mairie” Crombach, die sich aus Teilen der ehemaligen Höfe Amel, St. Vith-Neundorf und Thommen zusammensetzte und die die bisherigen Gerechtsame oder Nutzungsrechte von Oberemmels und Niederemmels anerkannte. Die Güter, die im Ancien Régime Eigentum des Feudalherren waren, und auf denen die Gemeinheit gewisse Rechte hatte, wurden Eigentum der neu geschaffenen Gemeinde. Dies blieb auch in der Folge so.
Unter preußischer Verwaltung wurde die “Mairie” durch die Bürgermeisterei Crombach ersetzt. Ober- und Niederemmels wurden – wie die anderen Ortschaften der Bürgermeisterei auch – zu Gemeinden mit einer gewissen Autonomie. Die Gemeindeordnung vom 23. Juli 1845 brachte wesentliche Neuerungen mit sich. So bestimmte § 1, dass alle Orte, “welche für ihre Kommunalbedürfnisse einen eigenen Haushalt hatten”, eine Gemeinde mit einem Vorsteher bildeten. Die Bürgermeisterei Crombach bildete nur eine Gemeinde. Nach 1873 wurden die Bürgermeistereien Crombach und Lommersweiler mit St. Vith in Personalunion verbunden, am 7. Januar 1873 wurden sämtliche der “Gemeinde Crombach zugehörigen Acten, Registratur, Mobilien, Utensilien, Siegel und Papiere (…) übergeben.”
Eine grundlegende Neuordnung der Gemeindeordnung erfolgte unter belgischer Verwaltung, als Generalgouverneur General Herman Baltia tiefgreifende Änderungen vornahm. Mit Wirkung vom 1. Januar 1922 wurden die Bürgermeistereien abgeschafft und die Kantone Eupen, Malmedy und St. Vith in Gemeinden eingeteilt, die z.T. in Unterabteilungen, den sogenannten Sektionen, unterteilt waren. Die Gemeinde Crombach wurde zunächst nicht in Sektionen unterteilt, doch setzten sich Bürgermeister Wiesemes, der in Niederemmels wohnte und ganz besonders Pfarrer Kirch für die Bildung von Sektionen innerhalb der Gemeinde ein. In einem mehrseitigen Schreiben an die Malmedyer Verwaltungsstelle vom 14. Oktober 1924 ging Pfarrer Kirch näher auf die Thematik ein und bat darum, den beiden Emmelser Ortschaften “offiziell die gleichen Rechte und Privilegien zuzuerkennen, die den anderen aus dem Hof Amel hervorgegangenen Ortschaften zuerkannt worden sind.” Die Bildung einer Sektion Emmels würde es den beiden Ortschaften ermöglichen, über “die Früchte ihrer jahrhundertelangen Arbeit in Ruhe zu genießen und frei und klug darüber zu verfügen”. Es wäre aber nicht gerecht, wenn sich die übrigen Ortschaften der Gemeinde an diesen “Früchten” bereicherten. Am 18. März 1925 wurde durch General Baltia die Einteilung der Gemeinde Crombach in die drei Gemeindesektionen Crombach, Rodt und Emmels verfügt, “deren Rechnungsfuehrung vom 1. Januar 1925 an getrennt zu fuehren ist.” Daraufhin bildete sich in Emmels ein “Ausschuss der Sektion Emmels”.
In den Monaten April bis August des Jahres 1931 kam es im “Grenz-Echo” und in der “St. Vither Volkszeitung” zu einem ersten Schlagabtausch zwischen dem Bürgermeister von Crombach und mehreren Einwohnern der Gemeinde Crombach einerseits und einem Emmelser Einwohner und dem “Ausschuss der Sektion Emmels” andererseits. Es war von “Raubpolitik”, “grober Vergewaltigung”, “russischen Zuständen”, “Diebstahl”, “Kommunis-mus” und “Bolschewismus”, “klerikaler Beeinflussung” und “waschechten Egoisten” die Rede. Stein des Anstoßes war zum einen die Anlage einer Wasserleitung in Oberemmels, zum anderen die 1925 stattgefundene Unterteilung der Gemeinde Crombach in mehrere Sektionen. Bürgermeister und Schöffenkollegium hatten nach Aussagen ihrer Gegner versucht, das Vermögen der Sektion Emmels zu rauben, “habgierig ihre Hände nach dem Vermögen” auszustrecken und die Gütergemeinschaft einführen zu wollen, um den anderen, ärmeren Sektionen der Gemeinde unter die Arme zu greifen. Es erfolgte ein Protest sämtlicher wahlberechtigter Männer der Sektion Emmels. Daraufhin hatte die Gemeindeverwaltung einen Rechtsbeistand in Anspruch genommen. Die Emmelser Seite aber beschwerte sich Anfang Februar 1931 bei der “höheren Verwaltung” über “diese grobe Vergewaltigung”. Die Gegenseite beschuldigte “ein paar Leute von Emmels, welche beim damaligen Regime einen großen Einfluss besaßen”, entgegen den Willensbekundungen der Mehrheit der Bevölkerung die Gemeinde in drei Sektionen gliedern zu lassen, was “viel böses Blut und Unfriede” gestiftet habe. Man erinnerte den “Ausschuss für die Sektion Emmels” an die vielen Ausgaben, die die Gemeinde Crombach in Emmels getätigt hatte und nannte die Mitglieder “waschechte Egoisten”.
In der Folgezeit schwelte der Konflikt um den ca. 560 Hektar zählenden “Emmelser Wald” weiter. Zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kam es aber erst nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, als der Lütticher Provinzgouverneur verordnete, ein einziges Budget pro Gemeinde aufzustellen. Eine 1949 gegründete “Notablenkommission” nahm für sich in Anspruch, die Interessen der Sektion Emmels durch alle Instanzen verteidigen zu wollen. Sie strebte ein Verfahren an, um die Gemeinde Crombach zur Aufstellung eines getrennten Budgets zu verpflichten. Ein erstes Gerichtsurteil erging am 28. April 1952 durch das Gericht Erster Instanz von Verviers, das die “Gerechtsamen und Privilegien der Einwohner der “hameaux” Ober- und Niederemmels anerkannte, die als alleinige Eigentümer der streitigen Waldparzellen bezeichnet wurden. Die Ausbeutung derselben durfte nur zum Nutzen der beiden Ortschaften und nicht der ganzen Gemeinde erfolgen. Durch diese Entscheidung blieb der Grundsatz der autonomen Sektionen innerhalb der Gemeinden aufrecht erhalten. Die Berufung gegen das Urteil wurde zu spät eingereicht, so dass das Urteil rechtskräftig wurde. Dessen ungeachtet kam es in der Folge zu einer ganzen Reihe neuer Verfahren vor verschiedenen Gerichtsinstanzen in St. Vith, Verviers, Lüttich, Brüssel und Mons, die zumeist zu Gunsten der Emmelser entfielen.
Am 14. Februar 1961 wurde das sogenannte “Einheitsgesetz” verabschiedet, das sich in Artikel 93 mit dem Eigentum der Sektionen befasste. Da das Gesetz einiges an Klarheit zu wünschen übrig ließ, musste der Artikel durch das “Ergänzungsgesetz zum Einheitsgesetz” vom 24. März 1972 näher interpretiert werden. Doch auch diese Ergänzung des Artikels 93 ließ viele Möglichkeiten offen.
Die Ende 1961 gegründete Genossenschaft “Die Ortschaften Ober- und Niederemmels”, der nicht alle Emmelser, aber mehrere Hünninger Hausvorstände angehörten, nahm immer mehr Einfluss auf die Verwaltung der Emmelser Güter.
1967 wurden das Urteil von 1952 und das Eigentumsrecht der Sektion Emmels bestätigt, indem festgehalten wurde, dass alle Einkünfte, die das Eigentum der Sektion Emmels vor dem 25. Februar 1961 produziert hatte, zum alleinigen Nutzen der Ortschaften verwendet werden mussten, die diese Sektion bildeten.
Nach der Gemeindefusion des Jahres 1977 wurde die Affäre eine Angelegenheit der Stadtgemeinde St. Vith, da die Gemeinde Crombach aufgelöst und in die Stadtgemeinde St. Vith integriert worden war. Da nach Auffassung der Genossenschaft die bisher ergangenen Urteile durch die Behörden und die Stadt St. Vith nicht respektiert wurden, richtete sie am 9. Mai 1979 eine Petition an den König, wobei man sich in der Begründung auf das Urteil von 1952 stützte, das den Ortschaften Ober- und Niederemmels, nicht aber den Sektionen, das Eigentumsrecht zugesprochen habe. Ziel war es, den König zu einer Intervention zu bewegen, was aber erfolglos blieb.
Im September des gleichen Jahres kam es infolge von Holzverkäufen aus dem Emmelser Wald zu Gunsten der Gemeindekasse zu einer Spaltung des Stadtrates, als vier Vertreter der Mehrheit aus dieser ausscherten und eine eigene Fraktion bildeten. In diesem Zeitraum kam es auch zu weiteren Urteilen in der Sache, so z.B. vor dem St. Vither Friedensgericht am 12. Februar 1980, das die Besitz- nicht aber die Eigentumsfrage zu Gunsten der Emmelser Genossenschaft regelte und vor dem St. Vither Polizeigericht und dem Vervierser Zivilgericht Erster Instanz wegen angeblicher Forstdelikte durch verschiedene Emmelser Bürger. Gegen diese Urteile, die zu Gunsten der Genossenschaft entfielen, legten die Forstverwaltung und die Gemeindeverwaltung in der Folge Einspruch ein. Um die Eigentumsfrage definitiv zu klären, beschloss der Stadtrat am 7. Februar 1983, alle laufenden Strafverfahren und die Berufungsklage im Besitztumsverfahren (Urteil vom 12. Februar 1980) niederzulegen. Die Entscheidung zur Eigentumsfrage wurde erstmals Gegenstand eines umfassenden Zivil-verfahrens, indem sie dem Vervierser Zivilgericht Erster Instanz überlassen wurde. Diese Entscheidung war die Ausführung einer Vereinbarung im Koalitionsabkommen zwischen den Mehrheitsfraktionen für die Ratsperiode 1983-1989.
Im August 1983 ließ die Stadtgemeinde St. Vith 314 Emmelser Haushaltsvorstände vor die französische Kammer des Gerichts in Verviers laden. Am 18. März 1986 entschied das Gericht, dass die Stadt St. Vith alleiniger Eigentümer der strittigen Parzellen sei. Die Emmelser Ortschaften sollten aber gewisse Nutzungsrechte behalten. Da aber Meinungs-verschiedenheiten hinsichtlich der Anwendbarkeit des Urteils bestanden und die Emmelser Kooperative sich weiter auf das Besitztumsurteil von 1980 beriefen, das unterschiedlich interpretiert wurde, wurden die strittigen Güter – darunter sogar die beiden Schulen – am 16. September 1987 auf Antrag des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums der Stadt St. Vith unter Sequester gestellt, so dass die Verwaltung der Liegenschaften durch einen St. Vither Notar erfolgte.
Gegen das Urteil vom 18. März 1986 wurde durch den Anwalt der Genossenschaft Berufung eingelegt, die aber durch das Lütticher Gericht nicht anerkannt wurde. 1993 legte ein Emmelser Bewohner erneut Berufung ein und diesmal wurde diese angenommen, so dass die Sache am 10. März 1997 vor dem Appellationshof in Lüttich verhandelt wurde. Nach mehreren Sitzungen wurde die Angelegenheit am 11. Juni vertagt. Am 28. Januar 1998 wurde zwar ein Zwischenurteil gefällt, wonach das Eigentumsrecht der Gemeinde über die Liegenschaften vorläufig bestätigt wurde, allerdings in Erwartung der Klärung mehrerer Vorfragen durch den Schiedshof in Brüssel. Am 30. September 1998 beschloss der St. Vither Stadtrat das Ende der Sequesterverwaltung und die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Stadtgemeinde St. Vith in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin der Waldungen. Die strittigen Güter sollten fortan von der Forstverwaltung verwaltet werden.
Am 20. April 1999 entschied der Schiedshof, dass die Gesetze vom 14. Februar 1961 und vom 24. März 1972 nicht im Gegensatz zur Verfassung stehen. Hinsichtlich der Nutzungsrechte war die Aussage von Bedeutung, dass diese der Gesamtheit der Gemeinde-einwohner gehörten. Am 8. März 2000 wurde das Bürgermeister- und Schöffenkollegium und dem Verwaltungsrat der Genossenschaft “Die Ortschaften Ober- und Nieder-Emmels” ein “Einigungsvertrag” unterschrieben, der am 29. März durch den Stadtrat mit den Stimmen der Mehrheit gegen die der Opposition genehmigt wurde. Gegenstand der Vereinbarung war die verbindliche Zusage beider Seiten, das anstehende Urteil des Lütticher Appellationshofes nicht mehr anzufechten. Am 25. Mai kam es in Lüttich zur Gerichtsverhandlung, das Urteil wurde am 22. Juni gesprochen. Das Urteil vom 18. März 1986 konnte endlich vollstreckt werden. Die Eigentums- und Nutzungsrechte der Emmelser Liegenschaften wurden endgültig der Stadtgemeinde St. Vith zugesprochen.
B. ARCHIVBESTAND
Die historischen Archive der Stadt St. Vith aus der Zeit vor 1945 wurden während der Ardennenoffensive größtenteils vernichtet. Bislang hat die Stadt noch keine Archive aus der Zeit nach 1945 im Staatsarchiv hinterlegt. Eine Ausnahme wurde gemacht für die 2,5 Meter Akten betr. die Streitsache Emmelser Wald, die die Stadt nach dem Ende des Rechtsstreits dem Staatsarchiv Eupen übergab. Ein Teil der Akten stammte aus dem Archiv der Altgemeinde Crombach, die anderen aus dem Bestand der Stadt St. Vith nach der Fusion.
INHALT UND STRUKTUR
A. INHALT
Neben Unterlagen zur Entstehung und Entwicklung der Streitsache seit der Teilung im Jahre 1756 bis zur Beendigung des Rechtsstreits im Jahr 2000 und neben Briefwechsel, Protokollen, Entscheidungen und Anordnungen diverser Verwaltungen enthält der Bestand vorwiegend Unterlagen zum Rechtsstreit und zur Durchführung der auf einander folgenden Verfahren. Der Bestand enthält zahlreiche Kopien von älteren Dokumenten, u.a. von dem Akt vom St. Vither Notar J. H. Wintgens vom 4. Februar 1756 betr. die Übertragung von bedeutenden Grundbesitztümern an die einzelnen Ortschaften des Hofes Amel, die der späteren Streitsache Emmelser Wald zu Grunde liegt. Sonderthemen sind Kontakte mit diversen Vertretern der Nutznießergemeinschaft, die Forstverwaltung und diverse Forstangelegenheiten, die Wasserversorgung die Sequesterverwaltung, sowie die Enteignungen in Emmels für den Autobahnbau.
B. ORDNUNG
Bei der Abgabe des Bestandes war keine deutliche Ordnung erkennbar. Die Akten wurden – insofern möglich – thematisch und chronologisch geordnet..