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Pfarrei Oudler

Pfarrei Oudler

Der nachstehende Beitrag behandelt die Geschichte der Pfarrei Oudler zwischen 1830 und 2010. Er wurde im Rahmen der Inventarisierung der Akten der Pfarren durch das Staatsarchiv in Eupen erstellt. Ursprünglich enthält der vorliegende Text weiterführende Informationen und Fußnoten. Diese Informationen können in der Printversion des Inventars konsultiert werden.

Alle Akten, die mit der Pfarre Oudler zu tun haben und sich im Staatsarchiv in Eupen befinden, können im Prinzip im Staatsarchiv in Eupen eingesehen werden. Es können für Teile der Akten auch anderslautende Bestimmungen in Bezug auf die Einsichtnahme existieren.

Falls Sie weitere Informationen zu der Institution benötigen oder gerne Akten einsehen möchten, können Sie sich gerne an das Staatsarchiv in Eupen wenden: staatsarchiv.eupen@arch.be

GESCHICHTLICHER KONTEXT

NAME
Kirchenfabrik und andere Einrichtungen der Pfarrei Oudler

GESCHICHTE

Die Anfänge des am Urresbach (Huscheiderbach) und Engelbach gelegenen Weilers Oudler (Odeler, Odeller, Oudeler, Udelar, Udeler, Udler) reichen bis in die Römische Zeit zurück.
Laut einer tradierten Sage, die sich über Jahrhunderte hinweg in das kollektive Gedächtnis der Oudler Landbevölkerung eingegraben hat, befand sich bereits zur Zeit der Römer bei Oudler auf der Thommener Höhe („op de Lüh“) in der Nähe der Aachen-Luxemburger Straße und am Weg Weweler-Reuland-Oudler-Thommen ein Tempelkloster beziehungsweise ein Tempelherrenkloster, das vermutlich ein christliches Kloster war und im Volksmund auch als Kluster, Luster, Tempelskluster, Tempelslost, Tempelslosten, Tempelslusten und Tempelsluster bezeichnet wurde.
Von diesem bei Oudler gelegenen Tempelkloster aus begann vermutlich in der Folgezeit die Christianisierung des Eifeler Territoriums. Wahrscheinlich nach der Zerstörung des Tempelherrenklosters durch die Normannen, erfolgte der Sage nach die Versenkung der Glocke des besagten Klosters in einem tief angelegten Brunnen. Dieser Brunnen wurde Teufelsbrunnen (Déivelspetz) genannt, da von den Tiefen des Brunnens aus der „Weg in die Hölle“ in greifbarer Nähe schien. Die versenkte Glocke, so die Legende, beruhigte sodann den Gemütszustand der „bösen Geister“ und die völlige Normalität trat wiederum im Alltagsleben in Oudler ein.


Im Mittelalter, als die kleine Siedlung Oudler fortan juristisch und kirchlich zum Thommener Hof gehörte und die Herrn von Reuland dort den Erbzehnt und Hardzehnt besaßen, hat laut Unterlagen des Oudler Pfarrarchivs eine Kapelle oder gar eine größere Kirche in Oudler selbst nicht bestanden.
Daher waren die Einwohner von Oudler über Jahrhunderte hinweg dazu genötigt, für den Gottesdienst den mühseligen und langen Weg nach Thommen zu benutzen.
Erst zu Beginn der Frühen Neuzeit, das heißt vermutlich im 16. oder 17. Jahrhundert, hat aller Wahrscheinlichkeit nach bereits eine dörfliche Kapelle in Oudler existiert.
Im Jahre 1705 genehmigte dann der Kölner Erzbischof Joseph Clemens aufgrund der großen Entfernung Oudlers von Thommen den Bau einer neuen Kapelle (Vikariekapelle) mit rundbogigen Fenstern an der Straße nach Burg-Reuland hin, die mutmaßlich als Neubau der alten Kapelle gedeutet werden muss.
Die erzbischöfliche Genehmigung zur Errichtung einer neuen Kapelle zu Beginn des 18. Jahrhunderts unterstreicht noch einmal mehr die damalige Bedeutung der kleinen Kapellengemeinde Oudler, die bis zum Ausgang des Ancien Régime von den Vikaren Jean Henkes (1678-1704), Michel Henkes (1704-1758), Nicolas Theissen (1758-1760), Jean Theoderich (1763-1768), Jonas Schneider (1786-1825) und dem Pfarrer Johann Nikolaus Kreings (Kreins) (abgesetzt 1816) geleitet wurde und mit den übrigen Kapellengemeinden in Braunlauf, Crombach, Espeler, Hinderhausen, Maspelt und Bracht dem Pfarrbezirk Thommen – dem größten Pfarrbezirk im südlichen Teil der Eifel – angehörte.


Die sogenannte Französische Zeit (1789-1814) muss insgesamt als eine große Zäsur angesehen werden, denn es ergaben sich in dieser Epoche für das Eifelgebiet neue Pfarrstrukturen mit tiefgreifenden Veränderungen, die nicht zuletzt auch die Pfarre Oudler betrafen und heute teilweise noch fortwirken.
Initiiert wurden diese neuen Pfarrstrukturen für den Eifelraum durch den Lütticher Bischof Johann Evangelist Zaeppfel (1802-1808).
Im Jahre 1803 legte er eine Neuumschreibung der Pfarreien beziehungsweise eine neue Pfarrumschreibung im französischen Ourthedepartement fest, die am 15. März 1803 durch den Département-Präfekten Desmousseaux genehmigt, am 22. Mai 1803 durch den Kaiser Napoleon Bonaparte in Paris anerkannt und schließlich am 5. Juni 1803 im Mémorial administratif du département de l’Ourte bekanntgegeben wurde.
Gemäß dieser von Bischof Zaeppfel aufgestellten Neuumschreibung der Pfarreien gehörte der Weiler beziehungsweise die Kapellengemeinde Oudler während der Französischen Okkupationszeit im Ourthe-Departement nun mit Alster und Grüfflingen zur Hilfspfarrei Thommen, die wiederum ihrerseits der im Kanton St. Vith liegenden Pfarrei zweiter Klasse Sankt-Vith mit Rodt, Ober- und Niederemmels unterstellt war.
Aufgrund wachsender Kritik überarbeitete der Lütticher Bischof Johann Evangelist Zaeppfel noch im gleichen Jahr 1803 die Pfarrumschreibung des Ourthedepartements und legte eine zweite Fassung seiner Pfarregulierung vor.
Die korrigierte Neuumschreibung der Pfarreien hatte jedoch keinerlei Auswirkungen auf die festgelegte Organisationsstruktur oder kirchliche Zugehörigkeit der Kapellengemeinde Oudler.
Sie legte lediglich für gewisse Eifler Ortschaften, die eine Hilfspfarrei nicht erhalten, so genannte Hilfskirchen (frz. chapelles auxilliaires) fest.


Diese besagten Hilfskirchen sollten als Oratorien dienen und unter der Aufsicht des zuständigen Pfarrers oder Hilfspfarrers (frz. desservants) stehen.
Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass die 1803 durch den Lütticher Bischof Johann Evangelist Zaeppfel eingeführte Pfarrstruktur mit ihren nachträglichen Korrekturen und Nachbesserungen bis weit ins 20. Jahrhundert hinein für den Weiler Oudler sowie für alle weiteren Eifler Ortschaften maßgebend und richtungsweisend war.
Nach der verheerenden Niederlage des Französischen Kaisers Napoleon Bonaparte erfolgte nun in der Preußischen Zeit eine radikale Neuordnung der bestehenden kirchlichen Verhältnisse.
Infolge des Wiener Kongresses (1815) wurde das östliche Gebiet des französischen Ourthe-Departements, nämlich Eupen, Malmedy, Sankt-Vith, Schleiden und Kronenburg, dem Königreich Preußen zugeteilt.
Am 20. Juli 1818 forderte die preußische Regierung in Berlin in einer Note an den Papst die Angliederung von Eupen, Malmedy, Sankt Vith, Schleiden und Kronenburg einschließlich der Kantone Herzogenrath und Niederkrüchten an das Aachener Bistum, das anno 1802 anstelle des aufgehobenen Kölner Erzbistums gegründet worden war.
Am 24. August 1818 wurden die bereits genannten Kantone Eupen, Malmedy, Sankt Vith, Schleiden und Kronenburg mit Herzogenrath und Niederkrüchten auf Anordnung des damaligen Papstes dem Bistum Aachen unterstellt.
Apostolischer Vikar der in das Aachener Bistum integrierten sieben Kantone wurde ab dem 25. August 1818 der General- und Kapitularvikar Martin Wilhelm Fonck.


Diese Geschehnisse hatten zur Folge, dass nun auch vorübergehend Oudler mit der ihr zugehörenden Hauptpfarrei Sankt Vith zweiter Klasse in das Aachener Bistum einverleibt wurden.
Die Einverleibung der St. Vither Hauptpfarrei mit Oudler in das Bistum Aachen war jedoch nur von kurzer Dauer.
Bereits im Jahre 1821 gelangte Oudler mit der Hauptpfarrei Sankt Vith zweiter Klasse und allen anderen Pfarreien und Hilfspfarreien des Aachener Bistums an das Erzbistum Köln.
Verwaltet wurden sie zunächst noch durch den Aachener Kapitularvikar Martin Wilhelm Fonck, später dann durch den Kölner Erzbischof Ferdinand August Graf von Spiegel zu Desenberg.
Für die Preußische Zeit muss unter anderem der Thommener Pastor Christmann genannt werden, der ab dem 18. März 1893 als Dechant des Dekanats St. Vith fungierte und am 1. März 1907 verstarb.
Er gilt als der Erbauer und Stifter des neuen Oudler Pfarrhauses. Am 31. März 1902 machte er dem Thommener Kirchenvorstand eine Schenkung von 24.000 Mark für die Errichtung eines Rektorats in Oudler, das als Dienstwohnung für den Vikaren dienen sollte.


Die Gründe, die Pfarrer Christmann dazu veranlassten, Geld für ein neues Pfarrhaus in Oudler zu stiften, liegen auf der Hand: einerseits der mühsame Weg von Thommen nach Oudler und andererseits das beengte Pfarrhaus in Thommen.
Nach dem Versailler Vertrag (1919), der die preußischen Kreise Eupen und Malmedy dem Königreich Belgien zusprach, wurden die kirchlichen Verhältnisse erneut auf eine neue Grundlage gestellt.
Der damalige Papst Benedikt XV. (1854-1922) vollzog am 30. Juli 1921 mit der sogenannten Bulle Ecclesiae universae die Abspaltung der Dekanate Eupen, Malmedy und Sankt-Vith vom Kölner Erzbistum und gründete das Bistum Eupen-Malmedy, dessen Sitz sich in Malmedy befand und vom Lütticher Bischof geleitet wurde.
Vorübergehend gehörte jetzt die anerkannte kleine Kapellengemeinde Oudler zum neuen Bistum Eupen-Malmedy, das offenbar nur als interimistische Lösung angedacht war.
Am 13. Juli 1923 genehmigte die Hohe Königliche Kommission des Gouvernements Eupen-Malmedy die Errichtung der neuen Oudler Pfarrkirche, deren Initiator Pfarrer Gerard Schoenmakers war.
Nahezu zwei Monate später, nämlich am 11. September 1923, erfolgte die Grundsteinlegung für die neue Pfarrkirche in Oudler in Anwesenheit des Gouverneurs Baron von Baltia.
Sie wurde nach den Plänen des aus Malmedy stammenden Architekten Cnyrim im neugotischen Stil und in braunem Sandstein an der nach Luxemburg führenden Straße erbaut.
In einem Seitenschiff wurde in der neuen Oudler Pfarrkirche auch eine polychrome, schlanke Statue der Muttergottes von Luxemburg, die auch am Marienwallfahrtsort Kevelaer Gegenstand großer Verehrung ist, aufgestellt. Darüber hinaus wurde in der neuen Pfarrkirche unter anderem auch der Barockaltar und eine geschnitzte hölzerne Figur des Trierer Bischofs Celsus aus der alten Kapelle integriert.


Der damalige Pastor Gerard Schoenmakers benedizierte sie nach ihrer Fertigstellung mit Erlaubnis des Lüttichers Bischofs Martinus Hubertus Rutten am 18. Oktober 1925.
Die neue Oudler Pfarrkirche unterstreicht, wie Derwahl und Weber es formulieren, „ein frühes Streben nach ‚Selbstbehauptung‘ im Rahmen der erstmaligen Zugehörigkeit zum Königreich Belgien“. Als Patrone wurden der neuen Oudler Kirche zur Seite gestellt, die Heiligen Drei Könige. Ihre Darstellung finden wir am Altartisch und am Hochaltar der Oudler Pfarrkirche.
Zweiter Schutzherr der neuen Oudler Pfarrkirche ist der Heilige Celsus, einst im 10. Jahrhundert n. Chr. Bischof von Trier nach dem Heiligen Maternus und dem Heiligen Auspicius sowie Märtyrer.
Am 30. November 1924 erfolgte die feierliche Einweihung des neuen Oudler Friedhofes durch Gerard Schoenmakers mit Genehmigung von Bischof Martinus Hubertus Rutten, Bischof von Lüttich und Eupen-Malmedy.
Am 4. Dezember 1924 wurde das Rektorat Oudler schließlich – dank der zähen Verhandlungen des niederländischen Vikars Gerard Schonemakers mit General Baltia – durch den bereits erwähnten Martinus Hubertus Rutten, Bischof von Lüttich und von Eupen-Malmedy, zur Pfarrei erhoben.


Dabei trennte er auch die neue Pfarrei Oudler von der Thommener Mutterkirche ab. Der Königliche Kommissar Baltia stimmte der Pfarrerhebung Oudlers durch eine Verordnung zu.
Wenige Zeit später, am 12. Januar 1925, wurde in Thommen Gerard C. Schoenmakers durch Pfarrer Stinnesbeck als erster Pfarrer von Oudler kirchlich eingeführt. Die Zeremonie fand in Gegenwart von F. Kept, Delegierter des Gouvernement in St. Vith, G. v. Rumund, J. Schoenmakers, H. P. Gommans, Dr. Graf, Nic. Huppertz, H. Kretschmer (Pfarrer), L. Xhayet (Rektor), L. v. d. Broeck und H. Kordewener (Pfarrer) statt.
Im Rahmen der Errichtung des neuen Fabrikrates erfolgte auf Verordnung des Königlichen Hohen Kommissars, General Herman Baltia, vom 29. Januar 1925 die Ernennung von Johann Freichels und von Johann Felten zu ordentlichen Mitgliedern des Oudler Kirchenfabrikrates. Gleichzeitig ernannte der Bischof von Lüttich und von Eupen-Malmedy Egidius Zeyen, Michael Kohnen und Franz Kirsch zu weiteren Mitgliedern des Kirchenfabrikrates.


Bereits am 15. April 1925 gelangte die Pfarre Oudler dann mit der Integrierung Eupen-Malmedys in das Bistum Lüttich an die gleiche Diözese.
Am 11. August 1926 wurde die neu errichtete Kirche von Oudler durch den Lütticher Weihbischof Ludwig Kerkhofs konsekriert.
Im Jahre 1927 wurde die noch existierende und aus dem Jahre 1705 datierende alte Oudler Vikariekapelle zu einem Wohnhaus umgestaltet.
Am 11. September 1932 wurde der Dritte Orden vom Hl. Franziskus in Oudler errichtet.
Zwischen 1933 und 1945 versahen dann in Nachfolge von Gerard Schoenmakers die Priester Josef Räcker (1933), Hermes (1933-1941), Bruns (1941-1945) und Belge (1945) das Amt des Pastors in Oudler.
Der aus Ostpreußen stammende Franz Basner übernahm am 27. November 1949 mit Genehmigung des Lütticher Bischofs Ludwig Josef Kerkhofs als erster Pastor nach dem Zweiten Weltkrieg die Pfarre Oudler.
Eingeführt wurde er durch Dechant Josef Scheffen (St. Vith). Im Juni 1951 nahmen auch Pilger aus der Oudler Pfarre an der Aachener Heiligtumsfahrt teil.
Am 17. September 1952 wallfahrte eine große Frauengruppe aus Oudler nach Moresnet für die Gründung eines Landfrauenverbandes.
Ein Vierteljahr später, nämlich am 28. Dezember 1952, fand durch Dechant Josef Scheffen eine Glockenweihe in Oudler statt.
Eine Wallfahrt der Pfarre Oudler zur Kapelle von Dürler, die der Heiligen Muttergottes von Banneux geweiht ist, wurde am 23. August 1953 organisiert.

Die feierliche Überführung einer aus dem Trierer Benediktinerkloster St. Matthias stammenden Reliquie des Heiligen Apostels Matthias in die Oudler Pfarrkirche erfolgte am 10. Oktober 1954.
Am 26. Dezember 1954 wurde in Thommen eine längere Sitzung der Kirchenfabriken von Oudler und Thommen anberaumt, da im Jahre 1925 bei der Pfarrerhebung Oudlers die aufgeteilten Kirchengüter zwischen Oudler und Thommen nicht ordnungsgemäß im Katasterbuch eingetragen worden waren.
Die 1925 erfolgte Aufteilung der Kirchengüter zwischen Oudler und Thommen wurde auf dieser Thommener Sitzung von 1954 durch die beiden Kirchenfabriken erneut verhandelt, anerkannt und ratifiziert. Auch die Behörden stimmten 1955 der neuen Aufteilung der Kirchengüter zwischen Oudler und Thommen durch einen Erlass (frz. Arrêté) zu, der am 31. Mai 1955 durch König Baudouin in Usumbura (Ruanda) unterzeichnet wurde.
Am 6. Oktober 1955 fertigte der St. Vither Notar Dr. Grimar einen Vertrag zwischen den beiden Kirchenfabriken von Oudler und Thommen über die Kirchengutsaufteilung aus.
Von nun an konnte die Pfarre Oudler ihre Kirchengüter wieder nutznießen. Am 22. Oktober 1961 wurde Alexander Paquay durch den St. Vither Dechanten Breuer in Nachfolge von Franz Basner in Oudler als neuer Pastor eingeführt.
Er realisierte zahlreiche Projekte zugunsten der Oudler Pfarrkirche. So gehen beispielsweise die Instandsetzungen der während der Ardennenoffensive an der Oudler Pfarrkirche entstandenen Kriegsschäden und die Errichtung eines Pfarrheims auf ihn zurück.


Obendrein veranlasste er auch im Jahre 1964 die Ausmalung des inneren Kirchengebäudes durch die St. Vither Firma Bous.
1966 erfolgte dann maßgeblich unter seiner Federführung auch der Neubau eines Pfarrsaals.
Im Jahre 1971 wurde dann Dr. Hermann-Joseph Schumacher, vormals Pastor in Amel, als neuer Pastor in Oudler eingeführt , der bis 1996 die Pfarre Oudler leitete.
Nachdem 1996 vorübergehend Karl-Heinz Calles das Amt des Pastors in Oudler übernommen hatte, wurde Batty Hack noch im gleichen Jahr sein unmittelbarer Nachfolger.
Im Jahre 2000 erfolgte unter Pastor Batty Hack eine umfassende Renovierung der Oudler Pfarrkirche.

BEFUGNISSE UND TÄTIGKEITEN DER KIRCHENFABRIK

Am 19. Mai 2008 wurde durch die Deutschsprachige Gemeinschaft das Dekret verabschiedet „über die materielle Organisation und die Funktionsweise der anerkannten Kulte“.
Die Kirchenfabrik (lat. fabrica ecclesiae) ist laut des besagten Dekrets des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die materielle Organisation und die Funktionsweise der anerkannten Kulte zuständig für den Erhalt sowie für den Unterhalt (Pflege) der in ihrem Kompetenzressort liegenden Sakralgebäude beziehungsweise Kapellen und Kirchen.
Darüber hinaus zeichnet sie auch verantwortlich für die Verwaltung der Kirchengüter und schließlich der Finanzen, die sie besitzt oder die für sie vorgesehen sind.

ORGANISATION DER KIRCHENFABRIK

Das bereits angesprochene Dekret des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die materielle Organisation und die Funktionsweise der anerkannten Kulte von 2008 reguliert die gegenwärtige Organisation der Kirchenfabriken.
Der Kirchenfabrikrat setzt sich aus 5 gewählten Mitgliedern, dem Pfarrer und dem Bürgermeister beziehungsweise ihren Vertretern zusammen.
Der Präsident repräsentiert den Kirchenfabrikrat in der Öffentlichkeit. Seine Hauptaufgabengebiete liegen in der Einberufung von Versammlungen und in der Leitung der Versammlungen.
Der Sekretär ist zuständig für die Eintragungen im Protokollbuch, für das schriftliche Festhalten der getroffenen Entscheidungen und für das Hauptbuch, in dem Stiftungen, Spenden, Pachtungen und Mietverträge vermerkt werden.
Ferner obliegt ihm die Verantwortung für das Archiv der Kirchenfabrik. Gemeinsam ratifizieren der Präsident und der Sekretär die Entscheidungen, einzelne Schreiben des Kirchenfabrikrates sowie das Protokollbuch.
Der Rendant zeichnet verantwortlich für die Verwaltung der Gelder der Kirchenfabrik (z. B. Stiftungsgelder, Spenden und Bistumsgelder).


Der Kirchenfabrikrat ist zuständig für die Administration der Kirchenfabrik. Er trägt dafür Sorge, dass die Pfarre sowohl finanziell als auch hinsichtlich ihrer Infrastruktur auf einer gesunden Grundlage steht.
Die Tätigkeit des Kirchenfabrikrates wird durch Satzungen (Statuten) festgelegt. Fünf Mal jährlich – im Januar, März, April, Juli und Oktober – tritt der Kirchenfabrikrat zu einer Ordentlichen Sitzung zusammen.
Dabei werden beispielsweise Rechnungsunterlagen überprüft, der Zustand der kirchlichen Gebäude und die in Angriff zu nehmenden Arbeiten besprochen, die Haushaltsabrechnung des vorherigen Jahres durch den Rendanten dem Kirchenfabrikrat erläutert, der Präsident und der Sekretär des Kirchenfabrikrates jährlich gewählt, der Haushaltsplan für das nächste Jahr genehmigt, etwaige Etatabänderungen überprüft und genehmigt, die Arbeiten für das kommende Jahr geplant, u. a. m.


Außerdem muss der Kirchenfabrikrat bei einer entsprechenden Einladung an den Bürgermeistersitzungen obligatorisch teilnehmen.
Für außergewöhnliche Sitzungen muss die schriftliche Genehmigung des Bischofs oder Provinzgouverneurs eingeholt werden.
Der Ausschuss des Kirchenfabrikrats muss jeden Monat zusammentreten zwecks Besprechung, Überwachung und Veranlassung anstehender Angelegenheiten.
Eine außergewöhnliche Genehmigung muss für eine Versammlung des Ausschusses nicht vorliegen.
Die einzelnen Sitzungen des Kirchenfabrikrates müssen protokolliert werden. Im Protokoll muss unter anderem vermerkt werden: das Datum der Sitzung, die Namen der anwesenden und entschuldigten Personen, die Tagesordnung, eine detaillierte Erläuterung der besprochenen Angelegenheiten und Beschlussfassungen, bei Wahlen oder Neuwahlen die Namen der gewählten Personen, usw.


ARCHIVBESTAND

GESCHICHTE DES ARCHIVBESTANDES

Bis Februar 2013 wurde das Archiv der Pfarre Oudler im Erdgeschoss des Oudler Pfarrhauses gelagert.
Aus nicht nachvollziehbaren Gründen sind offenbar wichtige ältere Archivalien der Pfarrei Oudler verlorengegangen oder in Privathände gelangt, denn die von Heribert Reiners noch in seinem Standardwerk „Die Kunstdenkmäler von Eupen-Malmedy“ (1935) genannten und damals im Archivbestand Thommen sich befindenden handschriftlichen Quellen können im „Inventar des Archivs der Kirchenfabrik und der anderen Einrichtungen der Pfarrei St. Remaklus zu Thommen“ (Brüssel 2008) nicht mehr ausfindig gemacht werden.
Bei den fehlenden Archivunterlagen handelt es sich im Einzelnen um eine Genehmigung des Kölner Erzbischofs Joseph Clemens zum Kapellenbau in Oudler (1705) und ein Register zu den Einkünften der Oudler Kapelle (18. Jh.) sowie um ein Register betr. die Kapitalien der Oudler Kapelle (1755-1823).
Neben den o. g. Archivalien scheint allem Anschein nach auch das noch von Johannes Krudewig erwähnte Schriftdokument vom 2. März 1596 endgültig verschollen zu sein, das sich noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Thommener Pfarrarchiv befand.
Dieses damals schon stark beschädigte Schriftstück enthält das Bekenntnis von Hans Mandertz und seiner Gattin Helene von Hafflig aus Oudler, dem manderscheidischen Meier im Thommener Hof, Michel Schmidt und dessen Ehefrau Grete von Hafflig. noch 3 Taler zu schulden.
Bedingt durch den Verlust der benannten Oudler Dokumente klafft eine nicht mehr zu schließende Lücke im Bereich der älteren Archivüberlieferung.

ÜBERNAHME DES ARCHIVBESTANDES

Am 20. September 2012 inspizierte Herr Dr. René Rohrkamp, Oberassistent beim Staatsarchiv in Eupen, im Erdgeschoss des Oudler Pfarrhauses in extenso das Archiv der Kirchenfabrik von Oudler.
Dabei konnte Dr. Rohrkamp die ordnungsgemäße Archivierung des Oudler Kirchenfabrikarchivs und den erstaunlich guten Zustand aller Archivalien und Akten feststellen.
Handlungsbedarf bestand seiner Einschätzung nach lediglich bei der so genannten Sicherung der Archivunterlagen.
Zur Übernahme und Deponierung des Oudler Archivbestandes, der nur aus Rechnungsberichten, Rechnungsbüchern, Rechnungsheften, Protokollbüchern, Korrespondenz und periodischen Veröffentlichungen der Pfarre bestand, wurde dann ein Depositalvertrag zwischen dem Generalstaatsarchiv Brüssel (AGR) und dem Kirchenfabrikrat der Oudler Pfarre Heilige Drei Könige abgeschlossen.
Laut Depositalvertrag erfolgt die Deponierung der Oudler Archivalien im Staatsarchiv Eupen für eine Dauer von 30 Jahren.
Im Monat Februar 2013 wurde schließlich der kleine Archivbestand, der etwa vier Archivmeter umfaßt, durch den Oudler Kirchenfabrikrat im Eupener Staatsarchiv hinterlegt.


INHALT UND STRUKTUR

Der Bestand der Oudler Pfarrei Heilige Drei Könige umfasst 249 Verzeichnungseinheiten und setzt sich aus den nachstehenden Teilen zusammen:
Teil I: Archiv der Kirchenfabrik (1916-2010) (204 Verzeichnungseinheiten),
Teil II: Archiv des Pfarrers (1895-1997) (42 Verzeichnungseinheiten),
Teil III: Archive anderer Pfarreinrichtungen (1994-1996) (2 Verzeichnungseinheiten) und
Teil IV: Persönliche Archive der Pfarrer und Kapläne (1830-1950) (1 Verzeichnungseinheit).
Die Laufzeit des Oudler Pfarrarchivbestandes umfasst insgesamt die Zeitspanne von 1830 bis 2010.
Der Großteil der Oudler Pfarrakten datiert schwerpunktmäßig aus dem 20. Jahrhundert mit einer leichten Gewichtung auf der Zeit des Zweiten Weltkrieges.
Eine beträchtliche Anzahl von Oudler Pfarrakten des 19. Jahrhunderts findet sich im Thommener Pfarrarchiv.
Inhaltlich betrachtet besteht das Oudler Kirchenfabrikarchiv vorwiegend aus Korrespondenz, aus Immobilien-Unterlagen mit Erwähnung der entsprechenden Kriegsschäden sowie aus finanztechnischen Dokumenten beziehungsweise Buchführungsunterlagen.
Demgegenüber enthalten die Akten des Archivs des Pfarrers schwerpunktmäßig Unterlagen zur Sakramenten-Spendung und Liturgie.

Die inhaltliche Ordnung des Pfarrarchivs Oudler ist gewährleistet durch die Zuordnung der Archivalien und Akten zu den bereits erwähnten vier Archivbildnern.
Sie ist konform mit den in den 1990er-Jahren erschienenen nationalen Richtlinien und Vorschlägen für die Inventarisierung der Pfarrarchive.