Beitrag

Pfarrei St. Georg zu Schönberg

Pfarrei St. Georg zu Schönberg

Der nachstehende Beitrag behandelt die Geschichte der Pfarre St. Georg in Schönberg zwischen 1559 und 2002. Er wurde im Rahmen der Inventarisierung der Akten der Pfarre durch das Staatsarchiv in Eupen erstellt. Ursprünglich enthält der vorliegende Text weiterführende Informationen und Fußnoten. Diese Informationen können in der Printversion des Inventars konsultiert werden.

Alle Akten, die mit der Pfarre St. Georg zu tun haben und sich im Staatsarchiv in Eupen befinden, können im Prinzip im Staatsarchiv in Eupen eingesehen werden. Es können für Teile der Akten auch anderslautende Bestimmungen in Bezug auf die Einsichtnahme existieren.

Falls Sie weitere Informationen zu der Institution benötigen oder gerne Akten einsehen möchten, können Sie sich gerne an das Staatsarchiv in Eupen wenden: staatsarchiv.eupen@arch.be

GESCHICHTLICHER KONTEXT

NAME
Der Hauptarchivbildner ist die Kirchenfabrik der Pfarrei Schönberg. Die Nebenarchivbildner sind der Pfarrer von Schönberg, die „Marianische Liebesversammlung oder Bruderschaft Maria Hilf“ sowie die Kirchenfabrik und der Pfarrer der Pfarre Mackenbach und der Vorstand der Schule in Atzerath.

GESCHICHTE


a. Pfarrstrukturen
Die Geschichte der Pfarrei Schönberg ist über lange Zeit eng verknüpft mit der Geschichte Bleialfs: Bereits 816 wurde der Prümer Bannforst abgegrenzt. Dabei bildete die Our die westliche Grenze. Im Jahre 893 wurde erstmals der Hof Alf (später Bleialf), Eigentum der Abtei Prüm, erwähnt. Auch die Grenze des Bleialfer Hofbannes wurde von der Our markiert. Die Grenze des Hofbannes bildete später auch die Grenzen der Pfarrei Bleialf. Schönberg, durch die Our geteilt, gehörte folglich über Jahrhunderte zu zwei verschiedenen Pfarreien: Die sogenannte „Freiheit“ (die Burg und das linke Ourufer) gehörte als Kapellengemeinde mit den Orten Amelscheid, Alfersteg und Rödgen zur Pfarre Bleialf, Dekanat Stavelot, Diözese Lüttich. Der rechte Ortsteil gehörte hingegen über die Filiale Mackenbach zur Pfarre Amel, Dekanat Zülpich, Erzdiözese Köln. Bleialf war sieben und Amel zehn Kilometer von Schönberg entfernt, doch alle Taufen, Trauungen und Beerdigungen mussten in diesen Pfarrdörfern vorgenommen werden. Der Pfarrer zu Amel übertrug diese Amtshandlungen vor allem im Winter auf seinen Vikar in der Filiale Mackenbach.


Bis 1803 waren in Bleialf die folgenden Pastoren für Schönberg zuständig: Lambert ?, Gottfried de Alve (1330), Theodor de Fonte oder von Born (1344), Johann de Hapsic/Habscheid (1378), Johann de Urne (1378, 1379), Thomas Brantscheit (1406), Thomas Kryffuns von Prüm (1442), Johann ?, Johann Friderici, auch von Schleiden (1461), Gregor Kaltys oder Kalteisen (1464-1475), Petrus Wilhelmi (1475-1495), Nikolaus Schweich (1495-1510), Johann Daisburg (1510-1541), Michael Besslingen (1557-1558), Paul a Lerna (1569, 1577), Jacob Artopaeus, auch Becker (1581-1587), Johann Knauf (1587-1601), Nikolaus Hinterweis (1601-1623), Peter Eichhorn (1623-1636), Christoph Rasoris (1636-1644), Heinrich Reineri (1645-1647), Peter Molitor (1647-1652), Heinrich Martini (1652-1677), Nikolaus Polenbach (1678-1693), Konrad Koch (1693-1696), Christian Kaufmann (1696-1737), Johann Wilhelm de Schaack (1737-1754), Karl Johann Klein (1755-1767) und Wilhelm Schouppe (1768-1803).


Der Pfarrer von Bleialf war verpflichtet, die Gottesdienste in Schönberg an Sonn- und Feiertagen durch einen Kaplan verlesen zu lassen. Ab dem Ende des 18. Jahrhunderts war dieser auch für den Schuldienst in Schönberg, Amelscheid und zeitweise auch in Laudesfeld zuständig. Von der kurfürstlichen bis zur Französischen Zeit waren stets zwei Geistliche in Schönberg ansässig: ein Vikar und ein Frühmessner. Die Namen dieser Geistlichen lassen sich nur zum Teil und ohne genaue Wirkungszeit ermitteln. Folgende Geistliche können in den Quellen identifiziert werden: Nikolaus Joville, Vikar (1538), Nikolaus Koen, Priester und Kaplan (1591), Daniel Culnerus, Sacellanus (vor 1606), Daniel Elverem, Sacerdos (1607), Ägidius Carians, Kaplan (1652), Aegidius Frederici, Kaplan (1654), Dominikus Lensius, Kaplan (1666, 1667, 1668), Jacob Herrmanns (1669), Joes Burggraf, Kaplan (1669, 1670, 1676), Andreas Cargers, Kaplan (1680, 1681), Nikolaus Habscheid, Vikar (1688, 1689), Leonard Winterscheid, Vikar (1695-1735), Nikolaus Molitor, Vikar (1735-1790), Johannes Michael Adami, Priester (1737), Hubert Michaelis, Frühmessner (1739, 1746), Petrus Curtes, Vikar (1743), Karl Nikolaus Strasser, Vikar (1748-1754), Nikolaus Berschels, Frühmessner (1774), Nikolaus Thielen, Vikar und Schulmeister (1775), Friedrich Molitor, Vikar (1777), Johann Alois Lentz, Vikar, Frühmessner und Lehrer (1781, 1784, 1791 und 1792), Joseph Molitor, (1785), Nikolaus Thelen, Vikar (1793-1794), Anton Krost, Vikar residens (1796-1802), Nikolaus Thuot, Vikar (1797), Peter Thelen, Frühmessner (nach 1798), Martin Schmitz, Vikar (1799).


Unter französischer Verwaltung kam es zu einer umfassenden Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse: Mit der Einteilung der linksrheinischen Gebiete in Departements wurde Schönberg neben Manderfeld und Bleialf 1798 zunächst dem Saardepartement zugeteilt. Im Rahmen des Konkordats von 1801 erhielt Napoleon zudem die Berechtigung seitens des Papstes, die französischen Diözesen neu zu ordnen. Die Diözesen sollten im Zuge dessen den Departementgrenzen angeglichen werden. Infolgedessen wurde das Erzbistum Köln aufgelöst und eine neue Diözese mit Sitz in Aachen gegründet. Die Erzbistümer Trier und Mainz verloren ihren Rang als Erzbistum und wurden neu organisiert. Auch das Bistum Lüttich wurde neu umschrieben. Die linksrheinischen und die belgischen Departements wurden in der Kirchenprovinz Mecheln zusammengefasst.
Im Verlauf dieser Neuordnung fielen die Pfarrei Manderfeld und die Ortschaft Schönberg 1802 an das neue Bistum Trier. Mackenbach verblieb indes in der Diözese Lüttich.


Die im Konkordat von 1801 angeordnete Neuumschreibung der Pfarreien durch die Bischöfe wurde in den Organischen Artikeln noch genauer geregelt:
„In jedem Kanton solle mindestens eine Pfarrei errichtet werden. […] Da aber eine Pfarrei je Kanton den Anforderungen der Seelsorge keineswegs genügte, wurden die Bischöfe ermächtigt, neben den Kantonalpfarreien, nach Abstimmung mit dem an der Spitze der Departements stehenden Präfekten, also staatlichen Beamten, so viele Pfarreien wie nötig zu errichten.“
Im Zuge dessen wurden Schönberg und Mackenbach im Jahre 1803 zu Hilfspfarreien erhoben.
Die sogenannten Hilfspfarreien wurden jedoch weder vom Staat noch vom Kirchenrecht als vollwertige Pfarreien angesehen. Staatlicherseits lag dies in der damit verbundenen Einsparung von Pfarrergehältern begründet, von kirchenrechtlicher Seite wurde dies damit begründet, dass die Hilfspfarrer im Gegensatz zu den Pfarrern beliebig versetzt werden konnten. Dennoch verliehen die Bischöfe den Hilfspfarreien von vornherein alle Pfarrrechte. Den Kantonalpfarrern wurde lediglich ein Ehrenprimat eingeräumt.
Da auch infolge dieser Pfarrregulierung in manchen Gegenden noch zu wenige Pfarreien und Hilfspfarreien existierten, begannen die Bischöfe der Kirchenprovinz Mecheln mit der Einrichtung sogenannter Hilfskirchen, die sie wiederum Pfarrvikaren übertrugen. Diesen Pfarrvikaren wurde zwar eine Eigenständigkeit in geistlichen Belangen zugestanden, sie verfügten jedoch nicht über eine gesonderte Güterverwaltung.
Zur Pfarre Schönberg – nun Kanton Schönberg, Diözese Trier – gehörten fortan beide Teile Schönbergs, die Dörfer Andler, Eimerscheid und Medendorf, die bis 1803 zur Pfarre Manderfeld, Diözese Köln gehört hatten sowie die Dörfer Amelscheid, Rödgen und Alfersteg, die bis 1803 zur Pfarre Bleialf, Diözese Lüttich gehört hatten. Seit der Erhebung zur Pfarre besitzt Schönberg auch einen eigenen Friedhof. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden Beerdigungen ausschließlich auf dem Friedhof der Kirche zu Bleialf vorgenommen.


Von 1803 bis 1806 war der vormalige Vikar Anton Krost erster Hilfspfarrer in Schönberg. Nach ihm waren hier als Pfarrer tätig: Anton Flock (1806-1813), Christian Schue (1813-1819), Johann Baptist Stephany (1819-1825), Josef Reuter (1825-1847), Leonard Petrus Klein (1848-1861), Josef Krücken (1861-1869), Hubert Niemann (1869-1873), Aloys Patron (1873-1887), Johann Birkhäuser (1887), Johann Voss (1887-1891), Franz Blaesen (1892-1893), Norbert Hermann (1894-1898), Ambrosius Hülsebusch (1898-1903), Heinrich Marquet (1903-1908), Joseph Birfeld (1909-1925), Nikolaus Trenz (1926-1937), Franz Darcis (1937-1940), Hermann Schumacher (1940-1950), Alfons Schils (1950-1986), Alois Mertes (1986-2000) und seit 2000 Claude Theiss.


Die neue Pfarre Mackenbach, Kanton St. Vith, Diözese Lüttich erhielt die Orte Heuem, Atzerath, Setz und Schlierbach sowie die Hilfskirche in Herresbach. Im Jahre 1907 kam es zudem zur Umpfarrung der Orte Rödgen und Alfersteg, die zuvor teils zur Pfarre Schönberg, teils zur Pfarre Lommersweiler gehört hatten.
Seit 1803 waren in Mackenbach als Pfarrer tätig: Paul Cleesen (1803-1824), J. Brantz (1825-1832), H. Dreer (1833-1835), [?] Wangen (1835-1840), [?] Grohr (1840-1864), [?] Kropetzky (1864-1868), [?] Bender (1868-1871), Adolf Preehl (1871-1891), A. Brenefeld (1891-1896), [?] Rinen (1896-1899), [?] Gau (1899-1903), Heinrich Unverfehrt (1903-1911), August Buchmann (1911-1932), Pfarrverwalter [?] Johag (1932-1934), Wilhelm Arts (1934-1938), Johann Koob (1939-1982), Alois Mertes (1982-2000) und seit 2000 Claude Theiss.


Mit den politischen Gegebenheiten änderten sich nach 1815 auch die kirchlichen Zugehörigkeiten: Auf dem Wiener Kongress wurde Preußen der östliche Teil des Ourthedepartements – die Kantone Eupen, Malmedy, St. Vith, Schleiden und Kronenburg – zugesprochen. Diese wurden dem 1816 errichteten Regierungsbezirk Aachen angegliedert. Da diese Kantone mehrheitlich jedoch nach wie vor zum Bistum Lüttich gehörten und die preußische Regierung eine Anpassung der kirchlichen Verhältnisse an die neuen politischen Grenzen anstrebte, trat die Regierung mit Rom in Verhandlung. 1818 kam es zu einer Einigung mit dem Papst. Dieser überwies die genannten Kantone, wie von Preußen gefordert, an die Diözese Aachen. Der Kanton Schönberg verblieb zunächst in der Zugehörigkeit des Bistums Trier.
Mit der päpstlichen Bulle De salute animarum kamen die Verhandlungen zwischen Preußen und dem Papst 1821 schließlich zu einem Abschluss. Mit der Zirkumskriptionsbulle wurden die kirchlichen Zugehörigkeiten in Preußen neu geregelt. Das Bistum Aachen wurde aufgelöst, das Erzbistum Köln hingegen wieder eingerichtet. Infolgedessen kamen die Pfarreien und Hilfspfarreien des inzwischen mit dem Kreis St. Vith vereinigten Kreises Malmedy an das Erzbistum Köln. 1825 überwies der Trierer Bischof zudem die 19 im Aachener Regierungsbezirk gelegenen Pfarreien des ehemaligen Saardepartements – darunter auch Manderfeld und Schönberg – ebenfalls an die Erzdiözese nach Köln. Infolge der 1827 verabschiedeten Dekanatsordnung fiel Schönberg an das Dekanat St. Vith, welches neben Malmedy (Hauptpfarrei 1. Klasse) nun Hauptpfarrei 2. Klasse war. Die Umwandlung der Hilfspfarreien in ordentliche Pfarreien zog sich indes noch bis 1888 hin, da, wie in Französischer Zeit auch, zunächst die Besoldungsfrage der Pfarrer geklärt werden musste.


Im Versailler Vertrag wurde 1919 die Angliederung der preußischen Kreise Eupen und Malmedy an das Königreich Belgien verfügt. 1921 reagierte der Papst auf die veränderte politische Situation mit der Bulle Ecclesiae universae, durch die die Dekanate Eupen, Malmedy und St. Vith von dem Erzbistum Köln getrennt wurden. Interimistisch wurde das Bistum Eupen-Malmedy mit Sitz in Malmedy gegründet, das bereits 1925 in das Bistum Lüttich eingegliedert wurde. Der Bischof von Lüttich war zuvor bereits in Personalunion auch Bischof von Eupen-Malmedy. Die von General Baron Herman Baltia 1921 verabschiedete Neueinteilung „Neubelgiens“ in Dekanate, Pfarreien, Rektorate und Kaplaneien veränderte hingegen nichts an der Zugehörigkeit Schönbergs, da das Dekanat St. Vith unverändert bestehen blieb. Das deutschsprachige Gebiet wurde einem Generalvikar unterstellt.
Nachdem die Gebiete um Eupen, Malmedy und St. Vith 1940 wieder in das Deutsche Reich eingegliedert wurden, unterlagen die kirchlichen Belange dieser Region einem Sonderstatus: Die Gebiete verblieben zwar in der Diözese Lüttich, verwaltet wurden sie jedoch durch den Bischof von Aachen. In wichtigen Angelegenheiten mussten beide Bischöfe gemeinsam agieren. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der Rückkehr zum belgischen Staatsgebiet ist der Bischof von Lüttich wieder allein für die ostbelgische Region zuständig.


Erst im Jahre 1968 kam es abermals zu einer Neuordnung der Dekanate Malmedy und St. Vith. Dabei wurden die deutschsprachigen Pfarren des bis dahin zweisprachigen Dekanats Malmedy mit den Pfarreien Manderfeld-Krewinkel, Heppenbach und Herresbach, die bisher zum Dekanat St. Vith gehört hatten, zu dem neuen Dekanat Büllingen zusammengefasst.
Seit 2002 wurden die Pfarrbezirke in mehreren Schritten neu eingeteilt. Diese Neueinteilungen beruhten jedoch nicht auf der Fusion bestehender Pfarren. Vielmehr wurden aus den bestehenden Gemeinden neue Verbände gebildet, die aus verwaltungstechnischen Gründen und wegen der bestehenden Bindungen gut zusammen passen. Im Dekanat St. Vith bestehen seither drei Pfarrverbände: Amel, Burg-Reuland und St. Vith. Die Pfarrkirchen in Schönberg und Mackenbach gehören dabei zum Pfarrverband St. Vith.
Aufgrund rückgängiger Zahlen der im Pfarrdienst tätigen Priester wurden die Dekanate Büllingen und St. Vith schließlich zum 1. Januar 2013 zum sogenannten Eifel-Dekanat zusammengefasst. Als Dechant des neuen Dekanats wurde Claude Theiss eingeführt.
Pfarrer Alois Mertes übernahm 1982 das Pfarramt in Mackenbach und wurde im Jahre 1986 zudem Pfarrer in Schönberg. Noch Claude Theiss leitete beide Pfarren in Personalunion.


b. Kirchliche Gebäude und Einrichtungen in der Pfarrei Schönberg

Bereits mit der Errichtung der Burg Schönberg kann auch das Bestehen eines Gotteshauses angenommen werden. Im Jahre 1475 wird in einer Urkunde eine Antoniuskapelle zu Schönberg bezeugt, für das Jahr 1508 wird zudem ein Geistlicher an dieser Kapelle genannt. Seit dem Jahre 1520 wird jedoch einzig eine dem Ritterheiligen Georg geweihte Burgkapelle in Schönberg erwähnt. Ob es hier zu einem Patronatswechsel kam, oder ob es bis zum Ende des Mittelalters zwei Gotteshäuser in Schönberg gab, konnte bisher jedoch nicht geklärt werden.
Die Schlosskapelle diente den Bürgern der „Freiheit“ als Dorfkirche und wurde auch noch zur Verrichtung der Gottesdienste genutzt, als die Burg selbst längst verfallen war. Die kleine, nach gotischer Bauart errichtete Georgskapelle sollte in den 1780er-Jahren für 65 Haushalte neu gebaut werden. Diese Pläne wurden jedoch nicht mehr umgesetzt. 1803 wurde die Burgkapelle zur Pfarrkirche erhoben. 1822 wurde sie schließlich abgerissen.


Mit dem Abriss der Schlosskapelle ging der Neubau der dreimal so großen sogenannten Schinkel-Kirche im Tal einher. Besonders voran getrieben wurde dieses Vorhaben von Bürgermeister Arnold Strasser und Pfarrer Stephany. Die Planung und Durchführung des Projektes stieß jedoch auf einige Hindernisse: Nicht nur die Finanzierung des Baues war lange Zeit unklar, auch ein Standort für die neue Kirche musste gefunden werden. Zudem kam es zu Konflikten mit den Einwohnern der umliegenden Ortschaften Amelscheid, Eimerscheid und Rödgen, da die Gottesdienste während der Bauzeit in der Mackenbacher Kirche stattfanden. Erst 1826 wurde mit dem Bau begonnen. Noch im selben Jahr wurde die Kirche zur Verrichtung der Gottesdienste genutzt, obwohl der Turm erst 1827, der Predigtstuhl 1829 und die Kirchenbänke 1830 fertiggestellt wurden. Marien- und Nothelferaltar folgten gar erst im Jahre 1841. Geweiht wurde das Gotteshaus 1832 durch Karl Adalbert Freiherr von Beyer, Weihbischof zu Köln.


Der letztlich verwirklichte Entwurf der Pfarrkirche stammte von Karl Friedrich Schinkel, Leiter der preußischen Oberbaudeputation. Der preußische Kommunalbaumeister Christian Wilhelm Ulich, der die ersten Entwürfe zum Neubau angefertigt hatte und der das Projekt schließlich umsetzte, versah den Bau jedoch mit eigenen Abänderungen. Das neue Schönberger Gotteshaus, der einzige klassizistische Bau der Eifel, hatte jedoch nicht lange Bestand: Während der Ardennenoffensive erhielt die Kirche am 16. Dezember 1944 einige schwere Treffer durch ein deutsches Eisenbahngeschütz. Nach dem Ende des Krieges ließ die Gemeinde die Kirche aufgrund der schweren Schäden sprengen.
Nach der Zerstörung der Kirche fanden die Gottesdienste zunächst im Haus Schmitz und ab März 1945 im Saale Schröder statt. 1946 erhielt die Kirchenfabrik eine Baugenehmigung für eine Notkirche. Die Arbeiten wurden mit großem Engagement seitens des Pfarrers Schumacher und der Gemeindemitglieder durchgeführt. Dabei fanden teils Materialien der gesprengten Kirche Wiederverwendung. Der erste Gottesdienst in der Notkirche und die Einweihung derselben durch den Bischof von Lüttich, Louis Joseph Kerkhof, fand am 7. Mai 1947 statt. Die ehemalige Notkirche wird heute als Pfarrheim genutzt.


Da die Notkirche nur als interimistische Lösung dienen sollte, wurde bereits 1949 mit den Plänen zum Neubau der Pfarrkirche begonnen. Nach einigen Widrigkeiten bei der Planung kam es schließlich im Juli 1959 zur Grundsteinlegung. Der erste Gottesdienst in der neuen Kirche war die Christmette 1961. Geweiht wurde das Gotteshaus am 17. Juni 1962 von Wilhelm Maria van Zuylen, Bischof von Lüttich, nachdem alle Arbeiten abgeschlossen waren. 1997 wurde eine Totenkapelle im Stil der Kirche angebaut.
Die rechts und links neben dem Kreuz im Chorraum aufgestellte Maria- und die Herz-Jesu-Statue wurden eigens für die neue Kirche angefertigt. Die Statue des Pfarrpatrons St. Georg aus der Mitte des 19. Jahrhunderts stammt ebenso wie ein Missionskreuz noch aus der Schinkel-Kirche. Zum 50. Jubiläum der neuen Schönberger Kirche wurde zudem der Nothelferaltar aus der Schinkel-Kirche restauriert und im Chorraum der Kirche installiert. Aus der alten Burgkapelle sind einzig die 1520 von dem Trierer Glockengießer Jan von Trier gefertigte Glocke sowie eine hölzerne Pietà-Figur aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts erhalten.
Neben dem Gotteshaus existiert in Schönberg vermutlich seit 1902 eine Brigitta-Kapelle, die im Jahre 1980 gänzlich erneuert wurde.
Unter Pfarrer Franz Darcis wurde auf dem Kalvarienberg 1938 die Grotte Unserer Lieben Frau von Lourdes und ein Kreuzweg angelegt. Jährlich am 15. August pilgern viele Bewohner des Ourtals und der weiteren Umgebung zur Gottesmutter nach Schönberg. Im Jahre 2000 wurde die Pfarre daher von Bischof Albert Houssiau zur Pilgerkirche erklärt. Am Ende des Kreuzweges am Kalvarienberg wurden zudem sieben Fußfälle aufgestellt, die sich zuvor an der Mauer des Schönberger Friedhofs befanden. Der Ursprung dieser Fußfälle ist nicht sicher bekannt.


c. Kirchliche Gebäude und Einrichtungen in der Pfarrei Mackenbach

Die Mackenbacher Pfarrkirche wurde zum Ende des 15./Anfang des 16. Jahrhunderts in gotischem Stil erbaut. Patron der Kirche ist der heilige Laurentius, Nebenpatron ist der heilige Lukerus von Mackenbach. Dieser lebte im 11. Jahrhundert als Einsiedler in der Nähe der Kirche und fand bereits zu Lebzeiten, vor allem aber nach seinem Tode große Verehrung, weshalb Mackenbach zum vielbesuchten Wallfahrtsort wurde. Dem heiligen Lukerus werden wundersame Heilungen von Augenleiden nachgesagt. Die sterblichen Überreste des Heiligen wurden in einem Hochgrab in der Kirche beigesetzt. Nachdem dieses Grab wohl im Dreißigjährigen Krieg zerstört wurde, wurden die Gebeine gesammelt und im Chor der Kirche beigesetzt. Noch heute ist die Kirche von Mackenbach ein Wallfahrtsort für Augenleidende, die dem sogenannten Lukerusborn, einer Heilquelle in der Nähe der Kirche, Wasser entnehmen.
Neben dem Gotteshaus existierte noch eine im Jahre 1725 erbaute Laurentiuskapelle auf dem Friedhof, die 1871 aufgrund von Baufälligkeit abgerissen wurde.


d. Bruderschaften und kirchliche Vereine in der Pfarrei Schönberg

Noch heute besteht in Schönberg die „Mathias-Bruderschaft“. In früherer Zeit gab es zudem eine „Bruderschaft vom heiligen Erzengel Michael“, eine „Bruderschaft vom heiligen Herzen Maria“, eine „Barbara-Bruderschaft“ sowie die „Marianische Liebesversammlung oder Bruderschaft Maria Hilf“. Seit 1989 gibt es eine „Marienlegion“, seit 1992 eine Missionsgruppe und seit 1993 eine Passionsspielgruppe. Darüber hinaus existiert seit 1953 ein Landfrauenverband und seit 1965 die „Katholische Landjugend“ (KLJ). Der „Kindheit-Jesu-Verein“ wurde hingegen durch die Sternsingeraktion ersetzt. Neben dem „Königlichen Kirchenchor Sankt-Cäcilia“, der bereits seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts besteht, gibt es auch eine Singgruppe. Der 1974 gegründete Pfarrgemeinderat bemüht sich gemeinsam mit dem Pfarrer um die Auseinandersetzung mit den Themen, wie der Glauben gelebt, vertieft und gefeiert werden kann.

BEFUGNISSE UND TÄTIGKEITEN

Gemäß dem Dekret des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die materielle Organisation und die Funktionsweise der anerkannten Kulte vom 19. Mai 2008 obliegt der Kirchenfabrik der Erhalt und der Unterhalt der Kirchen und Kapellen ihres Zuständigkeitsbereichs sowie die Verwaltung der Güter und der Finanzmittel, deren Eigentümer sie ist oder die für sie bestimmt sind.
Der Pfarrer hingegen ist zuständig für alle seelsorglichen Belange der Gemeinde.

ORGANISATION

Die Organisation der Pfarreien bzw. der Kirchenfabriken haben sich seit ihrer Einführung zu Beginn des 19. Jahrhunderts immer wieder verändert. Auf jede einzelne dieser Veränderungen soll hier nicht eingegangen werden, sie lassen sich aus den Akten nachvollziehen.
Die aktuelle Organisation der Kirchenfabriken wird geregelt durch das Dekret des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die materielle Organisation und die Funktionsweise der anerkannten Kulte vom 19. Mai 2008. Demnach ist der Kirchenfabrikrat mit der Verwaltung der Kirchenfabrik betraut. Der Rat besteht in der Regel aus fünf gewählten Mitgliedern sowie dem Pfarrer und dem Bürgermeister bzw. deren Stellvertretern. Der Rat trifft sich fünf Mal im Jahr.
Der Präsident vertritt den Kirchenfabrikrat nach außen, er beruft Versammlungen ein und leitet diese. Der Sekretär ist verantwortlich für das Abfassen der Beschlüsse, die Führung des Protokollbuches und er übernimmt sämtliche Eintragungen von Stiftungs- und Eigentumsurkunden sowie Pacht- und Mietverträgen in ein Hauptbuch. Zudem ist er mit der Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen an die Behörden betraut, erstellt und aktualisiert das Inventar und ist für die Führung des Archivs verantwortlich. Präsident und Sekretär unterzeichnen zusammen Beschlüsse, Korrespondenzen und das Protokollbuch. Der Rendant schließlich ist für die Finanzverwaltung der Kirchenfabrik im Speziellen verantwortlich.

ARCHIVBESTAND

GESCHICHTE DES ARCHIVBESTANDES

Das Archiv der Pfarrei St. Georg wurde bis 2013 im Erdgeschoss des Pfarrhauses in Schönberg aufbewahrt.
Während der Ardennenoffensive 1944 wurde das Schönberger Pfarrhaus zerstört. Nach dem Zweiten Weltkrieg brannte es zudem nochmals in der Bibliothek des Pfarrhauses. Infolge dieser Ereignisse gingen einige Akten verloren oder wurden beschädigt. So lässt sich wohl auch die Diskrepanz zwischen der von Krudewig erstellten Übersicht über die Bestände des Pfarrarchivs Schönberg aus dem Jahre 1909 und den bis heute tatsächlich überlieferten Akten erklären.
Neben den Akten der Pfarrei St. Georg zu Schönberg enthält der verzeichnete Bestand auch Teile des Archivs der Pfarrei St. Laurentius zu Mackenbach. Der Grund der Lagerung dieser Register in Schönberg sowie der Zeitpunkt der Überführung der Akten dorthin ist unklar. Vermutlich ist dies auf die Personalunion des Priesteramtes von Schönberg und Mackenbach seit Mitte der 1980er-Jahre zurückzuführen.
Vergleicht man die verzeichneten Bestände dieses Archivs mit älteren Inventaren, so wird deutlich, dass es sowohl vor als auch nach 1900 zu Verlusten oder Vernichtungen von Unterlagen des Pfarrarchivs gekommen sein muss. Siehe auch IV.E Zugangsmittel!

ÜBERNAHME DES BESTANDES

Eine erste Inspektion des Archivs der Pfarrei St. Georg wurde im November 2012 von Dr. René Rohrkamp durchgeführt. In seinem Bericht vom 27. November 2012 empfahl er den Pfarrverantwortlichen, das in Schönberg lagernde Archivgut in das Staatsarchiv in Eupen zu überführen, um dort sachkundig inventarisieren, verpacken und lagern zu lassen.
Die Pfarrverantwortlichen beherzigten diese Empfehlung und am 19. März 2013 wurde – mit Ausnahme der für die Arbeit der Kirchenfabrik benötigten Akten – das Archiv der Pfarrei Schönberg als Deponat ins Eupener Staatsarchiv überführt. Grundlage für das Deponat ist 2013 zwischen der Kirchenfabrik in Schönberg und dem Generalstaatsarchiv und den Staatsarchiven in den Provinzen abgeschlossener Deponatsvertrag mit einer zunächst 30-jährigen Laufzeit. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn keine der Vertragsparteien dagegen Einspruch erhebt.

INHALT UND STRUKTUR

Der Bestand der Pfarrei St. Georg zu Schönberg umfasst 182 Verzeichnungseinheiten der folgenden Archivbildner:
Teil I: Archiv der Kirchenfabrik (151 Verzeichnungseinheiten),
Teil II: Archiv des Pfarrers (8 Verzeichnungseinheiten),
Teil III: Archive anderer Pfarreinrichtungen (4 Verzeichnungseinheiten) und
Teil IV: Archiv der Pfarreinrichtungen zu Mackenbach (19 Verzeichnungseinheiten).
Die Gesamtlaufzeit des Bestandes umfasst die Zeitspanne von 1559 bis 2002. Der Schwerpunkt der Akten liegt jedoch im 19. und 20. Jahrhundert.
Inhaltlich bestehen die Archive der Kirchenfabriken vorrangig aus Stiftungs-, Vermögens- und Pachtverzeichnissen sowie Rechnungen und Unterlagen zur Verwaltung des Grundbesitzes. Die Archive der Pfarrer bestehen in erster Linie aus den Kirchenbüchern, die im Falle Schönbergs seit 1806 bis in die ersten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts und im Falle Mackenbachs seit 1803 bis in die 1930er-Jahre reichen.

Die Aufteilung des Inventars entspricht der Zuordnung der Akten zu den unter III.A Inhalt genannten Archivbildnern sowie den allgemeingültigen Regeln des belgischen Staatsarchivs für die Inventarisierung von Pfarrarchiven.