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Kirchenfabrik und andere Einrichtungen der Pfarrei St. Rochus zu Hauset

Kirchenfabrik und andere Einrichtungen der Pfarrei St. Rochus zu Hauset

Der nachstehende Beitrag behandelt die Geschichte der Pfarrei St. Rochus in Hauset zwischen 1828 und 2000. Er wurde im Rahmen der Inventarisierung der Akten der Pfarren durch das Staatsarchiv in Eupen erstellt. Ursprünglich enthält der vorliegende Text weiterführende Informationen und Fußnoten. Diese Informationen können in der Printversion des Inventars konsultiert werden.

Alle Akten, die mit der Pfarrei St. Rochus zu tun haben und sich im Staatsarchiv in Eupen befinden, können im Prinzip im Staatsarchiv in Eupen eingesehen werden. Es können für Teile der Akten auch anderslautende Bestimmungen in Bezug auf die Einsichtnahme existieren.

Falls Sie weitere Informationen zu der Institution benötigen oder gerne Akten einsehen möchten, können Sie sich gerne an das Staatsarchiv in Eupen wenden: staatsarchiv.eupen@arch.be

DIE PFARREI HAUSET, IHRE GESCHICHTE UND IHR ARCHIV

Ein Rittergeschlecht „von Hauset“ kommt bereits in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts vor. So wird unter den Stiftern der Reichsabtei Burtscheid ein Heinrich „von Hoysit“ genannt. Ein Ritter Wilhelm „von Holscit“ lebte 1271; ein Thomas „von Hulsit“ wird 1321 als Zeuge in einer Urkunde aufgeführt. Es ist allerdings nicht auszuschließen, daß bei diesen Herkunftsbezeichnungen zuweilen auch das Dorf Holset (bei Vaals/NL) gemeint war. Im Jahre 1445 zählte Hauset 35 Feuerstätten.

Der Sitz der Ritter von Hauset dürfte wohl die Wasserburg gewesen sein, die der Erbmarschall des Herzogtums Limburg, „Kairsillis van Eupen“, 1422 als Gut aus der Nachlassenschaft der Jungfer „van Layr zu Huylsyt“ empfing und von der noch heute schwache Reste sichtbar sind.

Bis zum Ende des Ancien Régime bildete Hauset innerhalb der Bank Walhorn – wie auch Astenet, Eynatten, Hergenrath, Kettenis, Merols, Neudorf, Rabotrath, Raeren und Walhorn – ein „Quartier“ mit eigenen Bürgermeistern. Die Bank Walhorn war eine Unterteilung des Herzogtums Limburg und seit 1288 mit dem Herzogtum Brabant verbunden.

Nachdem die Bank Walhorn 1626 zur Herrlichkeit erhoben worden war, faßte der Herr von Walhorn die Quartiere Eynatten und Hauset 1650 zu einer selbständigen Herrlichkeit zusammen. Diese wurde allerdings schon 1665 wieder mit der Herrlichkeit Walhorn vereint und verblieb bei dieser bis zum Ende des Ancien Régime.

Nach der Besetzung des Limburger Landes durch die Franzosen im September 1794 wurden die „sections“ Hauset und Hergenrath im Herbst 1795 zu einer Gemeinde zusammengefügt und dem Kanton Walhorn, einer Unterteilung des Ourthedepartements, zugeschlagen. Nach der Aufhebung des Kantons Walhorn im Jahre 1800 kam die „Mairie de Hergenrath et Hauset“ an den Kanton Eupen und mit diesem zum Bezirk Malmedy im Ourthedepartement.

Nach 1815, unter preußischer Herrschaft, blieb Hauset ein Teil der Gemeinde Hergenrath. Diese, jetzt als Bürgermeisterei eingestuft, gehörte zur Rheinprovinz und innerhalb derselben zum Kreis Eupen im Regierungsbezirk Aachen. In Anwendung der Gemeindeordnung vom 23. Juli 1845 erhielt Hauset 1848 innerhalb der Bürgermeisterei Hergenrath den Status einer Gemeinde mit einem Ortsvorsteher sowie eigenem Rat und Haushalt. Lediglich zwischen 1850 und 1877 jedoch führte die Gemeinde Hauset eigene Standesamtsregister. Danach bildeten Hergenrath und Hauset wieder einen gemeinsamen Standesamtsbezirk.

Mit Beginn der belgischen Zeit wurde Hauset 1920 eine völlig eigenständige Gemeinde im Kanton Eupen und mit diesem 1925 dem Bezirk Verviers und der Provinz Lüttich eingegliedert.

Zwischen Mai 1940 und September 1944 galt erneut die deutsche Verwaltungseinteilung. Hauset kam wieder zur Bürgermeisterei Hergenrath. Aber, während die Gemeinde Hergenrath dem Amt Moresnet zugeteilt war, gehörte Hauset zum Amt Kettenis. Beide Ämter waren Unterteilungen des zum Regierungsbezirk Aachen gehörenden Kreises Eupen.

Bei Kriegsende wurde Hauset wieder selbständige Gemeinde im Kanton Eupen, der dem Bezirk Verviers und der Provinz Lüttich angehörte.

Im Zuge der kommunalen Neugliederung von 1976 legte der Gesetzgeber die Gemeinden Raeren. Eynatten und Hauset zusammen. Die neue Großgemeinde trägt den Namen Raeren.

I. DIE GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DER PFARREI

Im kirchlichen Bereich hingen die Einwohner des Quartiers Hauset ursprünglich von der Pfarrei Walhorn ab, deren Bezirk mit dem der limburgischen Bank gleichen Namens übereinstimmte.

Die im 15. Jahrhundert in Hauset nachgewiesene Ortsbezeichnung „an der Kirchen“ sowie die Ende des 16. Jahrhunderts erwähnte Hauseter Kirmes deuten wohl auf die frühe Existenz einer Kapelle im Orte hin. Im Gegensatz zu den Kapellen von Eynatten, Hergenrath, Kettenis und Raeren wird diese allerdings in keiner Aufstellung der Pfarreien und Kirchen des Bistums Lüttich, zu dem die Pfarrei Walhorn gehörte, erwähnt. Vielleicht beziehen die erwähnten Angaben sich auf eine mit der Burg Hauset verbundene Kapelle. Regelmäßiger Gottesdienst fand in Hauset, im Gegensatz zum benachbarten Eynatten, jedenfalls nicht statt.

In Eynatten bestand seit dem Hochmittelalter eine mit eigenen Einkünften dotierte Kapelle, an deren Stelle um 1440 ein größerer Neubau trat. Dieser wurde 1444 durch den Lütticher Weihbischof Stephani konsekriert. An Sonn- und Feiertagen feierte ein Priester aus Walhorn oder, ab 1477, aus dem Kreuzherrnkloster Brandenburg bei Raeren in der Eynattener St.-Johannes-Baptist-Kirche die Messe.

Daß dieser auch die Einwohner von Hauset beiwohnten, erhellt aus Aufzeichnungen im Archiv der Pfarrei Eynatten, die bei der die Entstehung eines selbständigen Pfarrsprengels Eynatten betreffenden Entscheidungen stets das Zusammenwirken der Quartiere Eynatten und Hauset hervorheben. Ein Urteil des Rates von Brabant wies denn auch um 1652 die Zehnten von Eynatten und Hauset dem in Eynatten residierenden Kaplan zu. Allerdings beließ der Herr von Eynatten und Hauset dem damaligen Pfarrer von Walhorn, Wilhelm Voets, vorläufig noch die Einkünfte aus dem Hauseter Zehnt, der erst nach Voets‘ Ableben 1691 endgültig als „emolument aan de pastor_e van Eynatten“ kam.

Als erster Pfarrer von Eynatten und Hauset gilt Cornelius Matthaei (1676-1729). Doch übte der in Eynatten wohnende Priester nachweislich schon 1619 Pfarrerfunktionen aus; 1633 wurde dieser Zustand durch den Pfarrer von Walhorn bestätigt.

Um 1669-1670 und wohl in Erinnerung an die 1635-1637 in der Bank Walhorn aufgetretene pest-artige Epidemie wurde in Hauset eine dem hl. Rochus geweihte Kapelle errichtet. 1707 benedizierte der Raerener Pfarrer Aegidius Momber im Auftrag des Lütticher Weihbischofs Rossius de Liboy für diese Kapelle eine der Jungfrau Maria geweihte Glocke, als deren Pate der Walhorner Bankschöffe Christoph Meessen auftrat. Einer Eintragung in der Hauseter Pfarrchronik ist zu entnehmen, daß in der St.-Rochus-Kapelle „in alter Zeit … am Kirmesmontage“ Gottesdienst gehalten wurde. Dieser Brauch sei dann „im zweiten Dezennium“ des 19. Jahrhunderts „aus unbekanntem Grund abgestellt“ worden. Doch sei die Frohnleichnamsprozession der Pfarrei Eynatten alljährlich über Rothehaus zur Hauseter Kapelle und von dort über Windmühle wieder zurück zur Eynattener Pfarrkirche gezogen.

Zusammen mit der von Walhorn abgetrennten Pfarrei Eynatten gehörte Hauset bis 1818 zur Diözese Lüttich und innerhalb derselben bis 1802 zum Dekanat Saint-Remacle-au-Pont (Lüttich) im Archidiakonat Condroz. Nach der konkordatären Neuordnung des Bistums Lüttich sprach deren Bischof Johannes Evangelist Zaepffel der St.-Rochus-Kapelle in Hauset 1803 den Rang einer Hilfskirche („chapelle auxiliaire“) in der Pfarrei („succursale“) Eynatten zu. Hierarchischer Vorgesetzter des Pfarrers („desservant“) von Eynatten war der Kantonalpfarrer von Eupen, der sich 1808, bei der endgültigen Umschreibung der Pfarreien der Diözese Lüttich, dafür aussprach, die Hauseter Kapelle nicht länger als Hilfskirche anzuerkennen, da sie kaum 20 Personen fassen könne und nicht über die für eine würdige Feier der Messe notwendige Ausstattung verfüge .

Von 1818 bis 1821 unterstand die Pfarrei Eynatten und Hauset dem Generalvikar der 1802 errichteten Diözese Aachen, den der Hl. Stuhl zum Apostolischen Administrator der 1815 an das Königreich Preußen abgetretenen Ostgebiete des französischen Ourthedepartements bestimmt hatte. Infolge der päpstlichen Bulle „De salute animarum“ kam die Pfarrei Eynatten und Hauset 1821 an die Erzdiözese Köln und innerhalb derselben an das Dekanat Eupen. In den Kölner Handbüchern wird die Hauseter St.-Rochus-Kapelle ab 1827 nicht mehr als Hilfs- oder Nebenkirche aufgeführt.

Nachdem Hauset 1848 eine selbständige Gemeinde in der Bürgermeisterei Hergenrath geworden war und 1854-1855 eine eigene Schule erhalten hatte, nahm man 1857 den Bau einer neuen geräumigeren Kapelle in Angriff. Nach Plänen des Aachener „Kommunal-Baumeisters“ Gustav Faulenbach und des gleichfalls in Aachen ansässigen „Bauinspectors“ Conrad Blankenhorn wurde eine einschiffige Anlage mit Dachreiter an der Westfront errichtet. Die neogotische, dem hl. Rochus geweihte Kirche konnte bereits im Herbst 1859 in Gebrauch genommen werden. Ihre Konsekration erfolgte am 25. Juli 1868 durch den Kölner Erzbischof Paulus Melchers. In den Jahren 1909-1910 wurde die Kirche nach Osten hin um ein doppeljochiges Querschiff, einen neuen Chorraum, eine Sakristei und eine Paramentenkammer erweitert. Die Pläne zu diesem Erweiterungsbau stammten von dem Aachener Architekten Peter Peters. Am 18. Mai 1915 nahm der Kölner Weihbischof Joseph Müller die Konsekration der erweiterten Kirche vor. In den Jahren 1961-1963 wurde ihr nach Westen hin ein Glockenturm vorgebaut, dessen Pläne der Vervierser Architekt Emile Burguet entworfen hatte.

Nach Fertigstellung der neuen St.-Rochus-Kapelle erhielt Hauset innerhalb der Pfarrei Eynatten den Status eines Rektorates. Zum ersten Rektor wurde am 26. November 1859 Franz Martin Strom ernannt. Bereits am 11. April 1861 erhob der Kölner Erzbischof Johannes Kardinal von Geissel das Rektorat Hauset zur selbständigen Pfarrei, wobei er hervorhob, daß die Zivilgemeinde sich schon am 17. März 1858 verpflichtet habe, „die für die Einrichtung eines Pfarrgottesdienstes und für die Besoldung des Pfarrer notwendigen Fonds aus Gemeindemitteln jährlich zu beschaffen“.

Das Pfarrhaus wurde 1860 an der Südseite des neuen Kirche erbaut und 1861 bezogen.

Als Pfarrer wirkten in Hauset: Franz Martin Strom (1861-1869), Wilhelm Bartholomäus Brammerz (1869-1895), Johannes Hüttmann (1895-1902), Wilhelm Schoelgens (1902-1930), Josef Simons (1930-1937), Nikolaus Trenz (1937-1945), Josef Duschak (1945-1954), Robert Pankert (1954-1965), Franz Jaegers (1965-1966), Jean Levieux (1966-2000), Peter Dries (ab 2000 als Pfarrverwalter).

Die alte St.-Rochus-Kapelle im Ortsteil Schallenberg erhielt 1899 eine neogotische Front mit Strebepfeilern. Am 30. September 1924 wurde sie per Dekret des „Hohen, Königlichen Kommissars, Gouverneur für Eupen-Malmedy“ als Nebenkirche anerkannt.

Die Pfarrei Hauset zählte 1888 812 Einwohner. 1911 belief sich die Einwohnerzahl auf 985, 1975 auf 1007, 1991 auf 1434 Personen. Von letzteren waren etwa ein Drittel Ausländer, vor allem deutscher Staatsangehörigkeit.

Pfarrpartron ist der hl. Rochus; 1862 genehmigte das Kölner Generalvikariat die hl. Genovefa als zweite Pfarrpatronin.

II. DAS PFARRARCHIV

Nachdem dem Leiter des Staatsarchivs in Eupen, Dr. Alfred Minke, im April 2000 mitgeteilt worden war, daß der derzeitige Pfarrer von Hauset, Jean Levieux, im September des gleichen Jahres in den Ruhestand treten und voraussichtlich keinen im Ort residierenden Nachfolger erhalten werde, schlug er Herrn Pfarrer Levieux durch Schreiben vom 28. April 2000 vor, ab Mai eine Bestandsaufnahme des Hauseter Pfarrarchivs vorzunehmen.

Dieses Anerbieten wurde sofort positiv aufgenommen und bereits am 11. Mai konnte Dr. Minke im Pfarrhaus von Hauset mit der Inventarisierungsarbeit beginnen. Fast alle Schriftstücke und Druckwerke waren in einem Raum im Erdgeschoß untergebracht. Dieser Raum dient dem Kirchenfabrikrat auch als Sitzungszimmer. Die Haushalte, Rechnungen und Rechnungsbelege der Jahre 1860-1944 sowie der Kirchliche Anzeiger für die Erzdiözese Köln befanden sich auf dem Speicher. Der Pfarrbrief, die neuesten Kirchenbücher sowie das derzeitige Protokollbuch des Kirchenfabrikrates wurden im Amtszimmer des Pfarrers aufbewahrt.

Sowohl von den Aufbewahrungsbedingungen als auch von der Ordnung her war der Zustand des Hauseter Pfarrarchivs ausgezeichnet. Der weitaus größte Teil desselben lagerte in einem rund ein Dutzend Fächer umfassenden, verschließbaren Metallschrank. Das Urkundenbuch, verschiedene Kirchenbücher (Taufen, den Empfang der Erstkommunion, Firmungen, Heiraten und Todesfälle betr.) zwei Lagerbücher, zwei Journale, die Buchführungsunterlagen der Kirchenfabrik seit 1945 sowie mehrere Periodika hatten in einem neben diesem Metallschrank aufgestellten hölzernen Büroschrank Platz gefunden. Die auf dem Speicher untergebrachten Archivstücke lagerten in einem verschließbaren Holzschrank, der im oberen Teil noch ein besonderes Schließfach aufwies. Das gesamte Archiv war von Pfarrer Levieux in den ersten Jahren nach seinem Amtsantritt gründlich bewertet und nach thematischen Gesichtspunkten geordnet worden. Diese Ordnung scheint in späteren Jahren, wenn überhaupt, nur unwesentlich beeinträchtigt worden zu sein . Anläßlich der Veröffentlichung eines Buches über die Pfarrkirche von Hauset und die St.-Rochus-Kapelle im Hauseter Ortsteil Schallenberg waren eine Reihe von relevanten Archivstücken zudem transkribiert und auf dem PC ausgedruckt worden.

Dank dieser bemerkenswerten Vorarbeit kam die neue Bewertung des Pfarrarchivs gemäß der von der staatlichen Archivverwaltung und der belgischen Bischofskonferenz ausgearbeiteten Richtlinien und Empfehlungen denn auch recht zügig voran. Nach weiteren Arbeitssitzungen am 18., 25. und 26. Mai sowie am 8., 15., 22. und 29. Juni erstellte der Direktor des Staatsarchivs in Eupen ein vorläufiges Inventar, das am 10. Juli 2000 Gegenstand einer Unterredung mit dem Kirchenfabrikrat war. Dabei wurde beschlossen, alle Archivalien aus der Zeit vor 1977 im Staatsarchiv in Eupen zu deponieren. Lediglich Abschriften oder Fotokopien wichtiger Urkunden sowie bestimmte die Pfarrgeschichte und die Seelsorge betr. Sammelregister sollen im Pfarrhaus verbleiben. Für die Bibliothek wurde eine Sonderregelung ausgearbeitet; nur die Repertorien des künstlerischen Patrimoniums sollen nicht im Staatsarchiv deponiert werden.

Am 24. August 2000 nahm Dr. Minke noch eine Reihe neuerer und neuester Akten und Schriftstücke, die sich im Amtszimmer von Pfarrer Levieux befanden, in das vorliegende Inventar auf.

Am 10. November 2000 schließlich wurden die Archivalien in säurefreie Archivdosen verpackt und gemäß den Vorschlägen von Dr. Minke teilweise ins Staatsarchiv in Eupen überführt . Die Bibliothek wurde am 18. November 2000 ins Staatsarchiv in Eupen gebracht.