Der nachstehende Beitrag behandelt die Geschichte des Landratsamtes, der Kreisverwaltung und der Kreisdirektion des Kreises Malmedy zwischen 1813 und 1920. Er wurde im Rahmen der Inventarisierung der Akten der Verwaltungen durch das Staatsarchiv in Eupen erstellt. Ursprünglich enthält der vorliegende Text weiterführende Informationen und Fußnoten. Diese Informationen können in der Printversion des Inventars konsultiert werden.
Alle Akten, die mit dem Landratsamt,der Kreisverwaltung und der Kreisdirektion des Kreises Malmedy zu tun haben und sich im Staatsarchiv in Eupen befinden, können im Prinzip im Staatsarchiv in Eupen eingesehen werden. Es können für Teile der Akten auch anderslautende Bestimmungen in Bezug auf die Einsichtnahme existieren.
Falls Sie weitere Informationen zu der Institution benötigen oder gerne Akten einsehen möchten, können Sie sich gerne an das Staatsarchiv in Eupen wenden: staatsarchiv.eupen@arch.be
GESCHICHTE DES ARCHIVBILDNERS UND DES ARCHIVBESTANDS
A. ARCHIVBILDNER
Bei den Akten des Landratsamtes und der Kreisverwaltung von Malmedy befinden sich seit 1888 einige wenige Akten der Vorgängerbehörde Kreisdirektion Malmedy (1813-1816.). Bei den früheren Inventarisierungen sind diese Akten bei dem Bestand belassen worden. Da für diesen Nachtrag die Einteilung der in Lüttich, Düsseldorf und Eupen erstellten Inventare im Wesentlichen beibehalten worden ist, wurden diese Akten auch hier beim Bestand gelassen – allerdings mit einer eigenen Referenz – und bilden im vorliegenden Inventar Teil I.
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Hauptarchivbildner: Landratsamt und Kreisverwaltung Malmedy – Extradenda.
Nebenarchivbildner: Kreisdirektion Malmedy (Vorgängerbehörde).
GESCHICHTE DER ARCHIVBILDNER
a. Die provisorische preußische Verwaltung 1813-1816 und die Kreisdirektion Malmedy (1814-1816)
Nach dem siegreichen preußischen Feldzug gegen die Napoleonische Armee 1813/1814 gewann Preußen auf dem ab November 1814 tagenden Wiener Kongress bedeutende Gebietsteile zu seinem Territorium hinzu, darunter das Rheinland mit den luxemburgischen Kantonen Bitburg, Schleiden, Kronenburg und St. Vith, vom ehemaligen Limburg die Stadt Herzogenrath und den Kanton Eupen und von dem alten Gebiet der Reichsabtei Stavelot-Malmedy die östliche Hälfte.
Ende des Jahres 1813 hatte der Rückzug der französischen Armeen den abrupten Zusammenbruch der napoleonischen Verwaltung mit sich gebracht und somit für kurze Zeit ein Machtvakuum geschaffen. Seit Anfang 1814 bemühten sich vorläufige Einrichtungen, zuerst im Dienste der Verbündeten, dann für Preußen allein, um eine vorläufige Ordnung der Verwaltung. Von Februar bis Juni 1814 unterstanden die Gemeinden der später errichteten Kreise Eupen und Malmedy als Teile des Ourthedepartements dem Generalgouvernement Niederrhein mit Sitz in Aachen.
Am 31. Mai, einen Tag nach dem ersten Pariser Frieden, kamen die verbündeten Mächte überein, die Zentralverwaltung der besetzten Gebiete mit dem 15. Juni 1814 zu beenden und die Gouvernementsverwaltung den einzelnen Mächten selbst zu übertragen.
Am 15. Juni 1814 wurde das Generalgouvernement Niederrhein aufgelöst und durch das Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein ersetzt. Das Ourthedepartement wurde am 20. August 1814 diesem neuorganisierten Generalgouvernement zugeordnet und am 12. September 1814 mit Teilen des Departements Niedermaas und Sambre und Maas zum Maas- und Ourthedepartement mit dem Departementsort Lüttich vereint. Das Maas- und Ourthedepartement setzte sich aus den Kreisdirektionen Lüttich, Huy, Malmedy, Dinant und Marche zusammen. An die Stelle der französischen Präfekten und Unterpräfekten traten preußische Kommissare und Kreisdirektoren.
Am 5. April 1815 ergriff Friedrich Wilhelm II. von Wien aus Besitz von den Preußen auf dem Wiener Kongress zugesprochenen Gebieten, darunter der östliche Teil des Ourthedepartements mit den Kantonen Eupen, Kronenburg, Malmedy, Schleiden, St. Vith und ein kleiner Teil des Kantons Aubel.
Auf der Grundlage einer Königlichen Verordnung vom 30. April 1815 „wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“ wurden die Preußen zugeschlagenen Gebiete in Provinzen oder Oberpräsidialbezirke eingegliedert. Die Neustrukturierung zog sich – nicht zuletzt aufgrund der Kriegshandlungen nach Napoleons Rückkehr am 20. März 1815 – über längere Zeit hinaus, so dass die laufende Verwaltung zunächst noch auf der Basis der bisherigen Einteilung weiterarbeitete. Erst am 22. April 1816 konnten auf der Grundlage der Verordnung vom 30. April 1815 die neuen Oberpräsidien und insgesamt sechs Regierungen aufgestellt werden. Zum Oberpräsidium der Provinz Jülich-Kleve-Berg kamen die Regierungsbezirke Köln, Düsseldorf und Kleve, zum Oberpräsidium des Großherzogtums Niederrhein jene von Koblenz, Trier und Aachen. Der Regierungsbezirk Aachen unterstand seit seiner Gründung bis zum Jahr 1834 dem Regierungspräsidenten August von Reiman. Er umfasste 13 Kreise, für die gemäß der Organisationsinstruktion vom 3. Juli 1815 jeweils zwischen 20.000 und 36.000 Einwohner vorgesehen waren: den Stadtkreis Aachen sowie zwölf Landkreise, darunter auch die Landkreise Malmedy und St. Vith.
Die Einrichtung der Landratsämter machte die 1814 geschaffenen Gouvernements-kommissariate und Kreisdirektionen überflüssig. Die am 6. Juli 1814 geschaffene Kreisdirektion Malmedy (für die Kantone Eupen, Malmedy, St. Vith, Kronenburg und Schleiden sowie den nicht an die Niederlande gekommenen Teil des Kantons Aubel) wurde demnach am 1. Mai 1816 aufgehoben.
b. Das Landratsamt und die Kreisverwaltung Malmedy (1816-1920)
Der Kreis Malmedy bestand u. a. aus den fünf Bürgermeistereien Bellevaux, Büllingen, Bütgenbach, Malmedy und Weismes. Der Kreis St. Vith erstreckte sich über die zehn Bürgermeistereien Amel, Crombach, Lommersweiler, Manderfeld, Meyerode, Recht, Reuland, Sankt Vith, Schönberg und Thommen. Aus pragmatischen Überlegungen wurde der Kreis St. Vith im Jahre 1821 mit dem Kreis Malmedy vereinigt. Dadurch wuchs der Kreis Malmedy mit gut 23.000 Einwohnern zum zweitgrößten Kreis im Regierungsbezirk Aachen.
Im Jahr 1830 enthielt der Kreis eine Stadt, einen Flecken, 94 Dörfer, 27 Weiler, ein Landgut, 32 Gehöfte und Höfe, 41 einzelne Häuser und einzelne Etablissements mit 29 katholischen Kirchen, 55 Bethäuser oder Kapellen, 82 für Staats- und Gemeindezwecke bestimmten Gebäuden, 4.518 Privatwohnhäuser, 6.810 Schuppen, Scheunen und Ställe sowie 192 Fabrikgebäude mit Mühlen. Durch die preußische Verwaltungsordnung vom 30. April 1815 sollte jedem Kreis ein Landrat als Organ der Staatsregierung vorstehen, der durch die Kreisversammlung unterstützt wurde. Nach Kabinettsorder vom 11. Juni 1816 war der Landrat aus den Gutsbesitzern des Kreises zu wählen, die über entsprechendes Vertrauen und Ansehen verfügten – eine Tradition, die auf altpreußischen Verhältnissen beruhte. In Ausnahmefällen konnten die Regierungen auch andere Personen ernennen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllten. Auch die Order vom 17. März 1828, die die Wahl der Landratsamtskandidaten und Kreisdeputierten regelte, enthielt die Bestimmung, drei Kandidaten aus Rittergutsbesitzern oder den vornehmsten ländlichen Grundbesitzern eines Kreises zu wählen. Da es im Rheinland jedoch kaum Rittergutsbesitzer gab, musste man auf ländliche Gutsbesitzer zurückgreifen.
Von 1816 bis 1920 standen zwölf Landräte dem Kreis Malmedy vor:
- 1816–1840: Theodor Raimund Josef Freiherr von Negri,
- 1840–1841: Ernst von Frühbuss (auftragsweise),
- 1842–1853: Franz Eugen Ludwig Freiherr von Montigny,
- 1853–1864: Ernst von Frühbuss,
- 1864–1865: Heinrich Alfred Reinick (vertretungsweise),
- 1865–1876: Eduard Freiherr von Broich,
- 1876–1883: Bernhard Freiherr von der Heydt,
- 1883–1889: Oswald von Frühbuss,
- 1889–1894: Max Wallraf,
- 1894–1899: Karl Pastor,
- 1900–1907: Karl Leopold Kaufmann und
- 1907–1920: Friedrich Freiherr von Korff.
In den ersten Jahren waren Kreis- und Gemeindeverwaltungen vor allem damit beschäftigt, die Schulden aus den Kriegsjahren zu tilgen. Daneben galt es, einen Menge anderer Probleme zu bewältigen. Vom wirtschaftlichen Standpunkt aus betrachtet war das Eifeler Gebiet bis dahin eher zurückgeblieben. Abgesehen von einigen Mühlen und Brauereien war in den Dörfern kaum Industrie vorhanden. Dass Malmedy und St. Vith trotz der verhältnismäßig frühen und durch Generationen weiter betriebenen Industrietätigkeit (Gerbereien und Papierindustrie) kleine Städte geblieben waren, war nicht zuletzt auf die abseitige Verkehrslage und den mangelhaften Zustand der Wege zurückführen. Die Unternehmen litten außerdem unter dem Verlust der französischen Absatzgebiete. Trotz schlechter klimatischer Bedingungen, kargem Boden und ungünstigen Verfahren der Bodenbewirtschaftung war die Landwirtschaft für viele die einzige Erwerbsquelle. Der Waldbesitz in der Eifel befand sich bei der Übernahme durch Preußen, u. a. durch Kahlschläge, in verwüstetem Zustand. Außerdem herrschte ein beachtliches Missverhältnis zwischen Waldflächen und Ödland. Diese missliche Wirtschaftslage, verstärkt durch mehrere Missernten, schuf die ideale Voraussetzung für Auswanderungen.
Um diesen wirtschaftlichen Problemen entgegenzutreten, suchte die neue Regierung zunächst nach neuen Absatzgebieten in Preußen. Später unternahm sie den Versuch, das Gebiet durch bessere Straßenzüge und später durch den Anschluss an die großen Eisenbahnstrecken zu erschließen. Darüber hinaus nahm sie sich sofort der Pflege und Wiederherstellung des Waldes und der Aufforstung eines Teiles des Hohen Venns an. Zu den dringendsten Aufgaben, welche den Kommunen sowie der Kreisverwaltung zukamen, gehörte weiter die Förderung der Bodenkultur. Nach 50 Jahren preußischer Verwaltung trugen diverse Beihilfen und andauernde Meliorationsarbeiten endlich dazu bei, der Land- und Forstwirtschaft einen erheblichen Aufschwung zu ermöglichen.
Zu Beginn der preußischen Zeit boten auch die Eifeler Schulen ein trauriges Bild. In diesem Bereich bemühten sich die zuständigen Behörden Abhilfe zu schaffen, indem sie durchgreifende Organisationsmaßnahmen trafen: Errichtung von Schulen in allen Gemeinden, Durchsetzung der Schulpflicht für Jungen und Mädchen, Verbesserung der Lehrerausbildung, Gründung von Winterschulen und ländlichen Fortbildungsschulen.
In kirchlicher Hinsicht war der Staat u. a. bemüht, den durch die Säkularisation verarmten Kirchengemeinden bei der Erfüllung ihrer Baupflichten mittels Beihilfen zur Seite zu stehen. Was das Gesundheitswesen anbelangt, waren unzuverlässige Medizinalbeamte, das Fehlen von Ärzten und Hebammen und eine übergroße Zahl von „Quacksalbern“ alltägliche Probleme. Auch hier wollte die Regierung durch die Anstellung von Kreisärzten, die Anerkennung von gut ausgebildeten und geprüften Hebammen und die Bekämpfung von ansteckenden Krankheiten Ordnung schaffen.
Von Anfang an haben auch die speziellen Sprachverhältnisse die preußische Verwaltung in den wallonischen Gemeinden und Schulen vor besondere Aufgaben gestellt. Zudem ging es darum, die Zugehörigkeit der Bewohner zu Preußen und später zum Deutschen Reich zu festigen. Dies konnte nur durch eine umsichtige Politik erreicht werden. Die Tatsache, dass es in Malmedy während der revolutionären Erhebung Belgiens 1830-1831 und ebenso während des Revolutionsjahres 1848 völlig ruhig blieb, und dass mehrere Mitglieder der königlichen und kaiserlichen Familie die Gegend mit ihrem Besuch beehrten, spricht für die guten Beziehungen, die der Grenzkreis damals zu Preußen und zu der fernen Hauptstadt Berlin pflegte.
Nach den ersten Jahrzehnten, die deutlich im Zeichen des „Aufbaus“ standen, haben sich die Aufgaben der Kreisverwaltung allmählich verlagert. Die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse rückte in den Vordergrund. Im Jahre 1856 wurde mit der Unterstützung der preußischen Regierung die Straße über das Hohe Venn und somit eine Verbindung zwischen den damaligen Kreisen Eupen und Malmedy fertiggestellt. Kaum war aber in mühevoller und kostspieliger Arbeit ein neues Wegenetz von großen Straßen und örtlichen Gemeindewegen vollendet, gehörten die Landstraßen bereits zu den veralteten Verkehrsadern und wurden von den Schienenwegen überholt. Trotzdem fand die Eifel verhältnismäßig spät Anschluss an die großen Bahnstrecken. Erst ab 1887 wurden die Ortschaften südlich des Hohen Venns durch die Eifelbahn mit Eupen und Monschau verbunden. Die Inbetriebnahme dieser Bahn, die erst nach dem Bau vieler Viadukte und Durchstiche möglich wurde, sorgte vor allem für die Erschließung des St. Vither Landes. Von dort gab es fortan Verbindungen nach Gouvy in Belgien, nach Ulflingen in Luxemburg und nach Gerolstein in der deutschen Eifel. Von Büllingen aus führte über Losheimergraben ein Bahngleis, das in Stadtkyll Anschluss an die Hauptstrecke von Köln nach Trier hatte. Sowohl der Bau der 28 km langen Straße über das Hohe Venn sowie der Bau der Eifelbahnen haben in nicht geringem Maße zur wirtschaftlichen Belebung des Grenzkreises Malmedy beigetragen: zum einen durch die Bereitstellung von Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten, zum anderen durch die Schaffung von Transportmöglichkeiten für industrielle und landwirtschaftliche Produkte.
Mit der Unterzeichnung des Friedensvertrages von Versailles am 28. Juni 1919 waren die Gebietsabtretungen der Kreise Eupen und Malmedy besiegelt und alle deutschen Rechte gingen auf Belgien über. Mit Inkrafttreten des Friedenvertrages am 10. Januar 1920 wurden die Dienstgeschäfte der Landräte in Eupen und Malmedy an die belgischen Kreiskommissare übergeben. Teile des Verwaltungspersonals standen von nun an im Dienst der belgischen Regierung.
BEFUGNISSE UND TÄTIGKEITEN
a. Die Kreisdirektion
Im Generalgouvernement des Niederrheins blieb die französische Verwaltungs-organisation und Gerichtsverfassung zunächst bestehen. Obwohl die meisten hohen französischen Beamten sich entfernt hatten, wurden Änderungen an den Einrichtungen möglichst vermieden, da es bei dieser provisorischen Verwaltung vor allem darauf ankam, die Ordnung aufrechtzuerhalten und die Hilfsquellen des Landes – unter Schonung der Einwohner – zum Vorteil der verbündeten Heere nutzbar zu machen. An Stelle der französischen Präfekten und Unterpräfekten wurden preußische Gouvernementskommissare und Kreisdirektoren ernannt. Auch die bisherige Kommunalverwaltung blieb erhalten, nur dass die Mairies nunmehr Bürgermeistereien hießen und die Munizipalräte Stadträte. Zum Kreisdirektor für Malmedy wurde der Maire Nicols von Aubel ernannt. Den Kreisdirektoren wurde zur Hilfe und zur Aufsicht über die Bürgermeister ein sogenannter Kreiskommissar zur Seite gestellt. Zunächst war eine Generalpolizeidirektion in Aachen geplant, deren Einrichtung aber unterblieb, deshalb wurde der Kreisdirektor mit der Verwaltung der Polizei in seiner Direktion betreut.
Unter dem Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein fanden keine wesentlichen Verwaltungsänderungen auf der Ebene der Kreisdirektionen statt. Obwohl der Kreisdirektor der oberste Verwaltungsbeamte seines Bezirks war und vergleichbare Befugnisse wie die französischen Unterpräfekten und die späteren preußischen Landräte hatte, war die dringendste Sorge dieser Übergangsverwaltung die Verpflegung und Einquartierung der sich noch im Lande befindenden bzw. durchmarschierenden Truppen. Später kam die Abrechnung der Reparationen mit Frankreich hinzu. Die Einrichtung der Landratsämter machte die 1814 geschaffenen Kreisdirektionen überflüssig. Die am 6 Juli 1814 geschaffene Kreisdirektion Malmedy für die Kantone Eupen, Malmedy, St. Vith, Kronenburg und Schleiden sowie den nicht an die Niederlande gekommenen Teil des Kantons Aubel wurde am 1. Mai 1816 aufgehoben.
b. Das Landratsamt und die Kreisverwaltung
Die Kreisverwaltung übernahm eigene und vom Staat zugewiesene Tätigkeitsfelder. Daneben konnten Aufgaben der Gemeinden ergänzend oder aushelfend übernommen werden. Die Kreisbehörden agierten damit als sogenannte Mittelbehörden an der Schnittstelle von staatlicher und kommunaler Verwaltung. Im Falle der Übernahme von Gemeindeaufgaben mussten im Kreishaushalt entsprechende Mittel freigestellt werden. Zur Deckung des Kreis-haushalts war die Kreisverwaltung daher befugt, Kreisabgaben wie Benutzungsgebühren, Beiträge und indirekte Steuern (Umsatzsteuer, Schankerlaubnissteuer und Hundesteuer) sowie direkte Kreissteuern zu erheben. In der Regel oblag aber die Ortsverwaltung nicht der Kreisverwaltung, sondern den kommunalen Behörden. Die Polizeiverwaltung erfolgte in den Landgemeinden der meisten Provinzen durch eine besondere Behörde, die zwischen Kreis- und Gemeindebehörde stand.
Die an der Spitze der Kreisverwaltung stehenden Landräte verstanden sich als Organe der Staatsregierung und leiteten daneben die Kommunalverwaltung der Kreise. Ihnen oblagen sämtliche Verwaltungsgeschäfte. Nach der vorläufigen Geschäftsanweisung des Ministeriums des Innern und der Finanzen für Landräte und ihre Gehilfen vom 31. Dezember 1816 unterteilte sich der Aufgabenbereich der Landräte in zwei Abteilungen. Zur ersten Abteilung gehörten Aufgaben der allgemeinen Verwaltungs-, Landespolizei- und Militärsachen, die zweite Abteilung umfasste die ihnen übertragenen Gegenstände, wozu Gewerbeangelegenheiten sowie die Aufsicht über die Regalien, das Abgabewesen und die Kreiskassen gehörten. Die kreiszugehörigen Städte und Gemeinden unterstanden dem Landrat und hatten seinen Anweisungen Folge zu leisten. Die Anweisung regelte die Aufgaben der Landräte in Fragen der Sicherheits-, Feuer- und Baupolizei, im Gesundheitswesen, in Militärangelegenheiten, in Angelegenheiten des Kommunal-, Armen-, Gewerbe- und Ackerbauwesens, der Forst- und Jagdpolizei, der Aufsicht der Getreidepreise sowie über Maß und Gewicht, des Landstraßenwesens und der Kontrolle über das Staatseigentum, der Regalien und des Steuerwesens.
Der Kreistag als beschließendes Organ vertrat den Kreiskommunalverband und hatte über Kreis- und andere Angelegenheiten zu beraten und zu beschließen. Der Kreisausschuss war als ausführendes Organ für die laufende Landes- wie auch für die Kreiskommunalverwaltung und die Beschlussverfahren zuständig. Daneben lag die Verantwortung für das Verwaltungsgericht erster Instanz beim Kreisausschuss, der somit gleichzeitig Verwaltungsstreitfragen übernahm. Eine getrennte Kassenführung bestand zwischen der staatlichen Kreiskasse und die Kreiskommunalkasse. Diese Dreiteilung in Verwaltungs-, Beschluss- und Verwaltungsstreitfragen führte zu einer neuen und klaren Regelung der Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Behörden. Die Zuständigkeiten der Kreisausschüsse blieb auch nach 1918 unverändert.
Die Aufgabe der seit 1827 errichteten Kreisversammlungen bestand darin, die Unterstützung der Kreisverwaltung des Landrats in Kommunalangelegenheiten zu gewährleisten. Die Kreisversammlung war dafür zuständig, die kreisweise aufzubringenden staatlichen Abgaben den Bedürfnissen entsprechend zu verteilen und die zugehörigen Rechnungen zu prüfen. Außerdem wählte die Kreisversammlung die Beamten für die ständische Verwaltung von Kreiskommunalangelegenheiten.
ORGANISATION
Die Kreisverwaltung gliederte sich auf in den Kreistag und den Kreisausschuss sowie den Landrat, der beiden Organen vorstand. Die Anzahl der Mitglieder des Kreistages errechnete sich aus der Bevölkerungsanzahl und verteilte sich in demselben Maßstab auf Stadt und Land. Die Vertretung des Landes gliedert sich zur Hälfte aus den zu Wahlbezirken vereinigten Landgemeinden, die andere Hälfte bestand aus einem Verband größerer Grundbesitzer und Gewerbetreibender, die für den Mindestsatz der Grund- und Gebäudesteuer (in der Regel 225 Mark) veranlagt wurden.
Der Kreisausschuss setzte sich aus dem Landrat, der den Vorsitz führte, und sechs vom Kreistag auf sechs Jahre gewählten Mitgliedern zusammen. Als Beschlussbehörde in Landesverwaltungssachsen stellte der Kreisausschuss das Verwaltungsgericht erster Instanz dar. Die Zusammensetzung der Kreisausschüsse blieb nach 1918 unverändert.
Der Landrat unterstand als Spitze der Kreisverwaltung nur dem Regierungspräsidenten. Er rief die Stände zum Kreistag zusammen, besaß in diesem Gremium jedoch keine Stimme. Der Landrat konnte durch die Kreisdeputierten vertreten werden. Mit Weisung vom 17. März 1828 waren dafür zwei Kreisdeputierte zu bestimmen.
Beigeordnete des Landrats waren weitere Beamte wie der Kreissekretär, der Kreisbote, die Kreiskassenbeamten und der Kreisschulinspektor. Dazu sollten ein Kreisarzt und Kreischirurg als Gesundheitsbeamte bestellt werden, die dem Landrat in gesundheitspolizeilichen und anderen technischen Fragen zuarbeiten sollten und bei Seuchengefahr entsprechende Maßnahmen einzuleiten hatten.
Der vorbehaltliche Erlass der Kreisordnung für die Rheinprovinzen und Westfalen vom 13. Juli 1827 regelte die Einrichtung von Kreisständen und Kreistagen. Die kreisständische Versammlung bestand dabei aus begüterten Grundeigentümern und aus städtischen Abgeordneten wie auch aus Abgeordneten der Landgemeinden. 1827 wurden über den Landtagsabschied für die Rheinprovinz außerdem Kreisversammlungen zur Unterstützung der Kommunalverwaltung errichtet.
Seit dem Erlass der Kreisordnung für die Rheinprovinz vom 30. Mai 1887, die am 1. April 1888 in Kraft trat, etablierte sich als drittes Organ der Kreisausschuss, der aus dem Landrat und sechs von der Kreisversammlung aus der Zahl der Kreisangehörigen gewählten Mitgliedern bestand. Die Kreisordnung der Rheinprovinz von 1886 behielt über die Revolution von 1918 ihre Gültigkeit, lediglich die Wahl zum Kreistag und die Ernennung des Landrats durch das preußische Staatsministerium wandelten sich nach der Verordnung vom 18. Februar 1919
B. ARCHIVBESTAND
GESCHICHTE DES ARCHIVBESTANDS
Aus den ersten Jahrzehnten der Tätigkeit der Kreisverwaltung sind nur wenige Stücke überliefert. In einem Vorwort zu seinem im Herbst 1940 erstellten Inventar schreibt der Düsseldorfer Archivar Oediger diesbezüglich, dass das Staatsarchiv Düsseldorf im Jahre 1888 einen „nicht allzu großen Teil“ der Registratur des Kreises übernommen habe (etwa 150 Akten) und dass zu diesem Zeitpunkt die meisten Stücke aus der Zeit bis 1850 vernichtet worden seien. Betroffen waren vermutlich auch die Registratur der französischen Unterpräfektur, die Registraturen der Übergangsregierungen (1814-1816) sowie das Archiv des Kreises St. Vith, die 1816 beziehungsweise 1821 an das Landratsamt übergegangen waren. Außer den damaligen Inventaren sind von diesen Registraturen nur wenige Stücke aufbewahrt. Bis dato sind diese Aktenreste weiterhin im Bestand Kreis Malmedy belassen worden.
Nach der Abtretung von Eupen-Malmedy an Belgien kraft des Versailler Vertrags und nach der entsprechenden Auflösung der Kreisbehörden übernahm die Übergangsregierung von Gouverneur Baltia im Januar 1920 das „Repositorium“ der beiden Kreisverwaltungen. Am Ende seines Mandates richtet General Baltia am 2. Mai 1925 ein Schreiben an das Generalstaatsarchiv zu Brüssel mit der Bitte, die historisch wertvollen Archivdokumente der beiden Landratsämter, nach Aussortierung, in das Staatsarchiv zu übernehmen. Der damalige Generalarchivar, Joseph Cuvelier, willigte in diesen Antrag ein und beauftragte in einem Schreiben vom 28. Mai 1925 den Lütticher Konservator Emile Fairon damit, die Bestände vor Ort zu sichten. Bei seinem Besuch am 4. Juni 1925 fand Fairon das Archivgut „dans un désordre total“ vor. Sehr schnell stellte sich heraus, dass der Kabinettchef des Gouverneurs, Herr Schnorrenberg, bereits eine erste Aussortierung durchgeführt hat. Alles Übrige war als „archivwürdig“ eingestuft worden und sollte nach Lüttich gebracht werden. In seinem Bericht an den Generalarchivar über diesen Besuch drängte der Lütticher Archivar Fairon auf eine schnelle Überbringung dieser Akten ins Staatsarchiv, denn die Verwaltung des Gouverneurs sollte bereits am 1. Juni aufgelöst und die Lokale, in denen die Kreisarchive gelagert waren, noch vor Ende des Monats leergeräumt werden. Des Weiteren teilte er mit, dass das Gouvernement in Erwägung gezogen hatte, diese Registraturen unter die Gemeinden zu verteilen, da die meisten Dossiers nach Ortschaften angelegt worden seien. Nach reiflicher Überlegung sah die Regierung aber von diesem Vorhaben ab und zog es vor, das Archivmaterial als eine geschlossene Einheit zu erhalten. Im Staatsarchiv zu Lüttich wurden beide Bestände klassiert unter Beibehaltung der ursprünglichen Ordnung der preußischen Dienstregistratur. Die Provinzverwaltung von Lüttich und das Innenministerium erhielten eine Kopie der Inventare. Beide Findbücher zählten ungefähr 1.000 Akten auf. In der Zwischenkriegszeit war es noch nicht möglich, Einsicht in die Akten zu erhalten.
Die Geheimakten des Landratsamtes Malmedy waren 1919 vorsorglich nach Aachen gebracht worden. Von dort gelangten sie 1932, zusammen mit Akten der Regierung zu Aachen, in das Staatsarchiv Düsseldorf. Sämtliche Protokolle der Kreisversammlungen hatte der frühere Kreissekretär Schumacher nach dem Krieg an sich genommen. Im September 1940 wurden sie dem neuen Landrat von Malmedy übergeben.
Am 10. Mai 1940 marschieren Hitlers Truppen ein. Einige Tage später wurden Eupen-Malmedy sowie einige altbelgische Gebietsstreifen durch Führererlass dem Deutschen Reich einverleibt. Nach dem Grundsatz, dass bei einem Wechsel der Souveränität die zugehörigen Akten dem Lande folgen, forderte Deutschland zunächst alle Archive zurück, die es durch den Versailler Vertrag an Belgien hatte abgeben müssen. Gemäß dem obenerwähnten Retrozessionsprinzip wurde darüber hinaus der Befehl erteilt, alle in Belgien befindlichen Akten, die sich auf das annektierte Gebiet von Eupen-Malmedy bezogen, zu ermitteln, sicherzustellen und an das Deutsche Reich zurückzugeben.
In Ausführung dieses am 18. Oktober 1940 ausgegangenen Befehls lieferte das Staatsarchiv Lüttich im Laufe der folgenden Monate das ganze „neu-belgische“ Schriftgut ab. Am 13. November 1940 wurden die Bestände Landratsamt Eupen und Landratsamt Malmedy an die Archivschutzkommission übergeben. Da es sich hierbei um zwei abgeschlossene Bestände handelte, die für die Geschäftsführung der beiden Kreise ohne Nutzen waren, wurden die insgesamt etwa 2.000 Dossiers als Ganzes im Staatsarchiv Düsseldorf hinterlegt, wo man unverzüglich an die Ausarbeitung eines neuen Inventars ging. Die Struktur des Lütticher Verzeichnisses wurde dabei leicht abgeändert. Die geheimen Akten, die bereits im Jahre 1932 in Düsseldorf angekommen waren, wurden dem Bestand beigefügt. Die Landräte, die nach der Annexion die Verwaltung der wiedereingerichteten Kreise übernommen haben, Felix Seulen für den Kreis Eupen und Heinz Ehmke für den Kreis Malmedy, erhielten von Amts wegen eine Abschrift dieser Inventare.
Anfang 1945 wurden die Akten im Zuge einer Auslagerung der Düsseldorfer Bestände auf das Binnenschiff „Main 68“ gebracht. Das Schiff wurde bombardiert, ging auf dem Mittellandkanal unter und konnte erst nach Ende des Krieges geborgen werden. Seitdem weisen viele dieser sogenannten „Kahn-Akten“ mehr oder weniger starke Wasser- und zum Teil auch Brandschäden auf. Bei dieser Katastrophe wurden auch die Archive der beiden Kreise Eupen und Malmedy schwer in Mitleidenschaft gezogen. In Antwort auf eine Frage der belgischen Archivverwaltung schrieb der Leiter des Düsseldorfer Staatsarchivs am 8. März 1946 an die Britische Militärverwaltung in Düsseldorf, dass die Hälfte der beiden Kreisbestände als gesichert gelten kann, ihre Aussonderung und Instandsetzung jedoch längere Zeit in Anspruch nehmen wird.
Als der belgische Archivar Etienne Sabbe, der mit der Suche und Rückführung des nach Deutschland abtransportierten Schriftguts beauftragt worden war, die Kreisbestände ein Jahr später auf einem Speicher des Düsseldorfer Archivs „entdeckte“, waren diese mit einer Schneeschicht bedeckt. Die Schrift war zwar in den meisten Fällen noch leserlich, so berichtete er in seinem Bericht von Februar 1947 an den Brüsseler Generalarchivar, doch viele Blätter klebten aneinander. Ihm war klar, dass diese Bestände methodische Behandlung brauchten und dass sie so schnell wie möglich nach Belgien zurückgeführt werden mussten. Mit Hilfe der englischen Besatzungsregierung in Nordrhein-Westfalen (Dienst Monuments, Fine arts and Archives) und des belgischen Office de Récupération économique (ORE) könnten die Archive im August 1948 nach Belgien zurückgebracht werden. Am 21. August 1947 trafen sie in Lüttich ein. Dort wurde der Bestand Kreis Malmedy neu geordnet und inventarisiert. Dabei wurde festgestellt, dass Teile der Bestände fehlten. Damals glaubte man, sie wären bei der Auslagerung verloren gegangen.
Um 1983 veranlasste der damalige Leiter des Staatsarchivs in Lüttich, Dr. Georges Hansotte, die zeitweilige Überführung des Bestandes Kreis Malmedy in das Archiv der Stadt St. Vith, die sich bereit erklärt hatte, die landrätlichen Akten unter Leitung der Herren Schöffen Joseph Dries und Lorenz Paasch neu zu ordnen und zu verzeichnen. Im Oktober 1991 wurden die Akten des Landkreises auf Veranlassung des belgischen Generalarchivars Ernest Persoons im Rathaus in St. Vith abgeholt und in das 1989 neu errichtete Staatsarchiv Eupen gebracht. 1992 arbeitete Alexa Pauls, ausgehend von den in Lüttich, Düsseldorf und St. Vith erstellten Findbüchern, ein neues Inventar aus.
Im Rahmen des Projektes „Quellen zur Geschichte der Deutschsprachigen Gemeinschaft in ausländischen Archiven“ wurde 1992 bei der Durchsicht der Inventare im Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchiv zu Düsseldorf festgestellt, dass nach dem Krieg nicht die Gesamtheit der geretteten Kreisakten an das Staatsarchiv Lüttich abgegeben worden war. Einige wenige Akten des Kreises Malmedy befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch in dem Düsseldorfer Bestand mit der Bezeichnung „Extradenda Lüttich“. Eine größere Menge wurde in einem Sammelbestand „Kahnakten“ ausfindig gemacht. Das Hauptstaatsarchiv verpflichtete sich dazu, diese Kreisakten nach Restaurierung an das Eupener Staatsarchiv abzugeben.
Im Jahre 2000 erhielt das Staatsarchiv in Eupen aus Düsseldorf eine erste größere Rückgabe von etwa 200 restaurierten Akten. Mit der fortschreitenden Restaurierung der Kahnakten im Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland, konnten weitere Akten belgischer Herkunft identifiziert werden, darunter etwa 120 Akten, die Beständen des Staatsarchivs in Eupen zugeordnet werden konnten. Im April 2013 wurden diese sogenannten Extradenda offiziell an Belgien übergeben.
ÜBERNAHME DES ARCHIVBESTANDS
Die vorliegenden Teilbestände des preußischen Landkreises Malmedy, die einen Umfang von 47 restaurierten Akten haben, gelangten im April 2013 im Rahmen eines feierlichen Festaktes von Düsseldorf zurück nach Belgien (siehe Vorwort).
INHALT UND STRUKTUR
Diese Teilbestände dokumentieren die Tätigkeit und Verwaltung der Kreisbehörden in der Preußischen Zeit (1814-1920) sowie ihre Zusammenarbeit mit den Gemeinden und der Bevölkerung. Die vorliegenden Extradenda enthalten Unterlagen zu den klassischen Aufgaben einer preußischen Kreisverwaltung, von den Hoheitssachen bis hin zur inneren Organisation der Verwaltung, Unterlagen zu Bau- und Forstwesen, Armenangelegenheiten, Kirchen- und Schulangelegenheiten (darunter mehrere Akten des Kreisinspektors). Die Laufzeit des Archivbestandes beginnt 1813 und endet 1920 mit der belgischen Übernahme des Verwaltungsbezirks.
Wie bei der Inventarisierung des Hauptbestandes in den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts, wurde auch bei diesem Teilbestand versucht die Ordnung der ersten Inventare, die im Staatsarchiv in Lüttich (1925) und in Düsseldorf (1940-1944) auf der Grundlage des ursprünglichen Aktenplans erstellt worden sind, wieder herzustellen. Weil diese Ordnung durch die Kriegswirren und die wiederholten Umlagerungen teilweise verlorengegangen ist und weil bei den Inventarisierungsarbeiten eine ganze Reihe von Akten auseinandergezogen worden sind, war das nur zum Teil möglich. Der ursprüngliche Ordnungsplan ist leider nicht überliefert.