Der nachstehende Beitrag behandelt die Geschichte des Landratsamt Kreis Malmedy zwischen 1803 und 1939. Er wurde im Rahmen der Inventarisierung der Akten der Verwaltung durch das Staatsarchiv in Eupen erstellt. Ursprünglich enthält der vorliegende Text weiterführende Informationen und Fußnoten. Diese Informationen können in der Printversion des Inventars konsultiert werden.
Alle Akten, die mit dem Landratsamt Kreis Malmedy zu tun haben und sich im Staatsarchiv in Eupen befinden, können im Prinzip im Staatsarchiv in Eupen eingesehen werden. Es können für Teile der Akten auch anderslautende Bestimmungen in Bezug auf die Einsichtnahme existieren.
Falls Sie weitere Informationen zu der Institution benötigen oder gerne Akten einsehen möchten, können Sie sich gerne an das Staatsarchiv in Eupen wenden: staatsarchiv.eupen@arch.be
GESCHICHTE
Das Archiv des Kreises Malmedy spiegelt in bemerkenswerter Weise das wechselvolle Schicksal des Raumes zwischen Venn und Schneifel wider. Gelegen am Schnittpunkt zweier Kulturen und an der Nahtstelle politischer Einflußphären, ist dieses Gebiet, wie kaum ein anderes in Europa, hin- und hergerissen worden.
Zwischen 1795 und 1814 größtenteils zum französischen Ourthe- und für einen kleinen Teil zum Saardepartement gehörend, kam es 1815 an das Königreich Preußen, wo es 1816 dem Regierungsbezirk Aachen zugeteilt wurde. Dieser umfaßte einen Stadtkreis – Aachen – und zwölf Landkreise, darunter Malmedy und St. Vith.
Zum Kreise Malmedy gehörten die Bürgermeistereien Bellevaux, Büllingen, Bütgenbach, Malmedy und Weismes. Den Landkreis St. Vith bildeten die Bürgermeistereien Amel, Crombach, Lommersweiler, Manderfeld, Meyerode, Recht, Reuland, St. Vith, Schönberg und Thommen.
Allerdings wurde der Kreis St. Vith durch Kabinettsordre schon am 27. Dezember 1820 mit Wirkung vom 1. Februar 1821 aufgelöst und dem Kreis Malmedy zugeordnet.
Die königliche Verordnung vom 30. April 1815 hatte an die Spitze jedes Kreises einen Landrat gestellt. Vom König ernannt, vertrat er die Staatsregierung. Er führte den Vorsitz in der Kreisversammlung, die ihn in seiner Verwaltungstätigkeit unterstützte. Zudem erstellte sie Gutachten über die Abgaben, Leistungen sowie Naturaldienste und prüfte die jährliche Rechnung. Bei der Besetzung der Landratsstelle hatte sie ein Mitspracherecht. Ihre Mitglieder setzten sich aus den sogenannten Ständen zusammen; nur das Grundeigentum ermöglichte das aktive und passive Wahlrecht.
Die 1827 erlassene Kreisordnung blieb sechzig Jahre in Kraft. Die neue Ordnung von 1887 wertete den Kreis weiter auf, indem sie den Schwerpunkt der Verwaltung von der Bezirksregierung dorthin verlegte. Aus der Kreisversammlung wurde der Kreistag, dessen Aufgaben sehr vielfältig waren. Zur Straffung der Verwaltungsarbeit war als neues Gremium der Kreisausschuß geschaffen worden. Die Wahl seiner sechs Mitglieder erfolgte durch den Kreistag. Unter dem Vorsitz des Landrats führte der Kreisausschuß die laufenden Geschäfte. Armenpflege, Schulwesen, Feld-, Gewerbe-, Bau- und Feuerpolizei sowie Gesundheitspflege fielen in seinen Aufgabenbereich. Er ernannte und beaufsichtigte die Kreisbeamten, bereitete die Beschlüsse des Kreistags vor und führte sie aus. Der Kreisausschuß war auch Verwaltungsgericht erster Instanz.
Seit 1887 hatte der Kreistag das Recht, bei der Besetzung der Landratsstelle drei, wenigstens zwei geeignete Kandidaten vorzuschlagen, die dem Kreis durch Grundbesitz seit mindestens einem Jahr angehören und die gesetzlichen Eigenschaften besitzen mußten. Zur Vertretung des Landrats wurden für sechs Jahre zwei Kreisdeputierte gewählt.
Das Staatsarchiv Düsseldorf übernahm 1888 aus der Registratur des Kreises Malmedy die Nummern 1018 bis 1171. Der weitaus größte Teil – nämlich die meisten Akten aus der Zeit etwa bis 1850 – wurde damals vernichtet. Von dieser Vernichtung waren anscheinend auch die Registraturen der Unterpräfektur und des Kreisdirektors zu Malmedy sowie des Kreises St. Vith betroffen. Die geringen Aktenreste der beiden letztgenannten Registraturen sind beim Bestand „Archiv des Kreises Malmedy“ belassen worden. Sie bilden die Teile I und II des vorliegenden Inventars.
Der am 28. Juni 1919 unterzeichnete Versailler Vertrag sprach den Kreis Malmedy dem Königreich Belgien zu. Die landrätliche Verwaltung wurde aufgelöst. Am 15. September 1919 verabschiedete die belgische Kammer das Gesetz „über die Regierung der Belgien …angegliederten Gebiete“. Es sah eine in ihrer Dauer festzulegende Übergangsfrist vor, während der die Gesetzung und Verwaltung des „Gouvernements Eupen-Malmedy“ schrittweise den belgischen Verhältnissen angepaßt werden sollten. Innerhalb des belgischen Staates bildete das „Gouvernement“ einen völlig selbständigen Verwaltungskörper, dessen Legislative und Exekutive einem Königlichen Hohen Kommissar übertragen wurden.
Auf dessen Anordnung sollte das Archiv des Kreises Malmedy nach Aufhebung der Kreisverwaltung im Jahre 1921 vernichtet werden. Glücklicherweise kam dieser Beschluß nicht zur Ausführung. Nach Ausscheidung der unwesentlichen Stücke gelangten die Registraturen in das Staatsarchiv Lüttich (Archives de l’État à Liège), wo unter Beachtung des ursprünglichen Aktenplans (samt Numerierung) ein Inventar in französischer Sprache verfaßt wurde.
Die Geheimakten, die man 1918 nach Aachen geflüchtet hatte, kamen 1932 mit Akten der Regierung Aachen ins Staatsarchiv Düsseldorf.
Am 10. Mai 1940 marchierte das deutsche Heer in Belgien ein. Am darauffolgenden 18. Mai befahl ein Führererlaß Adolf Hitlers die Wiedereingliederung der 1919 an Belgien abgetretenen Gebiete in das Deutsche Reich. In Malmedy wurde die landrätliche Verwaltung erneut eingerichtet. Die Protokolle des Kreisausschusses des preußischen Kreises Malmedy, die der frühere Kreisausschußsekretär Schumacher nach 1919 an sich genommen hatte, wurden im September 1940 wieder an den Landrat in Malmedy zurückgegeben.
Schon am 18. November 1940 bescheinigte der Kriegsverwaltungsassessor Dr. Aders im Auftrag des Militärbefehlshabers in Belgien und Nordfrankreich, daß „die im Staatsarchiv Lüttich ruhenden Akten der ehemaligen preußischen Landratsämter Eupen und Malmedy-St. Vith, die befehlsgemäß an das Deutsche Reich zurückgegeben waren, heute ordnungsmässig übergeben“ und in das Staatsarchiv Düsseldorf überführt wurden. Hier entstand, ebenfalls unter Beibehaltung des ursprünglichen Aktenplans, ein zweites Inventar des Archivs des Kreises Malmedy.
Bei einer durch das Kriegsgeschehen bedingten Auslagerung von Archivalien erlitt u.a. der Bestand Landratsamt Malmedy schwere Brand- und Wasserschäden. Die Reste des Archivs des Kreises Malmedy wurden 1945 aus einem versenkten Kahn geborgen und 1947 an das Staatsarchiv Lüttich (Archives de l’État à Liège) abgegeben.
Um 1983 – eine präzises Aktennotiz fehlt – veranlaßte der damalige Leiter des Staatsarchivs Lüttich (Archives de l’État à Liège), Dr. Georges Hansotte, die zeitweilige Überführung des Bestandes Kreis Malmedy in das Archiv der Stadt St. Vith, die sich bereit erklärt hatte, die landrätlichen Akten zu ordnen und zu verzeichnen. Diese unter Leitung der Herrn Schöffen Dries und Paasch durchgeführte Arbeit ist jedoch nicht bis zur Erstellung eines Inventars gediehen.
Am 15. Oktober 19991 kam das Archiv des Kreises Malmedy auf Veranlassung des Generalarchivars des Königreichs Belgien, Dr. Ernest Persoons, in das 1988 neu errichtete Staatsarchiv Eupen, wo man unverzüglich an die Ausarbeitung eines endgültigen Inventars ging. Dabei erwies sich die in Lüttich, Düsseldorf und St. Vith geleistete Vorarbeit als äußerst hilfreich.
Auch das vorliegende dritte Inventar folgt größtenteils dem Aktenplan des Landratsamtes. Da sich allerdings schon bald herausstellte, daß dieser mittlerweile erhebliche Lücken aufwies, wurde auf die Beibehaltung der ursprünglichen Registraturnumerierung verzichtet. Die einzelnen Rubriken und Akten erhielten eine neue, fortlaufende Nummer. Ansonsten ist die Einteilung der in Lüttich und Düsseldorf erstellten Inventare im wesentlichen beibehalten worden.