Beitrag

Landratsamt und Kreisverwaltung Eupen

Landratsamt und Kreisverwaltung Eupen

Der nachstehende Beitrag behandelt die Geschichte des Landratsamtes und Kreisverwaltung Eupen zwischen 1815 und 1921. Er wurde im Rahmen der Inventarisierung der Akten der Verwaltungen durch das Staatsarchiv in Eupen erstellt. Ursprünglich enthält der vorliegende Text weiterführende Informationen und Fußnoten. Diese Informationen können in der Printversion des Inventars konsultiert werden.

Alle Akten, die mit dem Landratsamt und Kreisverwaltung Eupen zu tun haben und sich im Staatsarchiv in Eupen befinden, können im Prinzip im Staatsarchiv in Eupen eingesehen werden. Es können für Teile der Akten auch anderslautende Bestimmungen in Bezug auf die Einsichtnahme existieren.

Falls Sie weitere Informationen zu der Institution benötigen oder gerne Akten einsehen möchten, können Sie sich gerne an das Staatsarchiv in Eupen wenden: staatsarchiv.eupen@arch.be

GESCHICHTE DES ARCHIVBILDNERS UND DES ARCHIVBESTANDS


A. ARCHIVBILDNER

NAME
Landratsamt und Kreisverwaltung Eupen-Extradenda.

GESCHICHTE DES LANDRATSAMTS UND DER KREISVERWALTUNG EUPEN

Nach dem siegreichen preußischen Feldzug gegen die Napoleonische Armee 1813/14 gewann Preußen auf dem ab November 1814 tagenden Wiener Kongress bedeutende Gebietsteile zu seinem Territorium hinzu, darunter das Rheinland.
Die rheinischen Gebiete wurden auf der Grundlage einer Königlichen Verordnung vom 30. April 1815 in besonderen Verwaltungsgebieten in den preußischen Staat eingegliedert: einerseits wurde das Generalgouvernement Berg am 13. November 1813 gebildet, zu dem die Regierungsbezirke Kleve, Düsseldorf und Köln gehörten; andererseits errichtete Preußen das Generalgouvernement des Niederrheins mit seinen Regierungsbezirken Koblenz, Trier und Aachen. Beide Gebiete hatten den Status einer Provinz.
Nach weiteren administrativen Zwischenschritten erließ König Friedrich Wilhelm III. am 5. April 1815 zwei Besitzergreifungspatente, von denen eines das Generalgouvernement des Niederrheins als Großherzogtum Niederrhein dem preußischen Territorium einverleibte.
Auf der Grundlage der „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“ vom 30. April 1815 wurden nach längeren Vorbereitungen am 22. April 1816 die neuen Oberpräsidien und insgesamt sechs Regierungen aufgestellt. Zum Oberpräsidium der Provinz
Jülich-Kleve-Berg kamen die Regierungsbezirke Köln, Düsseldorf und Kleve, zum Ober-präsidium des Großherzogtums Niederrhein jene von Koblenz, Trier und Aachen. Der Regierungsbezirk Aachen unterstand seit seiner Gründung bis zum Jahr 1834 dem Regierungspräsidenten August von Reiman. Er umfasste 13 Kreise, für die gemäß der Organisationsinstruktion vom 3. Juli 1815 jeweils zwischen 20.000 und 36.000 Einwohner vorgesehen waren: den Stadtkreis Aachen sowie zwölf Landkreise. Zu Letzteren gehörte auch der Landkreis Eupen.


Der Kreis Eupen wurde 1816 aus den acht Bürgermeistereien Eupen, Eynatten, Hergenrath, Kettenis, Lontzen, Moresnet, Raeren und Walhorn gebildet und zählte 17.419 Einwohner. Auf 3,61 Quadratmeilen verteilten sich eine Stadt, 31 Dörfer, 19 Weiler, 16 Landgüter, 156 Höfe und Gehöfte sowie 72 einzelne Häuser, sieben katholische und eine evangelische Kirche, sechs Kapellen und Bethäuser, 31 Gebäude für Staats-oder Gemeindezwecke, 2.643 Privatwohnhäuser, 727 Scheunen, Ställe und Schuppen sowie 297 Fabrikgebäude, Mühlen und Privatmagazine. Weil die Böden weniger für den Ackerbau geeignet waren, entwickelte sich eine stärkere Weidenutzung, was sich in der damaligen Relation der Feld-(4.393 Morgen) zur Weide-und Wiesenfläche (25.279 Morgen) widerspiegelt. Landwirtschaftlich stärker ausgebildet waren daher Beschäftigungsfelder in der Milch-und Viehwirtschaft. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts erwirkte die preußische Forstverwaltung ein stärkeres Entgegentreten gegen das Waldweiderecht und eine Aufforstung des Ödlandes.
Eine Erweiterung des Verkehrswesens ging mit dem Bau zahlreicher Verbindungs-und Prämienstraßen im ersten Viertel des 19. Jahrhunderts einher. Bis 1914 bildete die Eupener Tuchindustrie den bedeutendsten Wirtschaftszweig, der jedoch auch aufgrund einer schlechteren Bahnanbindung einen allmählichen Rückgang und den Verlust von Absatzmärkten erfuhr. Zudem konnten viele Heimspinnereien dem wirtschaftlichen Fortschritt mit der Einführung von Maschinen nicht standhalten.


Mit dem im Jahr 1825 erlassenen Gesetz der allgemeinen Schulpflicht und dem Regulativ der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in den Fabriken vom 9. März 1839 sah sich die Regierung veranlasst, die Schulbildung stärker in den Fokus zu rücken. Bis 1828 etablierte sich im Bereich des Schulwesens eine höhere Bürgerschule, eine evangelische und neun katholische Elementarschulen. Bis 1913 entstanden weitere Elementarschulen, eine ge-werbliche und kaufmännische Fachschule, eine höhere Töchterschule sowie eine höhere Bürgerschule (ab 1913 Realgymnasium). Daneben verbesserte sich das Gesundheitswesen durch die Gründung eines städtischen Hospitals mit Nervenklinik und Genesungsanstalt für Lungenkranke sowie die Errichtung eines Krankenhauses in Raeren.

DAS LANDRATSAMT EUPEN


Durch die preußische Verwaltungsordnung vom 30. April 1815 sollte jedem Kreis ein Landrat als Organ der Staatsregierung vorstehen, der durch die Kreisversammlung unterstützt wurde. Nach Kabinettsorder vom 11. Juni 1816 war der Landrat aus den Gutsbesitzern des Kreises zu wählen, die über entsprechendes Vertrauen und Ansehen verfügten-eine Tradition, die auf altpreußischen Verhältnissen beruhte. In Ausnahmefällen konnten die Regierungen auch andere Personen ernennen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllten. Auch die Order vom 17. März 1828, die die Wahl der Landratsamtskandidaten und Kreisdeputierten regelte, enthielt die Bestimmung, drei Kandidaten aus Rittergutsbesitzern oder den vornehmsten ländlichen Grundbesitzern eines Kreises zu wählen. Da es im Rheinland jedoch kaum Rittergutsbesitzer gab, musste man auf ländliche Gutsbesitzer zurückgreifen. So ernannte die Regierung im Jahr 1816 Bernhard Georg von Scheibler (1785-1837), Sohn des Tuchfabrikanten Bernhard Paul Edler von Scheibler aus Monschau, zum ersten Landrat des Kreises Eupen. Er übte das Amt bis zu seinem Tod 1837 aus. Als geborener Eupener und Bataillonschef der Bürgermiliz erwarb er einen guten Ruf, wenngleich der Beginn der Zusammenarbeit mit dem Stadtrat von Spannungen begleitet war. In den Anfangsjahren der preußischen Regierung zeichneten sich schwierige wirtschaftliche Entwicklungen für die Tuchmacher durch die Errichtung von Zollschranken und die Einführung maschineller Produktionen ab. Dazu steigerten die Missernten von 1816 und 1817 die Armut in der Bevölkerung. Diese Schwierigkeiten konnten erst nach und nach behoben werden.


Von 1816 bis 1920 standen neun Landräte dem Kreis Eupen vor:

  • 1816-1837 Bernhard von Scheibler
  • 1837-1849 August von Reiman jun. (kommissarisch)
  • 1849-1866 Amand von Harenne
  • 1866-1868 Robert Freiherr von der Heydt
  • 1868-1871 Edwin Gülcher
  • 1871-1883 Alfred Sternickel
  • 1883-1909 Alfred Gülcher
  • 1909-1917 Walther The Losen
  • 1917-1920 Friedrich von Kesseler

Mit der Unterzeichnung des Friedensvertrages von Versailles am 28. Juni 1919 waren die Gebietsabtretungen der Kreise Eupen und Malmedy besiegelt und alle deutschen Rechte gingen auf Belgien über. Mit Inkrafttreten des Friedenvertrages am 10. Januar 1920 wurden die Dienstgeschäfte der Landräte in Eupen und Malmedy an die belgischen Kreiskommissare übergeben. Teile des Verwaltungspersonals standen von nun an im Dienst der belgischen Regierung.

BEFUGNISSE UND TÄTIGKEITEN


Die Kreisverwaltung übernahm eigene und vom Staat zugewiesene Tätigkeitsfelder. Daneben konnten Aufgaben der Gemeinden ergänzend oder aushelfend übernommen werden. Die Kreisbehörden agierten damit als sogenannte Mittelbehörden an der Schnittstelle von staatlicher und kommunaler Verwaltung. Im Falle der Übernahme von Gemeindeaufgaben mussten im Kreishaushalt entsprechende Mittel freigestellt werden. Zur Deckung des Kreishaushalts war die Kreisverwaltung daher befugt, Kreisabgaben wie Benutzungs-gebühren, Beiträge und indirekte Steuern (Umsatzsteuer, Schankerlaubnissteuer und Hundesteuer) sowie direkte Kreissteuern zu erheben. In der Regel oblag aber die Ortsverwaltung nicht der Kreisverwaltung, sondern den kommunalen Behörden. Die Polizeiverwaltung erfolgte in den Landgemeinden der meisten Provinzen durch eine besondere Behörde, die zwischen Kreis-und Gemeindebehörde stand.
Die an der Spitze der Kreisverwaltung stehenden Landräte verstanden sich als Organe der Staatsregierung und leiteten daneben die Kommunalverwaltung der Kreise. Ihnen oblagen sämtliche Verwaltungsgeschäfte. Nach der vorläufigen Geschäftsanweisung des Ministeriums des Innern und der Finanzen für Landräte und ihre Gehilfen vom 31. Dezember 1816 unterteilte sich der Aufgabenbereich der Landräte in zwei Abteilungen. Zur ersten Abteilung gehörten Aufgaben der allgemeinen Verwaltungs-, Landespolizei-und Militärsachen, die zweite Abteilung umfasste die ihnen übertragenen Gegenstände, wozu Gewerbeangelegenheiten sowie die Aufsicht über die Regalien, das Abgabewesen und die Kreiskassen gehörte. Die kreiszugehörigen Städte und Gemeinden unterstanden dem Landrat und hatten seinen Anweisungen Folge zu leisten. Die Anweisung regelte die Aufgaben der Landräte in Fragen der Sicherheits-, Feuer-und Baupolizei, im Gesundheitswesen, Militärangelegenheiten, des Kommunal-, Armen-, Gewerbe-und Ackerbauwesens, der Forst-und Jagdpolizei, der Aufsicht der Getreidepreise sowie über Maß und Gewicht, des Landstraßenwesens und die Kontrolle über das Staatseigentum, der Regalien und des Steuerwesens. Bis in die 1930er-Jahre nahmen die Aufgaben der Kreisverwaltungen-vor allem in der Versorgungswirtschaft-stetig zu. Dabei zeichnete sich eine Spezialisierung einzelner Institutionen wie Gesundheitsamt, Gewerbeaufsicht, Schulrat, Kreistierarzt usw. ab. Die Aufgaben der Landräte wandelten sich besonders nach dem Ende des Ersten Weltkrieges von hoheitlichen Rechten hin zur Verstärkung kreiskommunaler Wirtschaftsaufgaben.


Der Kreistag als beschließendes Organ vertrat den Kreiskommunalverband und hatte über Kreis-und andere Angelegenheiten zu beraten und zu beschließen. Der Kreisausschuss war als ausführendes Organ für die laufende Landes-wie auch für die Kreiskommunalverwaltung und die Beschlussverfahren zuständig. Daneben lag die Verantwortung für das Verwaltungsgericht erster Instanz beim Kreisausschuss, der somit gleichzeitig Verwaltungsstreitfragen übernahm. Eine getrennte Kassenführung bestand zwischen der staatlichen Kreiskasse und die Kreiskommunalkasse. Diese Dreiteilung in Verwaltungs-, Beschluss-und Verwaltungsstreitfragen führte zu einer neuen und klaren Regelung der Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Behörden. Die Zuständigkeiten der Kreisausschüsse blieb auch nach 1918 unverändert.
Die Aufgabe der seit 1827 errichteten Kreisversammlungen bestand darin, die Unterstützung der Kreisverwaltung des Landrats in Kommunalangelegenheiten zu gewährleisten. Die Kreisversammlung war dafür zuständig, die kreisweise aufzubringenden staatlichen Abgaben den Bedürfnissen entsprechend zu verteilen und die zugehörigen Rechnungen zu prüfen. Außerdem wählte die Kreisversammlung die Beamten für die ständische Verwaltung von Kreiskommunalangelegenheiten

ORGANISATION


Die Kreisverwaltung gliederte sich auf in den Kreistag und den Kreisausschuss sowie den Landrat, der beiden Organen vorstand. Die Anzahl der Mitglieder des Kreistages errechnete sich aus der Bevölkerungsanzahl und verteilte sich in demselben Maßstab auf Stadt und Land. Die Vertretung des Landes gliedert sich zur Hälfte aus den zu Wahlbezirken vereinigten Landgemeinden, die andere Hälfte bestand aus einem Verband größerer Grundbesitzer und Gewerbetreibender, die für den Mindestsatz der Grund-und Gebäudesteuer (in der Regel 225 Mark) veranlagt wurden.
Der Kreisausschuss setzte sich aus dem Landrat, der den Vorsitz führte, und sechs vom Kreistag auf sechs Jahre gewählten Mitgliedern zusammen. Als Beschlussbehörde in Landesverwaltungssachsen stellte der Kreisausschuss das Verwaltungsgericht erster Instanz dar. Die Zusammensetzung der Kreisausschüsse blieb nach 1918 unverändert.
Der Landrat unterstand als Spitze der Kreisverwaltung nur dem Regierungspräsidenten. Er rief die Stände zum Kreistag zusammen, besaß in diesem Gremium jedoch keine Stimme. Der Landrat konnte durch die Kreisdeputierten ersetzt werden. Mit Weisung vom 17. März 1828 waren dafür zwei Kreisdeputierte zu bestimmen.


Beigeordnete des Landrats waren weitere Beamte wie der Kreissekretär, der Kreisbote und die Kreiskassenbeamten. Dazu sollten ein Kreisarzt und Kreischirurg als Gesundheitsbeamte bestellt werden, die dem Landrat in gesundheitspolizeilichen und anderen technischen Fragen zuarbeiten sollten und bei Seuchengefahr entsprechende Maßnahmen einzuleiten hatten.
Der vorbehaltliche Erlass der Kreisordnung für die Rheinprovinzen und Westfalen vom 13. Juli 1827 regelte die Einrichtung von Kreisständen und Kreistagen. Die kreisständische Versammlung bestand dabei aus begüterten Grundeigentümern und aus städtischen wie auch aus Abgeordneten der Landgemeinden. 1827 wurden über den Landtagsabschied für die Rheinprovinz außerdem Kreisversammlungen zur Unterstützung der Kommunalverwaltung errichtet.
Seit dem Erlass der Kreisordnung für die Rheinprovinz vom 30. Mai 1887, die am 1. April 1888 in Kraft trat, etablierte sich als drittes Organ der Kreisausschuss, der aus dem Landrat und sechs von der Kreisversammlung aus der Zahl der Kreisangehörigen gewählten Mitgliedern bestand. Die Kreisordnung der Rheinprovinz von 1886 behielt über die Revolution von 1918 ihre Gültigkeit, lediglich die Wahl zum Kreistag und die Ernennung des Landrats durch das preußische Staatsministerium wandelten sich nach der Verordnung vom 18. Februar 1919.

B. ARCHIVBESTAND

GESCHICHTE DES ARCHIVBESTANDS


Aus den ersten Jahrzehnten der Tätigkeit der Kreisverwaltung sind nur wenige Stücke überliefert. In einem Vorwort zu seinem im Herbst 1940 erstellten Inventar für das Archiv des Kreises Malmedy schreibt der Düsseldorfer Archivar Oediger, dass das Staatsarchiv Düsseldorf im Jahre 1888 einen „nicht allzu großen Teil“ der Registratur des Kreises übernommen habe (etwa 150 Akten) und dass zu diesem Zeitpunkt die meisten Stücke aus der Zeit bis 1850 vernichtet worden seien. Vermutlich galt das auch für die Registratur des Landratsamtes und der Kreisverwaltung.

Nach der Abtretung von Eupen-Malmedy an Belgien kraft des Versailler Vertrags und nach der entsprechenden Auflösung der Kreisbehörden übernahm die Übergangsregierung von Gouverneur Baltia im Januar 1920 das „Repositorium“ der beiden Kreisverwaltungen. Am Ende seines Mandates richtet General Baltia am 2. Mai 1925 ein Schreiben an das Generalstaatsarchiv zu Brüssel mit der Bitte, die historisch wertvollen Archivdokumente der beiden Landratsämter, nach Aussortierung, in das Staatsarchiv zu übernehmen. Der damalige Generalarchivar, Joseph Cuvelier, willigte in diesen Antrag ein und beauftragte in einem Schreiben vom 28. Mai 1925 den Lütticher Konservator Emile Fairon damit, die Bestände vor Ort zu sichten. Bei seinem Besuch am 4. Juni 1925 fand Fairon das Archivgut „dans un désordre total“ vor. Sehr schnell stellte sich heraus, dass der Kabinettchef des Gouverneurs, Herr Schnorrenberg, bereits eine erste Aussortierung durchgeführt hat. Alles Übrige war als „archivwürdig“ eingestuft worden und sollte nach Lüttich gebracht werden. In seinem Bericht an den Generalarchivar über diesen Besuch drängte der Lütticher Archivar Fairon auf eine schnelle Überbringung dieser Akten ins Staatsarchiv, denn die Verwaltung des Gouverneurs sollte bereits am 1. Juni aufgelöst und die Lokale, in denen die Kreisarchive gelagert waren, noch vor Ende des Monats leergeräumt werden. Des Weiteren teilte er mit, dass das Gouvernement in Erwägung gezogen hatte, diese Registraturen unter die Gemeinden zu verteilen, da die meisten Dossiers nach Ortschaften angelegt worden seien. Nach reiflicher Überlegung sah die Regierung aber von diesem Vorhaben ab und zog es vor, das Archivmaterial als eine geschlossene Einheit zu erhalten. Im Staatsarchiv zu Lüttich wurden beide Bestände klassiert unter Beibehaltung der ursprünglichen Ordnung der preußischen Dienstregistratur. Die Provinzverwaltung von Lüttich und das Innenministerium erhielten eine Kopie der Inventare. Leider liegt das Findbuch aus der Zwischenkriegszeit für den Kries Eupen nicht mehr vor.

Am 10. Mai 1940 marschieren Hitlers Truppen ein. Einige Tage später wurden Eupen-Malmedy sowie einige altbelgische Gebietsstreifen durch Führererlass dem Deutschen Reich einverleibt. Nach dem Grundsatz, dass bei einem Wechsel der Souveränität die zugehörigen Akten dem Lande folgen, forderte Deutschland zunächst alle Archive zurück, die es durch den Versailler Vertrag an Belgien hatte abgeben müssen. Gemäß dem obenerwähnten Retrozessionsprinzip wurde darüber hinaus der Befehl erteilt, alle in Belgien befindlichen Akten, die sich auf das annektierte Gebiet von Eupen-Malmedy bezogen, zu ermitteln, sicherzustellen und an das Deutsche Reich zurückzugeben.

In Ausführung dieses am 18. Oktober 1940 ausgegangenen Befehls lieferte das Staatsarchiv Lüttich im Laufe der folgenden Monate das ganze „neu-belgische“ Schriftgut ab. Am 13. November 1940 wurden die Bestände Landratsamt Eupen und Landratsamt Malmedy an die Archivschutzkommission übergeben. Da es sich hierbei um zwei abgeschlossene Bestände handelte, die für die Geschäftsführung der beiden Kreise ohne Nutzen waren, wurden die insgesamt etwa 2.000 Dossiers als Ganzes im Staatsarchiv Düsseldorf hinterlegt, wo man unverzüglich an die Ausarbeitung eines neuen Inventars ging. Die Struktur des Lütticher Verzeichnisses wurde dabei leicht abgeändert. Die geheimen Akten, die bereits im Jahre 1932 in Düsseldorf angekommen waren, wurden dem Bestand beigefügt. Die Landräte, die nach der Annexion die Verwaltung der wiedereingerichteten Kreise übernommen haben, Felix Seulen für den Kreis Eupen und Heinz Ehmke für den Kreis Malmedy, erhielten von Amts wegen eine Abschrift dieser Inventare.

Anfang 1945 wurden die Akten im Zuge einer Auslagerung der Düsseldorfer Bestände auf das Binnenschiff „Main 68“ gebracht. Das Schiff wurde bombardiert, ging auf dem Mittellandkanal unter und konnte erst nach Ende des Krieges geborgen werden. Seitdem weisen viele dieser sogenannten „Kahn-Akten“ mehr oder weniger starke Wasser-und zum Teil auch Brandschäden auf. Bei dieser Katastrophe wurden auch die Archive der beiden Kreise Eupen und Malmedy schwer in Mitleidenschaft gezogen. In Antwort auf eine Frage der belgischen Archivverwaltung schrieb der Leiter des Düsseldorfer Staatsarchivs am 8. März 1946 an die Britische Militärverwaltung in Düsseldorf, dass die Hälfte der beiden Kreisbestände als gesichert gelten kann, ihre Aussonderung und Instandsetzung jedoch längere Zeit in Anspruch nehmen wird.

Als der belgische Archivar Etienne Sabbe, der mit der Suche und Rückführung des nach Deutschland abtransportierten Schriftguts beauftragt worden war, die Kreisbestände ein Jahr später auf einem Speicher des Düsseldorfer Archivs „entdeckte“, waren diese mit einer Schneeschicht bedeckt. Die Schrift war zwar in den meisten Fällen noch leserlich, so berichtete er in seinem Bericht von Februar 1947 an den Brüsseler Generalarchivar, doch viele Blätter klebten aneinander. Ihm war klar, dass diese Bestände methodische Behandlung brauchten und dass sie so schnell wie möglich nach Belgien zurückgeführt werden mussten. Mit Hilfe der englischen Besatzungsregierung in Nordrhein-Westfalen (Dienst Monuments, Fine arts and Archives) und des belgischen Office de Récupération économique (ORE) könnten die Archive im August 1948 nach Belgien zurückgebracht werden. Am 21. August 1947 trafen sie in Lüttich ein. Dort wurde der Bestand Kreis Malmedy neu geordnet und inventarisiert. Dabei wurde festgestellt, dass Teile der Bestände fehlten. Damals glaubte man, sie wären bei der Auslagerung verloren gegangen.

1989 wurden die Akten des Landkreises auf Veranlassung des belgischen Generalarchivars Ernest Persoons in das neu errichtete Staatsarchiv in Eupen gebracht. 1992 arbeitete Frau Alexa Pauls unter Mithilfe von Els Herrebout, ausgehend von dem in Lüttich erstellten Findbuch, ein neues Inventar aus.

Im Rahmen des Projektes „Quellen zur Geschichte der Deutschsprachigen Gemeinschaft in ausländischen Archiven“ wurde 1992 bei der Durchsicht der Inventare im Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchiv zu Düsseldorf festgestellt, dass nach dem Krieg nicht die Gesamtheit der geretteten Kreisakten an das Staatsarchiv Lüttich abgegeben worden war. Einige wenige Akten des Kreises Eupen befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch in dem Düsseldorfer Bestand mit der Bezeichnung „Extradenda Lüttich“. Eine größere Menge wurde in einem Sammelbestand „Kahnakten“ ausfindig gemacht. Das Hauptstaatsarchiv verpflichtete sich dazu, diese Kreisakten nach Restaurierung an das Eupener Staatsarchiv abzugeben.

Im Jahre 2000 erhielt das Staatsarchiv in Eupen aus Düsseldorf eine erste größere Rückgabe von etwa 200 restaurierten Akten. Mit der fortschreitenden Restaurierung der Kahnakten im Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland, konnten weitere Akten belgischer Herkunft identifiziert werden, darunter etwa 120 Akten, die Beständen des Staatsarchivs in Eupen zugeordnet werden konnten.

ÜBERNAHME DES ARCHIVSBESTANDS


Der Archivbestand der preußischen Landkreise Eupen und Malmedy, der einen Umfang von 250 restaurierten Akten umfasst, gelangte im April 2013 im Rahmen eines feierlichen Festaktes von Düsseldorf zurück nach Belgien.


INHALT UND STRUKTUR

Die Überlieferung spiegelt die klassischen Aufgaben einer preußischen Kreisverwaltung wider, von den Hoheitssachen bis hin zur inneren Organisation der Verwaltung, Unterlagen zu Bau-und Forstwesen, Armenangelegenheiten, Kirchen-und Schulangelegenheiten, Polizei-und Militäraufgaben sowie Akten zum Abgabewesen.
Die Laufzeit des Archivbestandes beginnt 1815 und endet 1921 mit der belgischen Über-nahme des Verwaltungsbezirks.

Da kein ursprünglicher Ordnungsplan überliefert wurde, gliedert sich der Bestand nicht nach einer vorgegebenen Ordnung, sondern wurde nach inhaltlichen Kriterien neu sortiert und in eine archivische Ordnung gebracht.